Landtag Brandenburg Drucksache 6/11053 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.04.2019 / Ausgegeben: 08.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4301 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10610 Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg I Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst geht es darum, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu erkennen, abzubauen und eine diskriminierungsfreie Personalpolitik zu verwirklichen. Das heißt ganz im Sinne des Art. 3 Abs. 2 GG, aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken und das Landesgleichstellungsgesetz mit Leben zu erfüllen. Dazu gehört zunächst den Blick für bestehende Unterrepräsentanzen zu schärfen. Für jede Dienststelle mit mehr als zwanzig Beschäftigten ist ein Gleichstellungsplan zu erstellen, der die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen zum Gegenstand hat. Er enthält Maßnahmen zur Personalentwicklung für die Übernahme von Führungspositionen durch Frauen (§ 5 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz - LGG). Der Gleichstellungsplan enthält für jeweils zwei Jahre verbindliche Zielvorgaben bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen mit dem Ziel, den Frauenanteil in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind (§ 6 Abs. 3 LGG). In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, hat die Ausschreibung in der Landesverwaltung mindestens landesweit intern zu erfolgen (§ 7 Abs. 1 LGG). Frage 1: Wie hoch war in den obersten Landesbehörden der Anteil von Frauen (absolut und prozentual) unter den Beschäftigten zum 31. Dezember 2018? (Bitte aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppen sowie den Ressorts und der Staatskanzlei) Frage 2: Wie hoch war in den oberen Landesbehörden der Anteil von Frauen (absolut und prozentual) unter den Beschäftigten zum 31. Dezember 2018? (Bitte aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppen und Geschäftsbereichen) Frage 3: Wie hoch war der Anteil von Frauen (absolut und prozentual) in Führungs- und Leitungsfunktionen in den obersten und oberen Landesbehörden zum 31. Dezember 2018? (Bitte aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppen sowie den Ressortbereichen und der Staatskanzlei) zu Fragen 1 bis 3: Die Zahlen zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 sind aufgrund des Sachzusammenhanges in einer gemeinsamen Anlage dargestellt. Weitere Auskünfte sind der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gemäß § 27 Absatz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes wegen der möglichen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11053 - 2 - Identifizierbarkeit der betroffenen Beschäftigten aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht möglich. Frage 4: Wie viele Leitungsfunktionen in obersten und oberen Landesbehörden sind derzeit kommissarisch besetzt (mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt)? Wie hoch ist der Anteil von Frauen bei der Übertragung dieser Funktionen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien/Staatskanzlei und Geschäftsbereichen) zu Frage 4: Derzeit sind 26 Leitungsfunktionen in obersten Landesbehörden kommissarisch besetzt, davon 9 Leitungsfunktionen kommissarisch von Frauen. In oberen Landesbehörden sind derzeit 30 Leitungsfunktionen kommissarisch besetzt, davon 13 Leitungsfunktionen kommissarisch von Frauen. Weitere Auskünfte sind der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gemäß § 27 Absatz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes wegen der möglichen Identifizierbarkeit der betroffenen Beschäftigten aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht möglich . Frage 5: Wie oft wurde in den letzten drei Jahren bei vakanten Leitungsfunktionen ab Besoldungsgruppe A 16 in obersten und oberen Landesbehörden vom Grundsatz der landesinternen Ausschreibung abgewichen und nur hausintern oder ressortintern ausgeschrieben ? Wie viele dieser Führungspositionen wurden im Anschluss mit Frauen besetzt? zu Frage 5: In den letzten drei Jahren wurde bei vakanten Leitungsfunktionen ab Besoldungsgruppe A 16 in obersten und oberen Landesbehörden in 23 Fällen vom Grundsatz der landesinternen Ausschreibung abgewichen und nur hausintern oder ressortintern ausgeschrieben . Davon wurden sieben Führungspositionen im Anschluss mit Frauen besetzt. Frage 6: In welchen obersten und oberen Landesbehörden wird mit einem Mentoring- oder Trainee-Programm für weibliche Führungs(nachwuchs-)kräfte gearbeitet? Wie viele weibliche Mentorinnen sind beteiligt? zu Frage 6: Als obere Landesbehörde des Ministeriums des Innern und für Kommunales wird im Polizeipräsidium mit einem Mentoring-Programm für weibliche Führungs (nachwuchs-)kräfte gearbeitet. Dabei sind sechs Mentorinnen beteiligt. Als oberste Landesbehörde wird das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft im April 2019 mit einer Auftaktveranstaltung ein Mentoring-Programm für weibliche Führungs(nachwuchs-)kräfte starten. Frage 7: Wie oft werden Leitungsfunktionen in obersten und oberen Landesbehörden als Tandem besetzt, um Frauen in Führungsverantwortung Teilzeit zu ermöglichen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) oder im Rahmen von Einarbeitung und um den Wissenstransfer bei altersbedingten Ausscheiden zu unterstützen? zu Frage 7: Bisher wurde in obersten und oberen Landesbehörden einmal eine Leitungsfunktion in einer oberen Landesbehörde als Tandem besetzt, um Frauen in Führungsverantwortung Teilzeit zu ermöglichen (Vereinbarkeit von Beruf und Familie). Frage 8: Wie hoch ist der Anteil von Frauen (absolut und prozentual) in obersten und oberen Landesbehörden, die in den letzten drei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen teilge- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11053 - 3 - nommen haben, die auf die Übernahme von Führungsverantwortung vorbereiten (zum Beispiel die Modul-Ausbildungen für Führungsnachwuchskräfte an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg)? zu Frage 8: In der nachstehenden Übersicht ist für die obersten und oberen Landesbehörden die kleinste sowie die größte absolute sowie die kleinste und größte relative Zahl von Frauen, die jeweils in einer Landesbehörde in den letzten drei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, die auf die Übernahme von Führungsverantwortung vorbereiten, ausgewiesen. Weitere Auskünfte sind der Landesregierung im Rahmen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen gemäß § 27 Absatz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes wegen der möglichen Identifizierbarkeit der betroffenen Beschäftigten aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht möglich. kleinste absolute Zahl größte absolute Zahl kleinste Prozentzahl größte Prozentzahl 1 Frau (= 5,2 % Frauen) 122 Frauen (= 35,3 %) 1,2 % Frauen (= 2 Frauen ) 88,8 % Frauen (= 8 Frauen )