Landtag Brandenburg Drucksache 6/11054 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2019 / Ausgegeben: 08.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4427 des Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10837 Berichte aus den Wohlfahrtsverbänden Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Berichten aus den Wohlfahrtsverbänden zufolge sollen 37 Mio. auf Bundesebene für die Asylverfahrensberatung in Ankerzentren oder in anderen Erstaufnahmeeinrichtungen bereitgestellt worden sein. Dazu sollen auch schon Gespräche mit den Landesregierungen geführt werden. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung ist zwingend notwendig - einerseits aus Gründen der Rechtstaatlichkeit, aber auch aufgrund der Effizienz der Verfahren, da so die Asylberechtigten besser ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. Ich habe in diesem Zusammenhang drei Fragen: 1. Gibt es Bundesmittel, die zum Zwecke der unabhängigen Asylverfahrensberatung im Jahr 2019 in das Land Brandenburg fließen? 2. Falls ja: Wie sollen diese Mittel verwendet werden? zu den Fragen 1 und 2: Derzeit fließen keine Mittel des Bundes zum Zweck der unabhängigen Asylverfahrensberatung in das Land Brandenburg. 3. Welche Landesmittel stehen darüber hinaus für die Finanzierung einer unabhängigen Asylverfahrensberatung zur Verfügung? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 49 der Großen Anfrage Nr. 29 (Drucksache 6/8424) verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg für alle Beratungsangebote Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Darüber hinaus stellt das Land Brandenburg mit dem Haushalt 2019/2020 für das Jahr 2019 und das Jahr 2020 jeweils weitere 180.000 € für eine unabhängige Geflüchtetenberatung zur Verfügung, siehe Einzelplan 03, Kapitel 03 810, Titel 526 10. Die Beratungsleistungen werden in Kürze von der ZABH ausgeschrieben.