Landtag Brandenburg Drucksache 6/11002 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.03.2019 / Ausgegeben: 01.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4336 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/10658 30 Jahre „freie Wahlen“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In diesem Jahr jährt sich zum 30. Mal der Jahrestag der Politischen Wende. Mit diesem sind grundlegende strukturelle Veränderungen in der Staatsform einhergegangen. Am 6. März 1990 hatte die Volkskammer ein Kommunalwahlgesetz (das Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen) beschlossen. Dieses war die Rechtsgrundlage für die Kommunalwahl. Am 6. Mai 1990 erfolgten die ersten „freien Wahlen “ - in freier, geheimer und direkter Wahl - noch vor der Einheit Deutschlands auch in Brandenburg. Menschen haben sich damals in Wählerbündnisse und „neuen“ politischen Parteien zusammengefunden und politische Verantwortung im Landtag, den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Amtsausschüssen, Gemeindevertretungen, Ortsbeiräten oder als Ortsvorsteher, als Ministerpräsident, Landrat, Bürgermeister oder Amtsdirektor übernommen. 1. Wie viele „Menschen der ersten Stunde“ waren ununterbrochen 30 Jahre politisch aktiv ? (Bitte aufschlüsseln a) im Landtag - seit Oktober 1990 b) in Kreistagen c) in Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen d) ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher) zu Frage 1: Für die Erfassung personenbezogener Daten im Sinne der Fragestellung besteht keine Rechtsgrundlage, so dass bei der Landesregierung und beim Landeswahlleiter keine entsprechenden Informationen vorliegen. Aus den allgemein zugänglichen Informationen des Landtages ergibt sich, dass nur ein Abgeordneter seit 1990 ununterbrochen Mitglied des Landtages Brandenburg ist. 2. Wie viele Landräte, Amtsdirektoren und hauptamtliche Bürgermeister sind seitdem noch im Amt tätig? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11002 - 2 - 3. Sollten diese Angaben nicht vorliegen, ist es geplant, diesen Personenkreis per Anfrage in den Kreisen, Städten, Gemeinden und Ämtern zu erfassen? zu Frage 3: Nein. 4. Gibt es andere Möglichkeiten, diese bedeutenden Daten zu erfassen? zu Frage 4: Nein. 5. Ist geplant, seitens des Landes Brandenburg, durch den Ministerpräsidenten, im Mai 2020 im Rahmen einer Festveranstaltung diese Menschen mit einer entsprechenden Anerkennung für ihre 30-jährige ununterbrochene ehrenamtliche Aktivität zu würdigen ? zu Frage 5: Nein.