Landtag Brandenburg Drucksache 6/11003 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.03.2019 / Ausgegeben: 01.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4341 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10674 Linksextreme Initiative „BürgerInnenAsyl“ in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die mutmaßlich bundesweit agierende Initiative „BürgerInnenAsyl“ hat sich mittlerweile auch auf Brandenburg ausgedehnt. In einem „Akt zivilen Ungehorsams“ wolle man Menschen, die aufgrund der geltenden Gesetzeslage ausreisepflichtig sind, „mit der Bereitstellung privaten Wohnraums“ vor der Abschiebung bewahren, wie es auf der Internetseite der linksextremen Initiative heißt.1 Die Barnimer Gruppe schreibt hierzu auf derselben Internetpräsenz: „Wir sagen öffentlich, dass wir Geflüchtete bei uns zu Hause aufnehmen, doch wir verraten nicht, wo.“ Damit stellt die Initiative das Gewaltmonopol des Staates in Abrede und ist deshalb eine Gefahr für den Rechtsstaat, weshalb sie insgesamt als extremistisch einzustufen ist. Einem Medienbericht vom 15.02.2019 zufolge hätten Barnimer bereits einer Familie aus Tschetschenien sowie Einzelpersonen aus dem Tschad und dem Iran Unterschlupf gewährt. Ferner heißt es darin: „Eine Auflistung von 55 Personen, die die Idee unterstützen und Personen aufnehmen würden, wollen die Vertreter heute auf ihrer Homepage sowie demnächst in anderen Medien veröffentlichen.“2 Die Personen sind inzwischen namentlich auf der Homepage der Barnimer Gruppe aufgezählt.3 In einer Veröffentlichung auf der Internetseite des „Flüchtlingsrats Brandenburg“ heißt es, dass dieser die Barnimer Initiative begrüße und auch unterstütze.4 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über diese Initiative, ihre Begründer, ihre Mitglieder und ihre Unterstützer, insbesondere im Hinblick auf Verbindungen zu anderen extremistischen Vereinigungen? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 1Vgl. https://aktionbuergerinnenasyl.de/#initiativen, zuletzt aufgerufen am 18.02.2019 um 13:56 Uhr. 2 https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1709894/, zuletzt aufgerufen am 18.02. um 14:05 Uhr. 3 https://www.b-asyl-barnim.de/wir-haben-unterzeichnet/#unterzeichnerinnen, zuletzt aufgerufen am 25.02.2019 um 13:50 Uhr. 4 http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aktuelles/barnimer-buergerinnenasyl-schuetzt-menschen-vorabschiebungen , zuletzt aufgerufen am 25.02.2019 um 14:00 Uhr. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11003 - 2 - 2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass im Landkreis Barnim bereits ausreisepflichtige Ausländer in privaten Haushalten untergekommen sind, um sie so vor der Abschiebung zu bewahren? Wenn ja, wie viele ausländische Personen sind davon betroffen und aus welchen Ländern stammen diese? zu Frage 2: Die Durchführung des Aufenthaltsgesetzes ist den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Da hier kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns der Ausländerbehörde besteht, der Anlass zu aufsichtsrechtlichem Einschreiten gibt, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zur Sonderaufsicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales wird auch auf die Vorbemerkung zur Großen Anfrage Nr. 29 (Drucksache 6/8424) verwiesen. 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um möglicherweise rechtswidriges und strafbares Handeln der Initiative „BürgerInnenAsyl“ zu verhindern? zu Frage 3: Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat bekannt werden, leiten die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaften) entsprechende Ermittlungsverfahren ein. 4. Hat die brandenburgische Staatsanwaltschaft und/oder Landespolizei bereits Ermittlungen gegen Begründer, Mitglieder und/oder Unterstützer der Initiative in Brandenburg eingeleitet? zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Initiative „BürgerInnenAsyl“ bekannt. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie der „Flüchtlingsrat Brandenburg “ die Barnimer Gruppe „BürgerInnenAsyl“ unterstützt? zu Frage 5: Die Landesregierung hat hierüber keine Erkenntnisse. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Unterstützung des „BürgerInnenAsyls“ durch den „Flüchtlingsrat Brandenburg“ vor dem Hintergrund möglicher Straftaten von Mitgliedern und/oder Unterstützern der Barnimer Gruppe nach § 111 StGB und §§ 26 und 27 StGB in Verbindung mit § 95 AufenthG? zu Frage 6: Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg ist zuständigkeitshalber gebeten worden, den in der Vorbemerkung dargestellten Sachverhalt nach Maßgabe seiner Rundverfügung vom 21.08.1998 - 411-40 - „Richtlinien für die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat“ (JMBl. 1998, 106) zu prüfen.