Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.03.2019 / Ausgegeben: 03.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4319 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10631 Studentische Beschäftigte im Wissenschaftsbetrieb Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Aus dem Wissenschaftsbetrieb sind Studierende nicht nur als Lernende, sondern auch als Arbeitskräfte nicht mehr wegzudenken. Sie arbeiten u.a. in den Universitäten, den Fachhochschulen , in (An-)Instituten oder in den Bibliotheken. Sie erfüllen dabei Aufgaben in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen, z.B. an Lehrstühlen, in der Verwaltung, in verschiedenen Beratungsstellen und im IT Bereich bzw. an technischen Einrichtungen. So divers, wie die von ihnen übernommenen Aufgaben, so unterschiedlich sind auch die Bedingungen unter denen sie ihrer Tätigkeit nachgehen. Was die meisten Studentischen Beschäftigten jedoch eint, sind geringe Entlohnung und die Perspektive prekärer Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb. Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung zu den Antworten: Der Landesregierung sind gute Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen von „Gute Arbeit in der Wissenschaft “ konnten bereits zahlreiche Änderungen im Wissenschaftsbereich erreicht werden. So wurde im Rahmen der letzten Hochschulgesetznovelle das Anliegen der wissenschaftlichen Hilfskräfte aufgegriffen und diese in den Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes Brandenburg (PersVG) aufgenommen. Im Übrigen erfolgt regelmäßig eine Anhebung der Vergütungssätze. Die Antwort auf die vorliegende Kleine Anfrage bezieht sich auf wissenschaftliche Hilfskräfte im Sinne des § 59 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) an den Hochschulen . Hinsichtlich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind keine Angaben möglich; bei den Beschäftigten der Forschungseinrichtungen handelt es nicht um Landesbedienstete . Soweit eine Differenzierung nach der Art des Studienabschlusses erfolgt, orientiert sich diese an den Richtlinien des Landes Brandenburg über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 28.7.2008. 1. Wie viele Studierende waren in den letzten zwei Jahren durchschnittlich im Wissenschaftsbetrieb beschäftigt? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen, Finanzierungsart, Semester, Art des Abschlusses und Geschlecht aufschlüsseln!) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 2 - Zu Frage 1: Nach § 59 Absatz 1 BbgHG können Personen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium oder fortgeschrittene Studierende als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte beschäftigt werden. Der Begriff „Wissenschaftliche Hilfskraft“ ist der Oberbegriff. In der Praxis wird häufig differenziert nach wissenschaftlichen Hilfskräften (WHK, mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschulstudium, z.B. Bachelor, Diplom oder Master) und studentischen Hilfskräften (SHK, fortgeschrittene Studierende). Die Antworten der Hochschulen erfassen vorliegend sowohl die „studentischen“ als auch die wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK und WHK). HNEE Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom WS 2017/2018 390 139 251 0 326 64 289 101 0 WS 2018/2019 506 219 287 0 440 66 352 154 0 Durchschnittlich 448 179 269 0 383 65 320,5 127,5 0 FHP Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 184 65 119 147 73 163 21 WS 2017/2018 225 92 133 195 117 186 39 SS 2018 197 82 115 158 116 151 46 WS 2018/2019 198 79 119 239 109 148 50 Durchschnittlich 201 79,5 121,5 184,75 103,75 162 39 Anmerkung FHP: Mehrfachnennung möglich. EUV Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 411 136 275 0 297 114 185 134 92 WS 2017/2018 360 125 235 0 267 93 169 118 73 SS 2018 410 142 268 0 293 117 189 126 95 WS 2018/2019 442 165 277 0 308 134 208 141 93 Durchschnittlich 406 142 264 0 291 115 188 130 88 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 3 - FBKW Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Jahr Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2017 61 20 41 0 43 18 41 16 4 2018 71 26 45 0 45 24 45 21 5 Durchschnittlich 66 23 43 0 45 21 43 18,5 4,5 UNIP Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 1317 568 749 0 893 557 580 588 195 WS 2017/2018 1365 569 796 0 975 560 611 600 213 SS 2018 1355 530 825 0 927 543 602 608 188 WS 2018/2019 1406 565 841 0 1014 555 628 635 200 Durchschnittlich 1360,75 558 802,75 0 952,25 553,75 605,25 607,75 199 Anmerkung UNIP: Die jeweiligen Summen nach Anzahl, Finanzierungsart und Abschluss weichen voneinander ab, da die Hilfskräfte mischfinanziert sein können oder aber im Laufe des Semesters einen Abschluss erwerben. THB Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Jahr Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2017 145 91 54 0 107 72 139 8 1 2018 139 89 50 0 99 71 134 8 0 Durchschnittlich 142 90 52 0 103 71,5 136,5 8 0,5 Anmerkung THB: Mehrfachnennung möglich. BTUCS Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 690 402 288 0 375 315 313 257 120 WS 2017/2018 698 390 308 0 424 274 332 261 105 SS 2018 638 351 287 0 383 255 293 261 84 WS 2018/2019 626 351 275 0 381 245 294 262 70 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 4 - Durchschnittlich 663 373,5 289,5 0 390,75 272,25 308 260,25 94,75 THWi Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 186 155 31 0 150 36 96 78 12 WS 2017/2018 209 165 44 0 128 81 119 84 6 SS 2018 193 146 47 0 113 80 124 62 7 WS 2018/2019 182 128 54 0 108 74 123 53 6 Durchschnittlich 192,5 148,5 44 0 124,75 70,25 115,5 69,25 7,75 2. Wie verteilen sich diese Beschäftigten auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche im Wissenschaftsbetrieb? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Abschlusses, Geschlecht und Finanzierungsart) Zu Frage 2: Die Tätigkeiten wurden differenziert nach Lehre und Forschung sowie den verwaltungstechnischen-/sonstigen Bereich. Zu den Angaben der Hochschulen im Einzelnen: An der HNEE sind sowohl 2017 als auch 2018 keine Studierenden im verwaltungstechnischen - und sonstigen Bereich eingesetzt worden. Die Tabelle entspricht daher der Tabelle unter Frage 1. Alle wissenschaftlichen Hilfskräfte sind im Bereich Lehre und Forschung eingesetzt. FHP Lehre und Forschung Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 143 55 88 121 57 127 16 WS 2017/2018 184 82 102 168 106 148 36 SS 2018 151 67 84 121 96 114 37 WS 2018/2019 162 67 95 158 97 118 44 Durchschnittlich 160 67,75 92,25 142 89 126,75 33,25 FHP Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 5 - SS 2017 41 10 31 26 16 36 5 WS 2017/2018 41 10 31 27 11 38 3 SS 2018 46 15 31 37 20 37 9 WS 2018/2019 36 12 24 27 21 30 6 Durchschnittlich 41 11,75 29,25 29,25 17 35,25 5,75 Anmerkung FHP: Mehrfachnennung möglich. EUV Lehre und Forschung Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 366 127 239 0 285 81 174 106 86 WS 2017/2018 319 113 206 0 265 54 160 90 69 SS 2018 367 135 232 0 282 85 177 104 86 WS 2018/2019 398 155 243 0 299 99 194 121 83 Durchschnittlich 362,5 132,5 230 0 282,75 79,75 176,25 105,25 81 EUV Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 45 9 36 0 12 33 11 28 6 WS 2017/2018 41 12 29 0 2 39 9 28 4 SS 2018 43 7 36 0 11 32 12 22 9 WS 2018/2019 44 10 34 0 9 35 14 20 10 Durchschnittlich 43,25 9,5 33,75 0 8,5 34,75 11,5 24,5 7,25 FBKW Lehre und Forschung Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Jahr Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2017 55 19 36 0 37 18 38 13 4 2018 66 25 41 0 40 24 43 18 5 Durchschnittlich 60,5 22 38,5 0 39,5 21 40,5 15,5 4,5 FBKW Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 6 - Jahr Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2017 6 1 5 0 6 0 3 3 0 2018 5 1 4 0 5 0 2 3 0 Durchschnittlich 5,5 1 4,5 0 5,5 0 2,5 3 0 Lehre und Forschung UNIP Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 1080 496 584 0 745 432 455 491 167 WS 2017/2018 1137 499 638 0 832 432 505 489 186 SS 2018 1110 451 659 0 784 412 478 494 170 WS 2018/2019 1185 494 691 0 882 419 507 537 186 Durchschnittlich 1128 485 643 0 810,75 423,75 486,25 502,75 177,25 Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich UNIP Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 288 96 192 0 165 134 147 120 33 WS 2017/2018 297 102 195 0 167 142 145 134 32 SS 2018 285 95 190 0 159 137 142 132 22 WS 2018/2019 292 96 196 0 162 147 147 134 22 Durchschnittlich 290,5 97,25 193,25 0 163,25 140 145,25 130 27,25 Anmerkung UNIP: Die jeweiligen Summen nach Anzahl, Finanzierungsart Abschluss und Bereich weichen voneinander ab, da die Hilfskräfte mischfinanziert sein können, im Laufe des Semesters einen Abschluss erwerben oder in beiden Bereichen tätig sind. THB Lehre und Forschung Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses** Jahr Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2017 142 88 54 0 102 72 136 8 1 2018 135 87 48 0 94 71 130 8 0 Durchschnittlich 138,5 87,5 51 0 98 71,5 133 8 0,5 Mehrfachnennung möglich Mehrfachnennung möglich Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 7 - THB Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Jahr Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP- Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2017 5 5 0 0 5 0 5 0 0 2018 6 4 2 0 6 0 6 0 0 Durchschnittlich 5,5 4,5 1 0 5,5 0 5,5 0 0 Anmerkung THB: Mehrfachnennung möglich. Studenten sind sowohl im Bereich Forschung und Lehre als auch im verwalt.tech./sonstigen Bereich eingesetzt. Lehre und Forschung BTUCS Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 591 357 234 0 307 284 263 213 115 WS 2017/2018 590 342 248 0 359 231 275 214 101 SS 2018 540 308 232 0 330 210 239 218 83 WS 2018/2019 528 308 220 0 324 204 246 216 66 Durchschnittlich 562,25 328,75 233,5 0 330 232,25 255,75 215,25 91,25 Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich BTUCS Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 99 45 54 0 68 31 50 44 5 WS 2017/2018 108 48 60 0 65 43 57 47 4 SS 2018 98 43 55 0 53 45 54 43 1 WS 2018/2019 98 43 55 0 57 41 48 46 4 Durchschnittlich 100,75 44,75 56 0 60,75 40 52,25 45 3,5 THWi Lehre und Forschung Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 167 141 26 0 131 36 85 71 11 WS 2017/2018 189 150 39 0 108 81 107 77 5 SS 2018 170 131 39 0 90 80 112 52 6 WS 2018/2019 157 115 42 0 83 74 103 48 6 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 8 - Durchschnittlich 170,75 134,25 36,5 0 103 70,25 101,75 62 7 THWi Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Anzahl der SHK und WHK Finanzierungsart Art des Abschlusses Semester Gesamt davon männlich davon weiblich davon divers davon haushaltsfinanziert (einschließlich HSP-Mittel) davon durch Drittmittel finanziert davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom SS 2017 19 14 5 0 19 0 11 7 1 WS 2017/2018 20 15 5 0 20 0 12 7 1 SS 2018 23 15 8 0 23 0 12 10 1 WS 2018/2019 25 13 12 0 25 0 20 5 0 Durchschnittlich 21,75 14,25 7,5 0 21,75 0 13,75 7,25 0,75 3. In welchem wöchentlichen Zeitumfang wurden die Studierenden beschäftigt? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen, Finanzierungsart und Tätigkeitsbereich aufschlüsseln!) Zu Frage 3: Die Angaben der Hochschulen beziehen sich vorliegend auf Studierende ohne Abschluss bzw. mit Bachelor Abschluss, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist. Eine Aufschlüsselung nach der Finanzierungsart war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. HNEE Lehre und Forschung Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) WS 2017/2018 390 7,45 WS 2018/2019 506 7,05 Durchschnittlich 448 7,25 Anmerkung: An der HNEE sind 2017 und 2018 keine Studierende im verwaltungstechnischen- und sonstigen Bereich eingesetzt worden. FHP Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden ) SS 2017 143 8,02 41 8,39 WS 2017/2018 184 7,54 41 8,61 SS 2018 151 7,59 46 9,39 WS 2018/2019 162 7,79 36 6,96 Durchschnittlich 160 7,735 41 8,3375 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 9 - EUV Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden ) SS 2017 280 7,47 39 7,73 WS 2017/2018 319 8,09 37 8,3 SS 2018 367 8,28 34 8,4 WS 2018/2019 315 7,84 34 7,94 Durchschnittlich 320 8 36 8 FBKW Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Jahr Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden ) 2017 55 10 6 10 2018 61 10 5 10 Durchschnittlich 60,5 10 5,5 10 UNIP Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) SS 2017 927 6,78 258 7,67 WS 2017/2018 969 6,49 268 7,38 SS 2018 950 6,62 264 7,49 WS 2018/2019 1016 7,17 273 7,25 Durchschnittlich 965,5 6,77 265,75 7,45 THB Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Jahr Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden ) 2017 136 6,2 5 8,5 2018 130 7,18 6 10,08 Durchschnittlich 133 6,69 5,5 9,29 Anmerkung THB: Mehrfachnennung möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 10 - BTUCS Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss* durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden)** Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss* durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden)** SS 2017 262 7,72 49 8,15 WS 2017/2018 276 7,3 57 7,88 SS 2018 243 7,02 54 8,13 WS 2018/2019 244 7,02 48 8,54 Durchschnittlich 256,25 7,265 52 8,175 * Zählung nur SHK ohne Abschluss ** aus den jeweiligen Erstvertrag des Semesters * Zählung nur SHK ohne Abschluss ** aus den jeweiligen Erstvertrag des Semesters THWi Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie mit Bachelor -Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie mit Bachelor - Abschluss durchschnittlicher wöchentlicher Zeitumfang (Angabe in Wochenstunden) SS 2017 156 8,21 18 14,33 WS 2017/2018 184 9,68 19 14,58 SS 2018 164 8,63 22 13,09 WS 2018/2019 151 7,95 25 12,88 Durchschnittlich 163,75 8,62 21 13,72 4. Beschäftigungsdauer a) Wie hoch ist die durchschnittliche Befristungsdauer der Arbeitsverträge der Studierenden in den letzten zwei Jahren? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen, Finanzierungsart und Tätigkeitsbereich aufschlüsseln!) Zu Frage 4a: Die Angaben der Hochschulen beziehen sich vorliegend auf Studierende ohne Abschluss bzw. mit Bachelor Abschluss, sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist. Eine Aufschlüsselung nach der Finanzierungsart war in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angabe der Beschäftigungsdauer erfolgt in Monaten , sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 11 - HNEE Lehre und Forschung Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungs-dauer je Arbeitsvertrag WS 2017/2018 390 3,5 WS 2018/2019 506 4 Durchschnittlich 448 3,75 Anmerkung: An der HNEE sind 2017 und 2018 keine Studierende im verwaltungstechnischen- und sonstigen Bereich eingesetzt worden. FHP Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungs-dauer je Arbeitsvertrag Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag SS 2017 143 8,02 41 8,39 WS 2017/2018 184 7,54 41 8,61 SS 2018 151 7,59 46 9,39 WS 2018/2019 162 7,79 36 6,96 Durchschnittlich 160 7,735 41 8,3375 EUV Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag SS 2017 280 5,6 39 5,28 WS 2017/2018 319 4,95 37 5,42 SS 2018 367 6,02 34 6,12 WS 2018/2019 315 6,14 34 5,94 Durchschnittlich 320 6 36 6 FBKW Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Jahr Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss) Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag 2017 55 12,29 6 5,16 2018 61 12 5 7,8 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 12 - Durchschnittlich 60,5 12,145 5,5 6,36 UNIP Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag SS 2017 927 143,5 258 168,1 WS 2017/2018 969 140,7 268 195,4 SS 2018 950 151,8 264 190,6 WS 2018/2019 1016 148,1 273 194,9 Durchschnittlich 965,5 146,0 265,8 187,3 Anmerkung: Angabe in Kalendertagen. THB Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Jahr Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungs -dauer je Arbeitsvertrag Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie mit Bachelor -Abschluss Durchschnittliche Beschäftigungs -dauer je Arbeitsvertrag 2017 136 3,22 5 2,27 2018 130 3,07 6 2,27 Durchschnittlich 133 3,145 5,5 2,27 Anmerkung THB: Mehrfachnennung möglich. BTUCS Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss* Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag ** Anzahl der SHK ohne Abschluss sowie WHK mit Bachelor - Abschluss* Durchschnittliche Beschäftigungsdauer je Arbeitsvertrag ** SS 2017 262 110,7 49 122,45 WS 2017/2018 276 105,19 57 130,86 SS 2018 243 113,84 54 140,52 WS 2018/2019 244 111,44 48 132,58 Durchschnittlich 256,25 110,2925 52 131,6025 * Zählung nur SHK ohne Abschluss ** aus den jeweiligen Erstvertrag des Semesters * Zählung nur SHK ohne Abschluss ** aus den jeweiligen Erstvertrag des Semesters Anmerkung: Angabe in Kalendertagen THWi Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich Semester Anzahl der SHK Durchschnittliche Anzahl der SHK ohne Ab- Durchschnittliche Bes- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 13 - ohne Abschluss sowie mit Bachelor -Abschluss Beschäftigungs-dauer je Arbeitsvertrag schluss sowie mit Bachelor - Abschluss chäftigungsdauer je Arbeitsvertrag SS 2017 156 6 18 6 WS 2017/2018 184 6 19 6 SS 2018 164 6 22 6 WS 2018/2019 151 6 25 6 Durchschnittlich 163,75 6 21 6 b) Gibt es Pläne seitens der Landesregierung der Praxis der Kurzzeitverträge entgegenzuwirken , um bessere Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für studentische Beschäftigte zu ermöglichen? Zu Frage 4b: Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Hilfskräften im Sinne des § 59 BbgHG richtet sich nach dem WissZeitVG. Es obliegt den Hochschulen entsprechend ihres Bedarfs die konkrete Beschäftigungsdauer der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit Blick auf den bundesgesetzlichen Rahmen nach dem WissZeitVG zu bestimmen. Neben dem Bedarf sind auch finanzielle Aspekte für die jeweilige Hochschule entscheidungsrelevant bei der Beschäftigungsdauer von wissenschaftlichen Hilfskräften. Die Rahmenvereinbarung, die Hochschulentwicklungsplanung und die Hochschulverträge geben den Hochschulen aber erstmals langfristig und legislaturperiodenübergreifend Planungssicherheit. Den Hochschulen Brandenburgs wird damit auf der Grundlage verlässlicher Planbarkeit die Ausgestaltung der vereinbarten Entwicklungsvorhaben sowie der Abschluss längerfristiger Beschäftigungsverträge ermöglicht. An der EUV befindet sich gegenwärtig eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in der Genehmigungsphase durch die Gremien und die Hochschulleitung. Diese enthält zahlreiche Mindeststandards für solche Verträge. 5. Wieviel beträgt der Stundenlohn der studentischen Beschäftigten mit und ohne Hochschulabschluss ? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen und Tätigkeitsbereich aufschlüsseln!) Zu Frage 5: Studentische Beschäftige, die ggf. nach TV-L vergütet werden, sind von der Abfrage nicht erfasst. Zu den Angaben der Hochschulen im Einzelnen: Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich HNEE Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,5 10,6 10,6 9,5 10,6 10,6 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 14 - Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich FHP Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,5 11,1 9,5 11,1 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich EUV Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,87 11,49 15,63 9,87 11,49 15,63 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich FBKW Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,45 11,01 14,97 9,45 11,01 14,97 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich UNIP Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master -Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,87 11,49 15,63 9,87 11,49 15,63 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich THB Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,19 10,19 11,19 9,19 10,19 11,19 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich BTUCS Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master -Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,19 10,54 14,33 9,19 10,54 14,33 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 15 - Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich THWi Art des Abschlusses Art des Abschlusses davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Stundenlohn in € 9,19 10,27 11,34 9,19 10,27 11,34 6. Sind Lohnerhöhungen für studentische Hilfskräfte innerhalb der nächsten zwei Jahre geplant? Zu Frage 6: Die Vergütung richtet sich nach den Richtlinien des Landes Brandenburg über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 28.7.2008. Die Stundensätze werden unter Beachtung der dort geregelten Höchstsätze durch die Hochschulen festgelegt. Seit dem Sommersemester 2018 liegt der Höchstsatz - je nach „Ausbildungsstand“ - zwischen 9,87 € und 15,63 €. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2019 9,19 € brutto je Zeitstunde und ab dem 01.01.2020 9,35 € je Zeitstunde. Anfang des Jahres erfolgte eine Abfrage seitens des Ministeriums bei den Hochschulen, ob der Mindestlohn eingehalten wird. Alle Hochschulen zahlen mindestens die derzeit geltenden 9,19 €. Im Übrigen steht es den Hochschulen frei, im Rahmen der Richtlinie Lohnerhöhungen vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass der aktuelle Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder eine entsprechende Anhebung der Höchstsätze nach sich zieht. Zu den Antworten der Hochschulen im Einzelnen: HNEE: Ab dem 01.07.2019 werden die Stundenlöhne auf 10,10 € bzw. 11,30 € angehoben FHP: Eine Erhöhung der Löhne für wissenschaftliche Hilfskräfte ist frühestens 2021 zu erwarten. EUV: Die EUV richtet sich bei der Festsetzung der Stundenlöhne nach den Empfehlungen der TdL. Dementsprechend werden auch die Lohnerhöhungen vollzogen. FBKW: Eine Erhöhung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln, die die Hochschulen vom Land erhalten. Derzeit erfüllt die Vergütung für wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Abschluss die Anforderungen an den Mindestlohn. Entsprechende Erhöhungen werden bei Notwendigkeit durchgeführt. UNIP: Die Frage der Höhe der Löhne der WHK hängt von den Vorgaben der TDL ab. Sofern eine Erhöhung der Stundensätze von der TDL beschlossen wird, wird sie auch - nach entsprechender Festlegung der Hausleitung - umgesetzt. THB: Auf der Grundlage der zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13.11.18 (BGBl. I, S. 1876) hat die THB nachfolgende Vergütungssätze ab dem 01.01.2020: Für jede arbeitsvertragliche Zeitstunde (Brutto): an wissenschaftliche Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung (Studentische Hilfskräfte) = 9,35 € an wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelorabschluss = 10,35 € an wissenschaftliche Hilfskräfte mit Master/Diplomabschluss (Universität) = 11,35 €. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 16 - BTUCS: Ab 01.04.2019 erfolgt voraussichtlich eine Anpassung der Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte ohne Abschluss von 9,19 € auf 9,45 €. Zum gleichen Zeitpunkt steigt die Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit Bachelorabschluss von 10,54 € auf 11,01 € und die Vergütung der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit Diplom/- Masterabschluss von 14,33 € auf 14,57 €. Weitere Entgeltsteigerungen in den kommenden 2 Jahren sind abhängig von der Entwicklung des Mindestlohns und der Budgetentwicklung der BTU. THWi: Lohnerhöhungen richten sich nach der Entwicklung des Mindestlohns. Davon unabhängig sind keine Lohnerhöhungen innerhalb der nächsten 2 Jahre geplant. 7. Wie haben sich die Realstundenlöhne der studentisch Beschäftigten (mit und ohne Hochschulabschluss) in den vergangenen zehn Jahren pro Jahr durchschnittlich entwickelt ? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen und Tätigkeitsbereich aufschlüsseln!) Zu Frage 7: Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich HNEE durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 2010 2011 2012 7,35 8,56 8,56 7,35 8,56 8,56 2013 7,35 8,56 8,56 7,35 8,56 8,56 2014 7,35 8,56 8,56 7,35 8,56 8,56 2015 7,35 8,56 8,56 7,35 8,56 8,56 2016 7,35 8,56 8,56 7,35 8,56 8,56 2017 9,5 10,6 10,6 9,5 10,6 10,6 2018 9,5 10,6 10,6 9,5 10,6 10,6 2019 9,5 10,6 10,6 9,5 10,6 10,6 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich FHP durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 2010 2011 8,28 9,65 8,28 9,65 2012 8,28 9,65 8,28 9,65 2013 8,28 9,65 8,28 9,65 2014 8,28 9,65 8,28 9,65 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 17 - 2015 8,5 9,65 8,5 9,65 2016 8,5 9,65 8,5 9,65 2017 9 10 9 10 2018 9 10,6 9 10,6 2019 9,5 11,1 9,5 11,1 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich EUV durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 7,57 8,82 11,98 7,57 8,82 11,98 2010 8,28 9,64 13,11 8,28 9,64 13,11 2011 8,28 9,64 13,11 8,28 9,64 13,11 2012 8,56 9,98 13,56 8,56 9,98 13,56 2013 8,79 10,24 13,92 8,79 10,24 13,92 2014 9,05 10,54 14,33 9,05 10,54 14,33 2015 9,24 10,76 14,63 9,24 10,76 14,63 2016 9,45 11,01 14,97 9,45 11,01 14,97 2017 9,64 11,23 15,27 9,64 11,23 15,27 2018 9,87 11,49 15,63 9,87 11,49 15,63 2019 9,87 11,49 15,63 9,87 11,49 15,63 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich FBKW durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 7,35 8,56 11,63 7,35 8,56 11,63 2010 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2011 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2012 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2013 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2014 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2015 8,56 9,98 13,56 8,56 9,98 13,56 2016 8,56 9,98 13,56 8,56 9,98 13,56 2017 9,45 11,01 14,97 9,45 11,01 14,97 2018 9,45 11,01 14,97 9,45 11,01 14,97 2019 9,45 11,01 14,97 9,45 11,01 14,97 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich UNIP durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelordavon mit Master -Abschluss / davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 18 - Abschluss Diplom 2009 7,73 8,76 11,89 7,73 8,76 11,89 2010 8,21 9,57 12,99 8,21 9,57 12,99 2011 8,31 9,69 13,16 8,31 9,69 13,16 2012 8,52 9,93 13,50 8,52 9,93 13,50 2013 8,73 10,18 13,83 8,73 10,18 13,83 2014 8,99 10,47 14,23 8,99 10,47 14,23 2015 9,19 10,71 14,56 9,19 10,71 14,56 2016 9,40 10,95 14,89 9,40 10,95 14,89 2017 9,59 11,18 15,20 9,59 11,18 15,20 2018 9,81 11,43 15,54 9,81 11,43 15,54 2019 9,87 11,49 15,63 9,87 11,49 15,63 Anmerkung: Durchschnittliche Jahreswerte, ermittelt aus den monatlich jeweils gültigen Sätzen eines jeden Jahres. Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich THB durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 6,70 8,50 11,00 6,70 € 8,50 11,00 2010 6,70 8,50 11,00 6,70 € 8,50 11,00 2011 6,70 8,50 11,00 6,70 € 8,50 11,00 2012 6,70 8,50 11,00 6,70 € 8,50 11,00 2013 6,70 8,50 11,00 6,70 € 8,50 11,00 ab 01.03.2014 8,50 9,50 11,00 8,50 € 9,50 11,00 2015 8,50 9,50 11,00 8,50 € 9,50 11,00 2016 8,50 9,50 11,00 8,50 € 9,50 11,00 2017 8,84 9,84 10,84 8,84 € 9,84 10,84 2018 8,84 9,84 10,84 8,84 € 9,84 10,84 2019 9,19 10,19 11,19 9,19 € 10,19 11,19 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich BTUCS durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor- Abschluss davon mit Master -Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 7,35 8,56 11,63 7,35 8,56 11,63 2010 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2011 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2012 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2013 8,28 9,65 13,11 8,28 9,65 13,11 2014 9,05 10,54 13,11 9,05 10,54 13,11 2015 9,05 10,54 14,33 9,05 10,54 14,33 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 19 - 2016 9,05 10,54 14,33 9,05 10,54 14,33 2017 9,05 10,54 14,33 9,05 10,54 14,33 2018 9,05 10,54 14,33 9,05 10,54 14,33 ab 01.01.2019 9,19 10,54 14,33 9,19 10,54 14,33 ab 01.04.2019 9,45 11,01 14,97 9,45 11,01 14,97 Lehre und Forschung Verwaltungstechnischer- und sonstiger Bereich THWi durchschnittliche Stundenlöhne in € durchschnittliche Stundenlöhne in € Jahr davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom davon ohne Abschluss davon mit Bachelor -Abschluss davon mit Master- Abschluss / Diplom 2009 5,11 8,56 5,11 8,56 2010 5,5 7 8,56 5,5 7 8,56 2011 6 8 10 6 8 10 2012 6 8 10 6 8 10 2013 6 8 10 6 8 10 2014 6 8 10 6 8 10 2015 8,5 9,5 10,5 8,5 9,5 10,5 2016 8,5 9,5 10,5 8,5 9,5 10,5 2017 8,84 9,88 10,92 8,84 9,88 10,92 2018 8,84 9,88 10,92 8,84 9,88 10,92 2019 9,19 10,27 11,34 9,19 10,27 11,34 8. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Tätigkeiten, die studentische Beschäftigte ausführen , nach §59 Abs. 2 des BbgHG der "Aus- und Weiterbildung" der Studierenden dienen? Zu Frage 8: Nach § 59 Absatz 2 Satz 2 BbgHG sollen die Aufgaben der Hilfskräfte zugleich der eigenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Grundsätzlich achtet die für die Hilfskraft verantwortliche Person darauf, dass die übertragenen Aufgaben zumindest mittelbar die Ausbildung fördern. Gefördert wird die Aus- und Weiterbildung neben anderem auch durch eigene wissenschaftliche Arbeit der Hilfskraft. Die konkrete Ausgestaltung der Nachwuchsförderung erfolgt im Arbeitsvertrag. Zu den Antworten der Hochschulen im Einzelnen: HNEE: Im Vertrag werden die Tätigkeiten definiert. FHP: Die von den Hilfskräften auszuführenden Tätigkeiten sind im Hilfskraftvertrag vereinbart . Eine Überwachung der jeweiligen Tätigkeiten erfolgt durch die zuständigen Vorgesetzten . EUV: Die Vorgesetzten der studentischen Beschäftigten werden durch entsprechende Anweisungen über Arbeitsinhalte der Hilfskräfte dazu aufgefordert, diese den rechtlichen Maßgaben zufolge zu beschäftigen. Es gibt entsprechende Merkblätter zu jedem Antrag auf Einstellung einer stud./wiss. Hilfskraft, deren Kenntnisnahme und Beachtung der/die Vorgesetzte mit Unterschrift bestätigt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 20 - FBKW: Die Anträge für die Beschäftigungen werden durch die Fakultäten, die Geschäftsführungen , gestellt. Dabei wird im ersten Schritt sichergestellt, dass die Studierenden jeweils einer Professur und dem entsprechenden Professor/in zugeordnet werden. Die Tätigkeiten werden bereits dort geprüft und abschließend auch vom Personalbereich eingeordnet . UNIP: In aller Regel ergibt sich aus dem Antrag, welche Tätigkeiten WHK ohne Abschluss ausüben sollen. THB: Die studentischen Hilfskräfte haben jeweils die Aufgabe, Hochschullehrer, in begründeten Ausnahmefällen auch sonstiges wissenschaftliches Personal, bei den dienstlichen Aufgaben sowie Studierende unter der fachlichen Anleitung eines Hochschullehrers im Rahmen der Studienordnung bei ihrem Studium zu unterstützen. Diese Tätigkeiten dienen auch der eigenen Aus- oder Weiterbildung. Die unterschiedlichen Tätigkeiten der Hilfskräfte basieren mitunter auf unterschiedlichen Projekten. BTUCS: Die gesetzlichen Grundlagen des § 59 Abs. 2 S. 2 BbgHG sind den Organisationseinheiten , in denen wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt werden, bekannt. Dort werden die vorbereitenden Gespräche über das künftige Beschäftigungsverhältnis abgestimmt . Hierbei kann die wissenschaftliche Hilfskraft die vielfältigen Aufgaben kennenlernen und in ihren Ausbildungs-/Weiterbildungskanon einordnen. In Anbetracht des Weiterbildungsbegriffs als Bildungsvorgang, der eine vorhandene Vorbildung vertieft und erweitert , sind die Möglichkeiten – auch mit Blick auf die Breite z. B. des fachübergreifenden Studiums ein Regelcurriculum - bereits angelegt. THWi: Die Anträge für die Beschäftigungen werden durch die Fakultäten gestellt. Dabei wird im ersten Schritt sichergestellt, dass die Studierenden jeweils einer Professur und dem entsprechenden Professor/in zugeordnet werden. Die Tätigkeiten werden bereits dort geprüft und abschließend auch vom Personalbereich eingeordnet. 9. Wie viele Stellen fallen voraussichtlich unter das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin Brandenburg (7 Sa 143/18) und müssten demnach nach TVL eingestuft werden ? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen und Tätigkeitsbereichen aufschlüsseln) Zu Frage 9: Das LArbG Berlin-Brandenburg ist in seinem Urteil vom 05. Juni 2018 (Az. 7 Sa 143/18) zu dem Schluss gekommen, dass der Arbeitsvertrag von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften die Einbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten zum Gegenstand haben muss. Dies schließt administrative Tätigkeiten in der Verwaltung, Bibliothek usw. aus, sodass dafür ein Arbeitsvertrag nach dem TzBfG und TV-L abgeschlossen werden muss und nicht nach dem WissZeitVG. Zu den Antworten der Hochschulen im Einzelnen: HNEE: Keine. FHP: Das Urteil betrifft ca. 40 Stellen. EUV: Die EUV stellt studentische Beschäftigte mit überwiegend nichtwissenschaftlichen Tätigkeiten bereits seit Jahren als Tarifbeschäftigte mit einer Entgeltgruppe 2 ein. FBKW: Fehlmeldung . UNIP: Rechnet man die bisherigen Umfänge von WHK Beschäftigungen (ohne Master Abschluss) auf Vollzeitäquivalente um, ergeben sich daraus ca. 50 Vollzeiteinheiten, die nach den Vorschriften des TV-L eingruppiert werden müssten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 21 - THB: Die unter der Abbildung der Frage 2 ausgewiesenen Stellen im Verwaltungstechnischen - und sonstigen Bereich könnten nach dem TVL eingestuft werden, wobei die Technische Hochschule Brandenburg aktuell darauf achtet, dass auch hier mindestens 50 % der Tätigkeiten wissenschaftsadäquat sind. BTUCS: Eine personen- und tätigkeitsbezogene (inkl. Eingruppierungs-) Darstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem die Hochschule mit den jeweiligen nichtwissenschaftlichen Bereichen über Aufgabenerfüllung und Beschäftigungsverhältnisgestaltung spricht, leider nicht möglich. Derzeit werden Kompensationsmöglichkeiten durch reguläre Beschäftigungsverhältnisse ebenso geprüft, wie andere Vertragsgestaltungen z. B. als Honorarkräfte etc. THWi: ca. 3 Stellen. 10. Wie wird die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 20. September 2018 an den Hochschulen so umgesetzt werden, dass den studentischen Beschäftigten eine faire Teilhabe und Vertretung ermöglicht werden wird? Zu Frage 10: Im Rahmen der Novelle des Hochschulgesetzes sind Verbesserungen für die personalvertretungsrechtliche Situation der Wissenschaftlichen Hilfskräfte umgesetzt worden . Diese fallen nunmehr in den Anwendungsbereich des Personalvertretungsgesetzes und können vom Personalrat vertreten werden. Zugleich haben sie aktives und passives Wahlrecht. Zu den Antworten der Hochschulen im Einzelnen: HNEE: Der Personalrat der wissenschaftlichen und akademischen Mitarbeiter/innen hat alle Studierenden informiert, dass der PR der Ansprechpartner für alle Studierenden ist. FHP: Die geringfügig Beschäftigten werden wie tariflich Beschäftigte durch den Personalrat vertreten und können sich jederzeit an diesen wenden. EUV: Die Anträge auf Einstellung werden auf Wunsch der studentischen Beschäftigten an den Personalrat für das wissenschaftliche Personal zur Mitbestimmung übergeben. Im Übrigen ist es gängige Praxis (auch bereits vor der Gesetzesänderung), dass sich dieser Beschäftigtenkreis ggf. an die Personalvertretung wenden kann. FBKW: Die Änderung des PersVG Bbg wurde im Intranet und per Mail an alle Studierenden kommuniziert. Das veränderte Verfahren im Rahmen der Einstellungen wurde im Vorfeld mit dem wissenschaftlich/künstlerischen Personalrat abgestimmt und erörtert. UNIP: Im Nachgang zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes im September 2018 werden WHK personalvertretungsrechtlich genauso behandelt wie akademische und künstlerische Mitarbeiter/innen. THB: Die Studierenden werden zukünftig informiert, dass sie die Möglichkeit haben, sich vom Personalrat der Akademischen Mitarbeiter/innen vertreten zu lassen. BTUCS: Die gesetzlich vorgesehene Teilhabe wird abgesichert. THWi: Die konkrete Umsetzung wird momentan gerade erarbeitet (Präsidium u. Personalrat ). 11. Wie werden studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an den brandenburgischen Hochschulen auf die Möglichkeit der Beantragung einer Vertretung durch den Personalrat der Hochschule gemäß des Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 20. September 2018 hingewiesen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11030 - 22 - Zu Frage 11: Zu den Antworten der Hochschulen im Einzelnen: HNEE: Der Personalrat der wissenschaftlichen und akademischen Mitarbeiter hat alle Studierenden informiert, dass der PR der Ansprechpartner für alle Studierenden ist. FHP: Bisher wurden die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte nicht auf den befragten Umstand hingewiesen. EUV: Auf die Möglichkeit der Beteiligung des PR wird in jedem Antrag auf Einstellung einer Hilfskraft hingewiesen. FBKW: Der Einstellungsantrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte wurde entsprechend ergänzt und es wird ausdrücklich auf das Beteiligungsrecht hingewiesen. Bei Rückfragen steht der Bereich Personal den Studierenden zur Verfügung. Das Verfahren wurde im Vorfeld mit dem wissenschaftlich/künstlerischen Personalrat abgestimmt und erörtert. UNIP: Im Intranet der Universität Potsdam ist bei den Formularen für die Einstellung auch das Formular für die Beteiligung des Personalrates nach § 63 Abs. 2 Pers VG hinterlegt. Hingewiesen sei darauf, dass eine generelle arbeitgeberseitige Pflicht zur Information der Beschäftigten darüber nicht besteht. THB: Die Technische Hochschule Brandenburg wird im Rahmen eines Antragsverfahrens bei der Beantragung von studentischen Hilfskräften die Möglichkeit der Vertretung durch den Personalrat mit aufnehmen. Die Information wird darüber hinaus über den Allgemeinen Studierendenausschuss (ASTA) der Technischen Hochschule erfolgen. BTUCS: Mit jedem Erstabschluss und jeder mit einer Pause versehenen Wiedereinstellung werden die wissenschaftlichen Hilfskräfte von der Personalverwaltung der BTU auf die rechtliche Möglichkeit nach PersVG zur Vertretung ihrer Interessen durch den Akademischen Personalrat hingewiesen. THWi: Die konkrete Umsetzung wird momentan gerade erarbeitet (Präsidium u. Personalrat ). 12. Wie viele Stunden werden von den studentischen Beschäftigten im Vergleich zu allen anderen wissenschaftlichen und technisch-verwalterischen Mitarbeiter*innen gearbeitet ? (Bitte nach Hochschulen bzw. Institutionen und in absoluten Zahlen angeben!) Zu Frage 12: Eine statistische Erfassung der Stunden der anderen wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Mitarbeiter/innen erfolgt nicht, so dass ein Vergleich nicht darstellbar ist. Eine Auswertung der einzelnen Verträge war in Anbetracht des großen Personalkörpers ein unverhältnismäßig hoher Aufwand und wäre zudem fehleranfällig.