Landtag Brandenburg Drucksache 6/11031 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.03.2019 / Ausgegeben: 03.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4348 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10689 Lärmschutzmaßnahmen auf der B 169 - Klein Oßnig Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat über eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald -Lausitz einheitliche Regelungen zum Lärmschutz an der B 169 getroffen. Im Gespräch ist eine Sackgassen - Lösung. Künftig dürfen zwar die Lastkraftwagen von Cottbus nach Allmosen fahren und von Süden aus kommend bis Klein Oßnig, weiter aber nicht. Lokaler Ziel - und Quellverkehr, egal welche Tonnage soll weiter möglich sein. Dabei werden auf dem betroffenen Abschnitt Klein Oßnig Lastzüge aus dem Durchgangsverkehr genommen. Diese verkehrliche Anordnung soll für Klein Oßnig mehr Lärmschutz gewährleisten . Die konkrete Umsetzung wirft eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Praktikabilität und der Wirkungsweise auf. 1. Welche Behörde ist für die Umsetzung der Sackgassen-Lösung zuständig? Sollte es eine geteilte Zuständigkeit geben, bitten wir um eine Erläuterung. zu Frage 1: Für die Anordnung der Durchfahrtsverbote sind die unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde Cottbus und der Landesbetrieb Straßenwesen ordnen zudem Hinweiszeichen an. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist zuständige Straßenverkehrsbehörde für Anordnung bzgl. der Autobahnen, die Landkreise und kreisfreien Städte sind in ihrem Gebiet zuständig für Anordnungen bzgl. des nachgeordneten Netzes. 2. Zur Umsetzung des Fahrverbotes für Lastzüge ist eine rechtssichere Beschilderung notwendig. Wir bitten um Erläuterung des Beschilderungskonzeptes. An welchen Standorten werden welche Verkehrsschilder aufgestellt? zu Frage 2: Den Anordnungen liegt der Beschilderungsplan unter folgendem Link zugrunde : https://mil.brandenburg.de/media_fast/4055/B%20169%20Beschilderungsplan.pdf. Die Durchfahrtsverbote werden mit Hinweisschildern und Umleitungsempfehlungen angekündigt . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11031 - 2 - 3. Wer bzw. welche Dienststelle setzt die Einhaltung des verkehrlichen Durchgangsverbots durch? zu Frage 3: Die polizeiliche Verkehrsüberwachung obliegt der örtlich zuständigen Polizeidirektion Süd. 4. Wann wird mit der Beschilderung begonnen, ab wann soll das Fahrverbot für Lastzüge gelten? zu Frage 4: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im März 2019. 5. Wird diese Maßnahme durch ein Monitoring begleitet? Wenn ja, welcher Zeitraum ist vorgesehen und wie wird dieses Verfahren dokumentiert? zu Frage 5: Ja. Das Monitoring besteht unter anderem aus Vorher- und Nachher- Zählungen. Zudem werden verschiedene Verkehrsdaten ausgewertet. Vorgesehen ist dafür der Zeitraum mindestens eines Jahres ab Wirksamwerden der Maßnahmen. Die Daten werden an einer zentralen Stelle zusammengetragen. Die Auswertung der Daten wird schriftlich erfasst. 6. Wann sind erste Monitoring Ergebnisse zu erwarten? zu Frage 6: Die ersten Ergebnisse werden im Sommer 2019 erwartet, die Auswertung erfolgt bis zum Herbst 2019. 7. Wo, wie und wann wird die Lärmbelastung nach Umsetzung der Sackgassen-Lösung festgestellt? zu Frage 7: Nach frühestens einem Jahr lassen sich dazu Aussagen treffen. Nach den geltenden Richtlinien zur Lärmberechnung müssen belastbare Jahreswerte der Straßenverkehrszählung vorliegen. 8. Wer wird mit der Feststellung der entsprechenden Lärmbelastung beauftragt? zu Frage 8: Die Lärmbelastung wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ermittelt. Dieser beauftragt für einzelne Aufgaben dritte Unternehmen. 9. Wer kommt für die Kosten der Feststellung der Lärmbelastungen auf? zu Frage 9: Das Land und die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße kommen anteilig für die Feststellung der Lärmbelastung auf. 10. Welche Maßnahmen sind zu erwarten, falls es bei der Nichteinhaltung der Lärmgrenzen von maximal 49 Dezibel in der Nacht und 59 Dezibel am Tag bleibt? zu Frage 10: Über die Maßnahmen wird nach Auswertung und Abwägung der Ergebnisse des Monitorings entschieden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11031 - 3 - 11. Zur Durchsetzung der Sackgassen-Lösung sollen begleitend Verkehrskontrollen auf diesem bzw. vor diesem Abschnitt durchgeführt werden. Welche Maßnahmen sind erforderlich , um die Kontrollen wirkungsvoll durchzuführen? zu Frage 11: Zur Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist die Einrichtung von Kontrollflächen erforderlich, die so dimensioniert sein müssen, dass ein Befahren der Flächen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40.000 kg möglich ist. Zudem soll eine Wendemöglichkeit vorhanden sein. 12. In welcher Intensität und Häufigkeit sollen diese Verkehrskontrollen stattfinden? zu Frage 12: Die Intensität und Häufigkeit polizeilicher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird sich an der polizeilichen Einsatzlage ausrichten. 13. Für eine Sackgassen-Lösung sind gegebenenfalls Wendeschleifen erforderlich. An welchen Standorten sind diese geplant? zu Frage 13: Wendemöglichkeiten werden nur an den Kontrollstellen geschaffen. Im Vorfeld der Durchfahrtsverbote sind Plantafeln aufgestellt, die verhindern sollen, dass Lkw erst an den Ortseingängen über die Durchfahrtsverbote informiert werden. 14. Wie hoch ist der Personalaufwand zur Kontrolle dieses Abschnittes auf der B 169? zu Frage 14: Bei zeitgleichen Kontrollen in beiden Fahrtrichtungen sind minimal sechs Polizeibedienstete (drei pro Fahrtrichtung) pro Dienstschicht erforderlich. 15. In der Region gibt es Spekulationen zum Verlauf der zukünftigen Ortsumgehung Klein Oßnig und der möglichen Autobahnanbindungen. Wurden diesbezügliche Planungen begonnen bzw. beauftragt, wenn ja bitte den Arbeitsstand und weitern zeitlichen Ablauf beschreiben. zu Frage 15: Derzeit wird durch den LS das Vergabeverfahren für die Ausschreibung zur Erarbeitung der Voruntersuchung vorbereitet. Gleichzeitig wird eine Verkehrsuntersuchung unter Beteiligung der Stadt Cottbus und dem LK Spree-Neiße erarbeitet. Diese wird voraussichtlich im Mai 2019 vorliegen. Aufgrund des frühen Planungsstadiums können noch keine belastbaren Aussagen zum weiteren zeitlichen Ablauf getroffen werden. 16. Welche Varianten der Ortsumgehung und der Autobahnanbindung werden betrachtet? zu Frage 16: Die Stadt Cottbus sieht es im Rahmen der weiteren Planung der OU Klein Gaglow / Annahof / Klein Oßnig als erforderlich an, auch tangierende Planungen des Landes und der Stadt (L 50 OU Hänchen als Maßnahme des Landesstraßenbedarfsplanes, L 49 Bahnübergang Kolkwitz, Anbindung TIP, 4. Autobahnanschlussstelle für Cottbus) bei der Auswahl der Varianten zu berücksichtigen. Welche Varianten weiter betrachtet werden, wird u.a. das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung zeigen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11031 - 4 - 17. Wie sind die betroffenen Kommunen in diesen Planungsprozess eingebunden? zu Frage 17: Der Landesbetrieb Straßenwesen steht in engem Kontakt mit der Stadt Cottbus , dem Landkreis Spree-Neiße und der IHK. Eingangsdaten für die laufende Verkehrsuntersuchung sind abgestimmt. Die aktuellen Planungen werden im Rahmen eines Workshops regelmäßig vorgestellt. Der nächste Workshop findet voraussichtlich im Juni 2019 statt. Auch die Stadt Spremberg, das Amt Drebkau und die Großgemeinde Kolkwitz sind in den Planungsprozess eingebunden. Sie werden auch zum nöchsten Workshop eingeladen . 1. Welche Behörde ist für die Umsetzung der Sackgassen-Lösung zuständig? Sollte es eine geteilte Zuständigkeit geben, bitten wir um eine Erläuterung. zu Frage 1: Für die Anordnung der Durchfahrtsverbote sind die unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde Cottbus und der Landesbetrieb Straßenwesen ordnen zudem Hinweiszei... Der Landesbetrieb Straßenwesen ist zuständige Straßenverkehrsbehörde für Anordnung bzgl. der Autobahnen, die Landkreise und kreisfreien Städte sind in ihrem Gebiet zuständig für Anordnungen bzgl. des nachgeordneten Netzes. 2. Zur Umsetzung des Fahrverbotes für Lastzüge ist eine rechtssichere Beschilderung notwendig. Wir bitten um Erläuterung des Beschilderungskonzeptes. An welchen Standorten werden welche Verkehrsschilder aufgestellt? zu Frage 2: Den Anordnungen liegt der Beschilderungsplan unter folgendem Link zugrunde: https://mil.brandenburg.de/media_fast/4055/B%20169%20Beschilderungsplan.pdf. Die Durchfahrtsverbote werden mit Hinweisschildern und Umleitungsempfehlungen angekünd... 3. Wer bzw. welche Dienststelle setzt die Einhaltung des verkehrlichen Durchgangsverbots durch? zu Frage 3: Die polizeiliche Verkehrsüberwachung obliegt der örtlich zuständigen Polizeidirektion Süd. 4. Wann wird mit der Beschilderung begonnen, ab wann soll das Fahrverbot für Lastzüge gelten? zu Frage 4: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im März 2019. 5. Wird diese Maßnahme durch ein Monitoring begleitet? Wenn ja, welcher Zeitraum ist vorgesehen und wie wird dieses Verfahren dokumentiert? zu Frage 5: Ja. Das Monitoring besteht unter anderem aus Vorher- und Nachher-Zählungen. Zudem werden verschiedene Verkehrsdaten ausgewertet. Vorgesehen ist dafür der Zeitraum mindestens eines Jahres ab Wirksamwerden der Maßnahmen. Die Daten werden an einer zentralen Stelle zusammengetragen. Die Auswertung der Daten wird schriftlich erfasst. 6. Wann sind erste Monitoring Ergebnisse zu erwarten? zu Frage 6: Die ersten Ergebnisse werden im Sommer 2019 erwartet, die Auswertung erfolgt bis zum Herbst 2019. 7. Wo, wie und wann wird die Lärmbelastung nach Umsetzung der Sackgassen-Lösung festgestellt? zu Frage 7: Nach frühestens einem Jahr lassen sich dazu Aussagen treffen. Nach den geltenden Richtlinien zur Lärmberechnung müssen belastbare Jahreswerte der Straßenverkehrszählung vorliegen. 8. Wer wird mit der Feststellung der entsprechenden Lärmbelastung beauftragt? zu Frage 8: Die Lärmbelastung wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ermittelt. Dieser beauftragt für einzelne Aufgaben dritte Unternehmen. 9. Wer kommt für die Kosten der Feststellung der Lärmbelastungen auf? zu Frage 9: Das Land und die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße kommen anteilig für die Feststellung der Lärmbelastung auf. 10. Welche Maßnahmen sind zu erwarten, falls es bei der Nichteinhaltung der Lärmgrenzen von maximal 49 Dezibel in der Nacht und 59 Dezibel am Tag bleibt? zu Frage 10: Über die Maßnahmen wird nach Auswertung und Abwägung der Ergebnisse des Monitorings entschieden. 11. Zur Durchsetzung der Sackgassen-Lösung sollen begleitend Verkehrskontrollen auf diesem bzw. vor diesem Abschnitt durchgeführt werden. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Kontrollen wirkungsvoll durchzuführen? zu Frage 11: Zur Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist die Einrichtung von Kontrollflächen erforderlich, die so dimensioniert sein müssen, dass ein Befahren der Flächen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40.000 kg mögli... 12. In welcher Intensität und Häufigkeit sollen diese Verkehrskontrollen stattfinden? zu Frage 12: Die Intensität und Häufigkeit polizeilicher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird sich an der polizeilichen Einsatzlage ausrichten. 13. Für eine Sackgassen-Lösung sind gegebenenfalls Wendeschleifen erforderlich. An welchen Standorten sind diese geplant? zu Frage 13: Wendemöglichkeiten werden nur an den Kontrollstellen geschaffen. Im Vorfeld der Durchfahrtsverbote sind Plantafeln aufgestellt, die verhindern sollen, dass Lkw erst an den Ortseingängen über die Durchfahrtsverbote informiert werden. 14. Wie hoch ist der Personalaufwand zur Kontrolle dieses Abschnittes auf der B 169? zu Frage 14: Bei zeitgleichen Kontrollen in beiden Fahrtrichtungen sind minimal sechs Polizeibedienstete (drei pro Fahrtrichtung) pro Dienstschicht erforderlich. 15. In der Region gibt es Spekulationen zum Verlauf der zukünftigen Ortsumgehung Klein Oßnig und der möglichen Autobahnanbindungen. Wurden diesbezügliche Planungen begonnen bzw. beauftragt, wenn ja bitte den Arbeitsstand und weitern zeitlichen Ablauf ... zu Frage 15: Derzeit wird durch den LS das Vergabeverfahren für die Ausschreibung zur Erarbeitung der Voruntersuchung vorbereitet. Gleichzeitig wird eine Verkehrsuntersuchung unter Beteiligung der Stadt Cottbus und dem LK Spree-Neiße erarbeitet. Diese... 16. Welche Varianten der Ortsumgehung und der Autobahnanbindung werden betrachtet? zu Frage 16: Die Stadt Cottbus sieht es im Rahmen der weiteren Planung der OU Klein Gaglow / Annahof / Klein Oßnig als erforderlich an, auch tangierende Planungen des Landes und der Stadt (L 50 OU Hänchen als Maßnahme des Landesstraßenbedarfsplanes, ... 17. Wie sind die betroffenen Kommunen in diesen Planungsprozess eingebunden? zu Frage 17: Der Landesbetrieb Straßenwesen steht in engem Kontakt mit der Stadt Cottbus, dem Landkreis Spree-Neiße und der IHK. Eingangsdaten für die laufende Verkehrsuntersuchung sind abgestimmt. Die aktuellen Planungen werden im Rahmen eines Worksh...