Landtag Brandenburg Drucksache 6/11012 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.03.2019 / Ausgegeben: 02.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4335 des Abgeordneten Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10657 Grundsatzprüfung für die Dienstkräfte des Landes Brandenburg auf Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR unter Anwendung der “Rosenholz“ - Grundsätze Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 24.04.2012 wurde folgendes bekannt gegeben: „Als erstes ostdeutsches Bundesland hat sich heute die Brandenburger Landesregierung in Potsdam auf eine einheitliche Anwendung der erweiterten Regelungen des zum Jahresbeginn geänderten Stasi-Unterlagengesetzes verständigt. Dies teilten Innenminister Dietmar Woidke und Justizminister Schöneburg im Anschluss an die Kabinettsitzung mit. Der Kabinettbeschluss sieht unter anderem vor, dass alle Minister, Staatssekretäre und politische Beamte vor der Amtsübernahme auf eine mögliche Tätigkeit für die ehemalige DDR-Staatssicherheit überprüft werden sollen. Gleiches gilt für Beamte, Richter und andere Beschäftigte, die erstmalig die Leitung einer Behörde, eines Gerichts oder eines Landesbetriebs übernehmen sollen. Auch angehende Abteilungsleiter in Ministerien müssen sich einer entsprechenden Überprüfung unterziehen . Darüber hinaus sollen in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landesregierung weiter anlassbezogene Auskunftsersuchen an die Stasi-Unterlagenbehörde möglich sein zu Personen, die eine Funktion mit besonderer Vertrauensstellung oder besonderer öffentlicher Verantwortung oder Wahrnehmung ausüben. Eine Überprüfung von Beschäftigten , Beamten und Richtern soll auch dann möglich sein, wenn neue Tatsachen den Verdacht einer früheren Tätigkeit für das ehemalige MfS nahelegen. Damit nutzt die Landesregierung das neu eingeführte „Sonderauskunftsrecht“ des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.“ 1. Wann gab es die letzte Überprüfung in Geschäftsbereichen der Landesregierung, die eine Funktion mit besonderer Vertrauensstellung oder besonderer öffentlicher Verantwortung oder Wahrnehmung ausüben? zu Frage 1: Die letzten Überprüfungen in Geschäftsbereichen der Landesregierung wurden in 2019 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) veranlasst. 2. Wie sahen die genauen Ergebnisse dazu aus? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11012 - 2 - zu Frage 2: Es haben sich keine Hinweise auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst ergeben. 3. Wie weit werden die “Rosenholz“ - Grundsätze bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg angewendet? zu Frage 3: Die Anwendung der „Rosenholz“-Grundsätze ist für die ILB nicht verbindlich. Die Mitarbeiter der ILB sind verpflichtet, im Rahmen des Einstellungsverfahrens Angaben über eine Tätigkeit oder Ausbildung für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit zu machen. 4. Wie weit werden die “Rosenholz“ - Grundsätze bei landeseigenen Unternehmen des Landes Brandenburg angewendet? zu Frage 4: Die „Rosenholz“ - Grundsätze gelten lediglich für die Überprüfung bestimmter Beschäftigter des Landes Brandenburg. Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sind zudem nur öffentliche Einrichtungen auskunftsberechtigt. Da es sich aber bei den Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Brandenburg um Einrichtungen in privater Rechtsform handelt, sind diese von der Anwendung der „Rosenholz“ - Grundsätze nicht erfasst. 5. Werden die zuständigen Mitarbeiter bei den Ministerien, sowie bei der ILB, die an der Vergabe von Fördermitteln beteiligt sind, regelmäßig auf Ihre Stasi-Vergangenheit überprüft? 6. Bei nein zu Frage 5: Wie will die Landesregierung ausschließen, dass bei der Vergabe von Fördermitteln keine alten Stasi-Seilschaften tätig geworden sind? zu den Fragen 5 und 6: Die zuständigen Mitarbeiter bei den Ministerien, sowie bei der ILB, die an der Vergabe von Fördermitteln beteiligt sind, werden nicht regelmäßig auf ihre Stasi -Vergangenheit überprüft. Sofern diese aber dem Kreis der im Beschluss der Landesregierung vom 24.04.2012 („Verfahren für das Ersuchen um Auskunft über Personen bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“) genannten Personen zuzuordnen sind, wird um Auskunft beim BStU ersucht. Zudem sind im Bereich der Auftragsbearbeitung die ablauforganisatorischen Prozesse durch eindeutige Kompetenzzuweisungen geregelt, wobei nach der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 07.06.2011 verfahren wird. Im Rahmen der Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung finden zusätzliche Kontrollmaßnahmen (z. B. Dokumentation der Vorgangsbearbeitung und Entscheidungsfindung (stichprobenweise), Überprüfung von Ermessensentscheidungen , Vier-Augen-Prinzip) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Verwaltungsvorschriften statt. Bezüglich der Mitarbeiter bei der ILB wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen .