Landtag Brandenburg Drucksache 6/11059 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.04.2019 / Ausgegeben: 08.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4388 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion), Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10746 Verstoß gegen die Verwaltungsvereinbarung Dürrehilfen durch das Land Brandenburg ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Oktober 2018 unterzeichnete das Land Brandenburg in Vertretung von Minister Jörg Vogelsänger (SPD) die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind. Daraufhin erhielt das Land Brandenburg den Bundesanteil i.H.v. 23,13 Mio. Euro und der Landtag stellte im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 seinen finanziellen Anteil in gleicher Höhe bereit. Mit Ablauf der Antragsfrist am 7.12.2018 sind insgesamt 770 Anträge von brandenburgischen Landwirtschaftsbetrieben mit einem Mittelvolumen von 93,5 Mio. Euro eingegangen. Insbesondere die noch im Jahr 2018 bereitgestellten Bundesmittel mussten nach der Verwaltungsvereinbarung noch im selben Jahr (also in 2018) an die Endempfänger ausgezahlt werden, weil die außerplanmäßigen Mittel des Bundes in 2018 haushaltsrechtlich nicht in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden konnten und für 2019 erneut beim Bund beantragt hätten werden müssen . Nachdem Agrarminister Vogelsänger in der Sitzung des ALUL am 16.01.2019 den Ausschuss darüber informierte, dass er den weiteren Mehrbedarf Brandenburgs gegenüber dem Bund gemeldet hat, war es das Anliegen der CDU-Fraktion, sich für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel gegenüber dem Bund einzusetzen. Hierzu haben wir uns schriftlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewendet, um uns über die Bereitschaft und Möglichkeiten des Bundes zu informieren. Im Zuge der schriftlichen Anfrage stellte sich heraus, dass Brandenburg als einziges Bundesland eine Rückzahlung der ihm im Jahr 2018 zur Verfügung gestellten und nicht bis Ende 2018 an die Endempfänger ausgezahlten Bundesmittel verweigerte, obwohl der Bund eine erneute Mittelbereitstellung für 2019 zusicherte. Aufgrund des Verstoßes des Landes Brandenburg gegen die zwischen Bund und Land abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung ist es mehr als fraglich , ob Brandenburg aufgrund des Handelns des MLUL zusätzliche Bundesmittel erhalten könnte, um so den Mehrbedarf in den dürregeschädigten Betrieben zu begleichen. Frage 1: Wann wurde mit der Auszahlung der Dürrehilfen auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung im Land Brandenburg begonnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11059 - 2 - zu Frage 1: Die erste Auszahlung der Dürrehilfe erfolgte am 30.01.2019. Frage 2: Wie viele Anträge wurden in welcher Kalenderwoche jeweils bearbeitet, genehmigt oder abgelehnt? (bitte tabellarisch seit Beginn der Antragsbearbeitung durch die Bewilligungsbehörde auflisten) zu Frage 2: Antragsschluss war der 07.12.2018. Alle weiteren Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Bearbeitung offensichtlich abzulehnender Anträge wird aus zeitlichen Gründen geschoben . Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 23.130.000,00 Euro sind am 27.02.2019 vollständig ausgezahlt worden. Frage 3: Wie viele Anträge sind noch nicht endgültig beschieden? zu Frage 3: Es sind 155 Anträge nicht endgültig beschieden. (Stand 15.03.2019) Frage 4: Wann nahmen Verantwortliche des MLUL an Bund-Länder-Besprechungen zu der Verwaltungsvereinbarung Dürrehilfen teil und wies der Bund in diesen Beratungen darauf hin, dass es haushaltsrechtlich nicht zulässig sei, die in 2018 gewährten außerplanmäßigen Bundesmittel in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen? zu Frage 4: Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Dürrehilfen nahmen Verantwortliche des MLUL an folgenden Bund-Länder-Besprechungen teil: 31.07.2018 - Situationsanalyse Dürre 13.08.2018 - Amtschefkonferenz 27.08.2018 - Beratung zu den Kapiteln des Entwurfs einer Verwaltungsvereinbarung, die Verwendung der vorgesehenen Bundesmittel bis 31.12.2018 wird von den Ländern nicht zugesagt / BMEL sagt Prüfung einer Übertragung auf das Haushaltsjahr 2019 zu 05.09.2018 - (Telefonkonferenz) Beratung fachlicher Grundsätze der Verwaltungsvereinbarung Kalenderwoche Beschiedene Anträge Versagte Anträge Zugesagte Mittel in EUR Gezahlte Anträge Verausgabte Mittel in EUR 2. 0 0 0 0 0 3. 17 0 736.225,00 0 0 4. keine Daten 0 keine Daten 0 0 5. 176 0 11.829.921,00 4 88.602,00 6. 395 0 24.366.566,00 29 1.924.203,00 7. 424 0 26.627.345,00 135 9.176.532,00 8. 474 0 29.593.122,00 334 21.330.327,00 9. 531 0 32.712.944,00 407 25.542.258,00 10. 588 0 35.632.036,00 455 28.583.047,00 11. 623 0 37.386.899,00 521 32.380.295,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11059 - 3 - 06.09.2018 - (Telefonkonferenz) Beratung fachlicher Grundsätze der Verwaltungsvereinbarung , Bundesländer fordern Übertragung der Bundesmittel in das Haushaltsjahr 2019; mündliche Zusicherung des Bundes, dass Mittelübertragung bzw. Bereitstellung in 2019 gewährleistet werden soll 10.09.2018 - (Telefonkonferenz) Beratung fachlicher Grundsätze der Verwaltungsvereinbarung 12.09.2018 - (Telefonkonferenz) Beratung fachlicher Grundsätze der Verwaltungsvereinbarung 16.11.2018 - Besprechung der Abteilungsleiter/innen des Bundes und der Länder im BMEL Berlin zum Thema „Antragsverfahren in den Ländern zur Dürrehilfe 2018“. Frage 5: Die Verwaltungsvereinbarung ließ explizit vorläufige Zahlungen und eine spätere Prüfung der Existenzgefährdung des jeweiligen Antragsstellers zu. Warum hat das Land Brandenburg hiervon keinen Gebrauch gemacht, um die Bundesmittel rechtzeitig, also noch im Jahr 2018, auszuzahlen? zu Frage 5: Aus Gründen der Rechtssicherheit für die Antragsteller wurde von dieser Verfahrensweise Abstand genommen, da die Gefahr von Rückforderungen besteht, wenn keine Existenzgefährdung nachgewiesen werden konnte. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen des MLUL hinsichtlich des Verstoßes gegen die Verwaltungsvereinbarung? zu Frage 6: Aus Sicht der Landesregierung liegt kein Verstoß gegen die Verwaltungsvereinbarung vor. Frage 7: Welche Konsequenzen wird das Vorgehen des MLUL nach Auffassung der Landesregierung möglicherweise nach sich ziehen und wie wird die Landesregierung mit dem in Brandenburg bestehenden Mehrbedarf an Dürrehilfen umgehen? zu Frage 7: Die Landesregierung erwartet keine weiteren Konsequenzen. Sofern nach Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen weitere Bundesmittel für Dürrehilfen an Brandenburg ausgezahlt werden, werden diese nach den Regularien der Verwaltungsvereinbarung nach Bereitstellung der notwendigen Landesmittel anteilig an die Antragsteller ausgezahlt.