Landtag Brandenburg Drucksache 6/11013 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.03.2019 / Ausgegeben: 02.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4346 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10683 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Verein „Uniter“ und rechtsextremistische Aktivitäten von Sicherheitskräften? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Nachrichtenmagazin „Focus“ hat am 17.11.2018 über BKA-Ermittlungen berichtet, in denen es Hinweise „auf eine gefährliche Schattenarmee “ gegeben habe - „eine zentrale Rolle“ würden Mitglieder der Organisation „Uniter“ spielen. Vereine mit dem Namen „Uniter e. V.“ waren - Stand 14.12.2018 - in den Vereinsregistern der Amtsgerichte Stendal und Stuttgart eingetragen. Als Vorstandsmitglied war jeweils u. a. André S. genannt, der laut „Focus“ ein Ausbilder des „Kommandos Spezialkräfte “ der Bundeswehr und „eine zentrale Figur“ in einem „Ermittlungskomplex der Bundesanwaltschaft “ sei. In einem Dokument des Amtsgerichts Stuttgart zur „Neuanmeldung“ des „Uniter“-Vereins, das einen Stempel vom 20.06.2016 trägt, wird ein Mann aus 15827 Blankenfelde als Schatzmeister genannt. Einen „früheren Luftwaffenoffizier und Major der Reserve“ haben BKA-Staatsschützer laut „Focus“ am 13.07.2017 in einer Villa im brandenburgischen Wittstock vernommen. Die Bundesregierung hat am 10.01.2019 auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag geantwortet : „Zu dem Verein ,Uniter e. V.‘ führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) einen Beobachtungsvorgang.“ Und weiter: „Am 07.04.2018 besuchte der Verein ,Uniter e. V.‘ mit ca. 20 Personen die Gedenkstätte ,Wald der Erinnerung‘, die sich in der Henning-von-Tresckow-Kaserne in Schwielowsee befindet.“ Die „taz“ ist auf den Verein „Uniter“ bei Recherchen zu folgender Frage aufmerksam geworden : „Gibt es ein rechtes Untergrundnetzwerk in Deutschland, in dem sich Regierungsgegner vernetzen, radikalisieren und gezielt auf bewaffnete Kämpfe vorbereiten?“ Die „Welt“ berichtete am 28.11.2018 mit Verweis auf die „taz“-Recherchen, dass Strafverfolgungsbehörden seit mehr als einem Jahr die Frage beschäftige, „ob es ein Netzwerk aus aktiven und ehemaligen Soldaten, Polizisten und Zivilisten gibt, die sich auf einen Umsturz vorbereiten könnten“. Und: „Es gibt Hinweise auf Pläne, wonach Politiker gefangen genommen und hingerichtet werden sollten.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/11013 - 2 - Frage 1: Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um Erkenntnisse über „Uniter“, „Uniter“-Mitglieder, ihre Kooperationspartner, ihre Aktivitäten und deren Bezüge zu Brandenburg zu gewinnen? zu Frage 1: Die Verfassungsschutzämter der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz , das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst als auch die zuständigen Polizeibehörden wirken zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufträge eng zusammen. Zur behördenübergreifenden Zusammenarbeit wird bei derartigen überregionalen Sachverhalten bspw. die bewährte Kommunikationsplattform des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) genutzt; zu den dort behandelten Themen kann hier aber nicht öffentlich Stellung genommen werden. Frage 2: Welche Informationen und Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich des Vereins „Uniter e. V.“ im Bereich des Amtsgerichts Stendal und bezüglich des Vereins „Uniter e. V.“ im Bereich des Amtsgerichts Stuttgart? 1. Welchen Zweck bzw. welche Ziele verfolgen diese Vereine formell und tatsächlich? 2. Welche Aktivitäten gehen von diesen Vereinen aus? 3. Was ist jeweils über die Zusammensetzung der Mitgliederschaft bekannt - inwiefern gehören aktive oder ehemalige Beschäftigte der Bundeswehr, der Polizei, der Nachrichtendienste, anderer Behörden, der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks und/oder anderer Organisationen dem Verein bzw. den Vereinen „Uniter“ an? 4. Mit welchen Gruppierungen und Organisationen sind die „Uniter“-Vereine verbunden bzw. mit welchen Gruppierungen und Organisationen kooperieren sie? 5. Welche Informationen hat die Landesregierung über die Beziehungen von „Uniter“ und „Lazarus Union“? 6. Um was für eine Organisation handelt es sich bei der „Lazarus Union“? Frage 3: Welche Erkenntnisse und Informationen hat die Landesregierung über die Aktivitäten der „Uniter“-Mitglieder und ihnen nahestehender Personen, insbesondere bezüglich ihrer politischen Aktivitäten und Ziele? Frage 4: Welche Brandenburg-Bezüge sind bekannt, was die „Uniter“-Vereine, ihre Mitglieder , ihre Kooperationspartner und/oder ihre beziehungsweise deren Aktivitäten betrifft? 1. Wie viele „Uniter“-Mitglieder gibt es nach Informationen der Landesregierung in Brandenburg, welche Rolle spielen sie bei „Uniter“ und wie viele von ihnen haben oder hatten berufliche Verbindungen zu Behörden, Institutionen oder Organisationen aus dem Bereich Sicherheit, Katastrophenschutz und Rettung (bitte aufschlüsseln, wie viele z. B. für die Bundeswehr, für die Polizei, für Verfassungsschutzbehörden, für die Feuerwehr, etc. arbeiten oder gearbeitet haben)? 2. Wie viele „Uniter“-Mitglieder, die in Brandenburg wohnen und/oder arbeiten, verfügen privat oder beruflich über einen Zugang zu Waffen? 3. Welche Aktivitäten haben die „Uniter“-Vereine in Brandenburg entfaltet? 4. Gibt es Liegenschaften bzw. Immobilien in Brandenburg, die „Uniter“ gehören und/oder von „Uniter“ genutzt wurden und/oder werden? 5. Welche Informationen hat die Landesregierung bezüglich des „Uniter“-Besuchs am 07.04.2018 in Schwielowsee? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11013 - 3 - 6. Gibt es Hinweise auf sogenannte „Safe-Häuser“ und/oder Lager für Waffen, Munition, Treibstoff und Lebensmittel von „Uniter“, „Uniter“-Mitgliedern und/oder von ihren Verbündeten in Brandenburg? Frage 5: Gehen von den „Uniter“-Vereinen und/oder ihren Mitgliedern und/oder ihren Kooperationspartnern nach Einschätzung der Landesregierung Gefahren aus und ggf. welche? Frage 6: Gibt es Hinweise auf strafbare Handlungen der „Uniter“-Vereine bzw. ihrer Mitglieder? Frage 7: Gibt es Hinweise auf Verbindungen der „Uniter“-Vereine und/oder ihrer Mitglieder zur rechtsextremistischen Szene und/oder zu rechtsextremistischem Gedankengut? Frage 8: Handelt es sich bei dem früheren Luftwaffenoffizier und Major der Reserve, der am 13.07.2017 von BKA-Staatsschützern in Wittstock vernommen wurde, um eine Person, die in Brandenburg wohnt oder wohnte, und ist der Landesregierung bekannt, warum bzw. zu welchen Sachverhalten er von den Ermittlern vernommen worden ist? zu den Fragen 2 bis 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Frage 9: Welche Erkenntnisse und Informationen hat die Landesregierung über ein etwaiges Netzwerk aus aktiven und/oder ehemaligen Beschäftigten von Sicherheitsund /oder Ermittlungsbehörden (Bundeswehr, Polizei, Nachrichtendienste, etc.) und/oder Beamt*innen aus anderen Arbeitsbereichen, die sich auf einen Umsturz und/oder einen „Tag X“ vorbereiten - und gibt es Hinweise auf eine Art „Schattenarmee“? zu Frage 9: Das "Vorbereitet-Sein" auf den "Tag X" nach dem ersehnten bzw. herbeigeführten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung ist seit geraumer Zeit Teil der rechtsextremistischen Ideologie. Derartige Vorbereitungen auf etwaige Krisenfälle werden insbesondere durch die „Prepper“-Szene breit diskutiert. Diesbezüglich wird auf die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/6941) verwiesen. Der Landesregierung liegen hierzu keine weiterführenden Hinweise vor. Frage 10: Bei wie vielen Personen, die für die Bundeswehr, die Polizei, eine Verfassungsschutzbehörde , eine andere Sicherheits-oder Ermittlungsbehörde, die Feuerwehr, das Technischen Hilfswerk und/oder eine andere Rettungs- oder Katastrophenschutz- Organisation tätig sind, haben brandenburgische Behörden im Zeitraum ab dem Jahr 2012 außerdienstliche Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene und/oder zu rechtsextremistischem Gedankengut festgestellt oder von anderen Behörden davon erfahren - in einem Zeitraum, in dem die jeweiligen Personen für eine der genannten Behörden, Institutionen oder Organisationen tätig waren? a) Wie viele Straftaten aus dem Bereich „PMK - rechts“ wurden von Personen aus dem genannten Personenkreis seit dem Jahr 2012 begangen (bitte aufschlüsseln nach Delikten und Tätigkeitsfeldern der Täter oder Tatverdächtigen)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11013 - 4 - zu Frage 10: Die Feststellung rechtsextremistischen Gedankengutes ist weder vom Gesetzgeber vorgesehene Aufgabe noch Kompetenz der Verfassungsschutzbehörde. Der Gesetzgeber geht von Bestrebungen gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung aus. Dies erfordert mehr als Gedankengut, nämlich Aktivitäten zur Beseitigung der Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In den Fällen , in denen hinsichtlich der genannten Behörden / Organisationen substantiierte Hinweise auf extremistische Bestrebungen vorliegen, erfolgt die Mitteilung nach den §§ 16 bis 18 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Die Übermittlungen werden nicht gesondert statistisch erfasst. Auch durch den Polizeibereich kann anhand des bundeseinheitlichen polizeilichen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (Definitionssystem PMK), das zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde, die Fragestellung nicht beantwortet werden, da der Beruf / die Tätigkeit eines Betroffenen bzw. seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Behörde kein recherchefähiges Item ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Fragestellung auch die Tätigkeit für ein Subunternehmen, welches für die Bundeswehr, eine Feuerwehr , die Polizei etc. tätig ist, sowie ehrenamtliche Tätigkeiten erfassen würde. Der betroffene Personenkreis ist daher durch den Polizeibereich anhand vorhandener Daten nicht weiter eingrenzbar.