Landtag Brandenburg Drucksache 6/11029 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.03.2019 / Ausgegeben: 03.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4398 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/10756 Außendämmung gegen Fluglärm - Schallschutz für vom BER-Fluglärm Betroffene - Umsetzung des Landtagsbeschlusses 6/6562-B unter Berücksichtigung der Kleinen Anfrage Nr. 3145 in Drucksache 6/7935 vom 10.01.2018 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Am 17.5.2017 fasste der Landtag Brandenburg der auf Antrag des Sonderausschusses BER „Umsetzung des Schallschutzprogramms verbessern “ den Beschluss 6/6562-B. Unter Ziffer 4, wurde gefordert: „.. dass Lösungen für zertifizierte Außendämmung insbesondere bei kleineren Grundrissen gesucht werden“. Die FBB vertrat immer die Auffassung, dass die sogenannte „Innendämmung“ ausreichend sei, obwohl sie von Fachleuten und den meisten Betroffenen aus verschiedensten Gründen abgelehnt wird. Dies ist auch einer der Gründe warum bisher so wenig ASE-B umgesetzt worden sind. In der Drucksache 6/7935 vom 10.01.2018, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr.3145 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos), Drucksache 6/7719, Umsetzung des Beschlusses 6/6562-B zu Außendämmung contra Innendämmung, beantwortet Namens der Landesregierung die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage zu den Fragen 1 und 2 wie folgt: „… In Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die FBB vorliegende Prüfzeugnisse für eine Dämmung von außen für verschiedene Wandaufbauten zusammengestellt, die unter den dort genannten Bedingungen die angegebenen Schalldämmmaße einhalten. Diese Prüfzeugnisse können als Nachweis der Schalldämmung einer Außenwand bzw. als Nachweis der schalltechnischen Ertüchtigung/Verbesserung herangezogen werden, soweit der gleiche Wandaufbau besteht und akustisch die gleichen baulichen Gegebenheiten vorliegen. Die FBB wird in Kürze diese Liste veröffentlichen . …“ 1. Wann und wo wurde die Liste der „Prüfzeugnisse für eine Dämmung von außen für verschiedene Wandaufbauten …., die unter den dort genannten Bedingungen die angegebenen Schalldämmmaße einhalten als Nachweis der Schalldämmung einer Außenwand bzw. als Nachweis der schalltechnischen Ertüchtigung/Verbesserung,… soweit der gleiche Wandaufbau besteht und akustisch die gleichen baulichen Gegebenheiten vorliegen..“ veröffentlicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11029 - 2 - 2. Welche „Außendämmungen“ gegen Fluglärm sind aktuell von der FBB und ggff. unter Supervision der LUBB zertifiziert und genehmigt und können von Bürgern unter Kostenerstattung der FBB eingebaut werden. zu den Fragen 1 und 2: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im Februar 2018 auf ihrer Website unter https://www.berlin-airport.de/de/nachbarn/schallschutzprogramm/baulicheumsetzung /module-im-ueberblick/index.php im Modul Wanddämmung eine Liste von Wanddämmungslösungen von außen veröffentlicht , bei deren sachgerechter Anwendung die schalltechnische Gleichwertigkeit speziell dieser Lösungen mit einer Wanddämmung von innen bereits nachgewiesen ist. Die FBB beteiligt sich an den Kosten bis zu dem Betrag der für die Wandinnendämmung vorgesehen war. Die FBB hat in ihrer Nachbarschaftszeitung „BER aktuell“ mit der Ausgabe März 2018 auf S. 2 (Artikel „Schallschutzprogramm BER. Außenwanddämmungen verfügbar“) die Flughafenanwohner über die Verfügbarkeit von Außenwanddämmungen im Modul Wanddämmung informiert. Die Ausgabe kann eingesehen werden unter: http://publications.berlinairport .de/ber-aktuell-03-2018/59864878. In Informationsveranstaltungen und im Rahmen der Schallschutztage hat die FBB über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Wanddämmung von außen informiert. Die FBB hat in der 27. Sitzung des Sonderausschusses BER vom 05.03.2018 zu den Möglichkeiten der Außenwanddämmung berichtet.