Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1104 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 414 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/894 Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie Wortlaut der Kleinen Anfrage 414 vom 17.03.2015: Die Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie (MASGF) zur Förderung von Projekten und Erfahrungsaustauschen gilt bis 31.03.2015. Die Richtlinie bezieht sich auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation und auf die Unterstützung und Stärkung der betrieblichen und überbetrieblichen Strukturen der Sozialpartnerschaft. Sie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF gefördert. Im Rahmen dieser Richtlinie konnten Projekte zur Entwicklung der Arbeitsorganisation von Unternehmen und themenzentrierte Erfahrungsaustausche gefördert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Projektvorhaben zur Entwicklung der Arbeitsorganisation von Unternehmen sowie themenzentrierte Erfahrungsaustausche sind beantragt worden? 2. Wie viele Projekte wurden genehmigt? 3. Welche Ablehnungsgründe gab es? 4. In welcher Höhe wurden Fördermittel des ESF eingesetzt? 5. Welche Impulse zur Stärkung der Sozialpartnerschaft konnten gesetzt werden? 6. Welche inhaltlichen Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis und welche neuen Aspekte sollen bei der Neugestaltung der Förderung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg Berücksichtigung finden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Projektvorhaben zur Entwicklung der Arbeitsorganisation von Unternehmen sowie themenzentrierte Erfahrungsaustausche sind beantragt worden? zu Frage 1: Es wurden 18 Projektvorhaben nach Nummer 2.1 der Richtlinie und ein themenzentrierter Erfahrungsaustausch nach Nummer 2.2 der Richtlinie beantragt. Frage 2: Wie viele Projekte wurden genehmigt? zu Frage 2: Elf Anträge zu Projekten nach Nummer 2.1 der Richtlinie erhielten positive Voten des Projektauswahlgremiums und wurden letztlich bewilligt. Frage 3: Welche Ablehnungsgründe gab es? zu Frage 3: Vier Anträge wurden durch die Antragsteller zurückgezogen. Drei Anträge wurden abgelehnt, weil das Konzept nicht den Anforderungen der Richtlinie entsprach. Zusätzlich wurde ein Antrag zu einem themenzentrierten Erfahrungsaustausch nach Nummer 2.2 der Richtlinie bewilligt. Dieser musste wegen formaler Fehler im Antragsverfahren allerdings zurückgenommen werden. Frage 4: In welcher Höhe wurden Fördermittel des ESF eingesetzt? zu Frage 4: Die bewilligten Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds betragen 2.130.627,82 €. Die Summe der tatsächlich eingesetzten Mittel kann erst nach Abschluss des Förderzeitraums und der Endabrechnung angegeben werden. Frage 5: Welche Impulse zur Stärkung der Sozialpartnerschaft konnten gesetzt werden ? zu Frage 5: Trotz des kurzen Förderzeitraums - die Projekte begannen frühestens zum 01.04.2014 - waren zahlreiche Projekte in verschiedenen Regionen und Branchen aktiv. Deutlich wurde, dass in vielen Unternehmen Informationsbedarfe bzgl. der Idee der Sozialpartnerschaft, Möglichkeiten und Methoden der Partizipation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Entwicklung der Arbeitsorganisation, Mitbestimmungsfragen und Tarifverträgen bestehen. Hier konnten die Projektträger die Unternehmen sensibilisieren und in einigen Fällen neben arbeitsorganisatorischen Maßnahmenplänen auch institutionelle Veränderungen in den Unternehmen zu einer besseren Einbeziehung der Beschäftigten anstoßen. Umso erfreulicher ist daher auch die Branchenvielfalt der gegenwärtigen Projekte, die sich bspw. auch auf den Pflege- oder den Hotel- und Gaststättenbereich beziehen. Branchen also, in denen die Anzahl an Betriebsräten, Organisationsgrade der Sozialpartner und die Geltung von Tarifverträgen nur gering ausfallen. Zudem ist es vielfach gelungen, auch regionale Strukturen der Sozialpartner in die Projekte einzubeziehen. An diese Erfahrungen soll die neugestaltete Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 anknüpfen. Frage 6: Welche inhaltlichen Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis und welche neuen Aspekte sollen bei der Neugestaltung der Förderung der Sozialpartnerschaft im Land Brandenburg Berücksichtigung finden? zu Frage 6: Die grundlegende Konstruktion der Projekte mit den Zielen der Verbreitung der Idee der Sozialpartnerschaft und der arbeitsorganisatorischen Beratung Brandenburger Unternehmen in den Themenfeldern Guter Arbeit hat sich bewährt. Das Beratungsangebot der Projektträger stieß auf viel Zuspruch auf Seiten der Unternehmen. Zukünftig soll eine noch stärkere Branchenfokussierung aller Projekte erfolgen, bisher waren auch branchenübergreifende Projektkonzeptionen möglich. Zudem sollen die Projekte – auch vor dem Hintergrund der zukünftig längeren Projektlaufzeiten – systematischer in Form von Branchendialogen die jeweiligen Branchensozialpartner in die Projektdurchführung einbinden. Endgültige Schlussfolgerungen für die Neugestaltung der Richtlinie werden allerdings erst nach Vorliegen des Endberichtes zur Durchführung des Programms und der weiteren Abstimmung mit den Sozialpartnern gezogen werden können. Die Richtlinienentwicklung und -begleitung wird zudem auch in Zukunft eng an den Brandenburger Sozialpartnerdialog angebunden sein.