Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.03.2019 / Ausgegeben: 03.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4339 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10668 Mittelabfluss aus dem Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung wurden bis zum Stichtag 28.02.2019 gestellt? (Bitte für alle Förderelemente die Gesamtzahl angeben sowie nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 1: Förderelement Jahr des Antragseingangs ∑ 2015 2016 2017 2018 Bildungsscheck Brandenburg 721 858 626 762 2.967 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen 534 588 663 626 2.411 Qualifikation im Verein 12 40 37 49 138 Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 17 12 15 14 58 Umsetzung des Brandenburger Servicepakets 1 3 6 0 10 Kooperationen bei modellhaften Weiterbildungsmaßnahmen 12 12 12 6 42 Insgesamt per 31.12.2018 1.297 1.513 1.359 1.457 5.626 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 2 - Frage 2: Wie viele Förderanträge wurden davon bis zum Stichtag 28.02.2019 positiv beschieden ? (Bitte für alle Förderelemente die Gesamtzahl angeben sowie nach Jahren aufschlüsseln ) zu Frage 2: Förderelement Jahr der Bewilligung ∑ 2015 2016 2017 2018 Bildungsscheck Brandenburg 427 776 359 662 2.224 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen 254 549 423 463 1.689 Qualifikation im Verein 5 25 22 18 70 Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 8 16 15 10 49 Umsetzung des Brandenburger Servicepakets 0 3 6 0 9 Kooperationen bei modellhaften Weiterbildungsmaßnahmen 1 7 9 4 21 Insgesamt per 31.12.2018 695 1.376 834 1.157 4.062 Frage 3: Wie viele Förderanträge befanden sich zum Stichtag 28.02.2019 in Bearbeitung? (Bitte nach Förderelementen aufschlüsseln) zu Frage 3: Förderelement Anzahl Bildungsscheck Brandenburg 79 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen 206 Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 4 Qualifikation im Verein 30 Insgesamt per 31.12.2018 319 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 3 - Frage 4: Wie viele Förderanträge wurden von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gestellt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 4: Im Rahmen der Förderstatistik werden die Unternehmen ausschließlich in die zwei folgenden Unternehmensgrößen eingeteilt.1 1. kleine und mittlere Unternehmen 2. große Unternehmen kleine und mittlere Unternehmen Förderelement Jahr des Antragseingangs ∑ 2015 2016 2017 2018 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen 518 560 641 607 2.326 Qualifikation im Verein 4 22 22 15 63 Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 12 12 13 12 49 Umsetzung des Brandenburger Servicepakets 1 2 2 0 5 Kooperationen bei modellhaften Weiterbildungsmaßnahmen 10 1 7 1 19 Insgesamt per 31.12.2018 545 597 685 635 2.462 große Unternehmen Förderelement Jahr des Antragseingangs ∑ 2015 2016 2017 2018 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen 16 28 22 19 85 Qualifikation im Verein 8 18 15 34 75 Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 5 0 2 2 9 Umsetzung des Brandenburger Servicepakets 0 1 4 0 5 Kooperationen bei modellhaften Weiterbildungsmaßnahmen 2 11 5 5 23 Insgesamt per 31.12.2018 31 58 48 60 197 Frage 5: Wie viele Förderanträge wurden nach Kenntnis der Landesregierung für Weiterbildungsmaßnahmen gestellt, die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt notwendig waren/sind? (Bitte nach Förderelementen aufschlüsseln) zu Frage 5: Hierzu liegen keine Angaben für die einzelnen Förderelemente vor. Im Rahmen der Förderung nach Nummer II.6 „Innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte “ wurde ein Aufruf unter dem Thema „Weiterbildung für eine digitale Arbeitswelt“ im Jahr 2017 durchgeführt. Zu diesem Aufruf wurden 12 Anträge eingereicht von denen 9 Anträge bewilligt wurden. 1 Entsprechend der Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG) gilt als Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE). Dem folgend, wird auch bei den Förderelementen „Qualifizierung in Vereinen“ und „Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ die Unterteilung in kleine und mittlere sowie große Unternehmen vorgenommen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 4 - Frage 6: Führt die Landesregierung eine Statistik zum Alter, dem Bildungsabschluss /Qualifikation sowie der Tätigkeitsbranche der Antragssteller auf die Förderung im Rahmen des Bildungschecks? Wenn ja, bitte angeben. zu Frage 6: Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014. Die Klassifizierung der Daten erfolgt anhand der Vorgaben der vorgenannten Verordnungen. Altersgruppe bei Eintritt Anzahl Teilnehmende unter 25 Jahre 69 25 bis unter 55 Jahre 1.294 über 54 Jahre 50 Höchster Bildungsabschluss Anzahl Teilnehmende abgeschlossene Grundbildung (Grundschule, ISCED 1) 1 Hauptschulabschluss (ISCED 2) 46 mittlere Reife/Realschulabschluss (ISCED 2) 312 Fachhochschulreife (ISCED 3) 185 Hochschulreife/Abitur (ISCED 3 oder 4) 320 Bachelor- oder Diplom (FH)- Abschluss (ISCED 6) 287 Master- oder Diplom (Universität)- Abschluss/Promotion (ISCED 7 oder 8) 262 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 5 - Branche Anzahl Teilnehmende 00 keine Angabe 291 01 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 9 02 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 13 03.1 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln; Getränkeherstellung; Tabakverarbeitung 3 03.2 Herstellung chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse, Gummi- /Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen/Erden 17 03.3 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 34 03.4 Maschinenbau, Fahrzeugbau 29 03.5 Sonstige Wirtschaftsbereiche des Verarbeitenden Gewerbes 26 04 Energieversorgung 25 05 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung/Beseitigung von Umweltverschmutzungen 4 06 Baugewerbe 57 07 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 13 07.1 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 14 07.2 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 24 08 Verkehr und Lagerei 26 09 Gastgewerbe 22 10 Information und Kommunikation 46 11 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 37 12 Grundstücks- und Wohnungswesen 19 13 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 22 14 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung., Exterritoriale Organisationen u. Körperschaften 20 14.1 Erziehung und Unterricht 58 15 Gesundheits- und Sozialwesen 374 16 Kunst, Unterhaltung und Erholung 12 17 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 78 19 Sonstiges 140 Datengrundlage: Monitoring der ESF-Verwaltungsbehörde zum Stichtag 31.12.2018. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 6 - Frage 7: Wie hoch war der Mittelabfluss aus dem Förderprogramm zum Stichtag 28.02.2019? (Bitte für sechs Förderelemente die Gesamtsumme angeben sowie nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 7: Förderelement Ausgezahlte ESF-Mittel nach Jahren per 31.12.2018 (EUR) 2015 2016 2017 2018 Summe Bildungsscheck Brandenburg - 637.176 856.385 831.141 2.324.701 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen - 1.057.797 1.232.916 1.444.276 3.734.989 Qualifikation im Verein - 14.518 62.917 307.493 384.928 Kompetenzentwicklung in der Kinder - und Jugendhilfe - 3.951 20.894 40.827 65.672 Umsetzung des Brandenburger Servicepakets - - 141.524 - 141.524 Kooperationen bei modellhaften Weiterbildungsmaßnahmen 28.710 206.024 442.190 632.725 1.309.649 Insgesamt 28.710 1.919.467 2.756.825 3.256.461 7.961.463 Frage 8: Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme pro Antrag? (Bitte nach Förderelementen aufschlüsseln) zu Frage 8: Bei der Ermittlung der durchschnittlichen ESF-Fördersummen wurden die beiden Weiterbildungsrichtlinien vom 29.05.2015 und vom 30.03.2017 zusammengefasst. Förderelement Im Durchschnitt je Antrag bewilligte ESF- Fördersumme (EUR) Bildungsscheck Brandenburg 1.458 Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen 2.775 Qualifikation im Verein 4.384 Kompetenzentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 3.114 Umsetzung des Brandenburger Servicepakets 165.060 Kooperationen bei modellhaften Weiterbildungsmaßnahmen 64.639 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 7 - Frage 9: Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Förderanträgen ? (Bitte nach Förderelementen aufschlüsseln) zu Frage 9: Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Antragseingang bis Zusage Durchschnittliche Bearbeitungszeit von Antragseingang bis Ablehnung Bildungsscheck Brandenburg 49 Tage 63 Tage Weiterbildung in Unternehmen* 106 Tage 92 Tage Weiterbildung in Vereinen* 179 Tage 87 Tage Weiterbildung der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe * 155 Tage 165 Tage Innovative, modellhafte Weiterbildungskonzepte ** 122 Tage 52 Tage Datengrundlage: ILB-Auswertung für den Zeitraum 01.01.2018 bis zum 06.03.2019 * Bei den Anträgen zur Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen, öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe ist die Bündelung mehrerer Weiterbildungsmaßnahmen pro Antrag möglich. Bei der Weiterbildung in Vereinen wird zudem geprüft, ob es sich um einen wirtschaftlich tätigen Verein handelt. Dies führt zu einem erhöhten Bearbeitungsaufwand gegenüber der individuellen Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsscheck Brandenburg. ** Bei der Förderung von innovativen, modellhaften Weiterbildungskonzepten erfolgt eine Votierung durch das MASGF gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer fachlicher Expertise und zuständiger Ressorts der Landesregierung. Dies führt zu einer längeren Bearbeitungsdauer im Rahmen der Modellförderung. Frage 10: Wie viel Personal ist aktuell mit der Bearbeitung von Förderanträgen betraut? zu Frage 10: In der ILB sind derzeit insgesamt 22 Sachbearbeiter/innen, 3 Hauptsachbearbeiter /innen sowie eine Referatsleitung mit der Umsetzung der Weiterbildungsrichtlinie betraut. Bezogen auf Vollzeitstellen (VZS) stehen für die Bearbeitung des Bildungsschecks 11,2 VZS und für die Bearbeitung der weiteren Förderelemente der Weiterbildungsrichtlinie 9,6 VZS zur Verfügung. Frage 11: Welche Anpassungen der Förderrichtlinie wurden während der Förderunterbrechung vom 01.10.2016 bis 01.04.2017 getroffen? zu Frage 11: Hinweis: Die Förderunterbrechung vom 01.10.2016 bis 01.04.2017 bezog sich ausschließlich auf das Förderelement „Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte“ (Nr. 2.1 der Richtlinie vom 29.05.2015). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11034 - 8 - Zum einen erfolgten redaktionelle Anpassungen mit der Zielsetzung einer besseren Verständlichkeit . Zum anderen wurden die Förderkonditionen zum Zwecke der Verfahrensvereinfachung für Zuwendungsempfangende und Bewilligungsbehörde in der neugefassten Richtlinie (RL) vom 30.03.2017 im Wesentlichen wie folgt angepasst: Grundsätzliche Änderung: Die Antragstellung ist einmal im Kalenderjahr möglich (zuvor zweimal) - ausgenommen sind die Förderelemente „Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung , Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen“ (Nr. II.5 der RL) und „Innovative , modellhafte Weiterbildungskonzepte“ (Nr. II.6 der RL). Eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung sowie die Weiterbildung selbst können nach der Antragstellung bei der Bewilligungsstelle erfolgen (der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde ermöglicht). Spezifische Änderungen: Förderelement „Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte" (Nr. II.1 der RL) o Der Förderzuschuss wurde von 70 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten) pro Teilnehmerin oder Teilnehmer reduziert. o Der auszahlbare Zuschuss pro Antrag wurde auf 3.000 Euro begrenzt (vorher unbegrenzt ). Förderelement „Weiterbildung für Unternehmen" (Nr. II.2 der RL) o Die Zuschussstaffelung nach Unternehmensgröße wurde aufgehoben und ein einheitlicher Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Antrag festgelegt. o Die Anzahl der Weiterbildungsmaßnahmen wurde auf maximal zehn pro Antrag begrenzt (vorher keine Begrenzung). Förderelemente „Weiterbildung für Vereine" und „Weiterbildung für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (KJHs)" (Nr. II.3 und II.4 der RL) o Die Anzahl der Weiterbildungsmaßnahmen wurde auf maximal zehn pro Antrag begrenzt (vorher keine Begrenzung).