Landtag Brandenburg Drucksache 6/11060 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2019 / Ausgegeben: 08.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4350 des Abgeordneten Steffen Königer (fraktionslos) Drucksache 6/10697 Rückholquoten Unterhaltsvorschuss Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Bei Unterhaltsleistungen, die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von Alleinerziehenden geleistet werden (sogenannter Unterhaltsvorschuss ) springt der Staat übergangsweise für Unterhaltspflichtige ein. Die für die Leistungsbewilligung zuständigen Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte sind gleichzeitig auch für die Rückforderung des geleisteten Unterhaltsvorschusses bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil zuständig. Frage 1: Wie hoch waren die bewilligten Leistungen zum Unterhaltsvorschuss in den Jahren 2013 bis 2018? (Aufschlüsselung bitte nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt und Zahl der Leistungsempfänger) Frage 2: Wie hoch waren die Einnahmen aus den Rückforderungen in den Jahren 2013 bis 2018? (Aufschlüsselung bitte nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt und Zahl der Leistungsempfänger ) Frage 3: Welche gab es in den Jahren 2013 bis 2018? (Aufschlüsselung bitte nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt) Zu den Fragen 1 bis 3: Eine Übersicht der bewilligten Leistungen zum Unterhaltsvorschuss , der Einnahmen aus Rückforderungen sowie der Rückholquoten für den Unterhaltsvorschuss in den Jahren 2013 bis 2018 nach Landkreisen und kreisfreien Städten kann der beigefügten Tabelle 1 entnommen werden. Die Ausgaben aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UhVorsch G) zum 1. Juli 2017 sind deutlich angestiegen. Mit der Gesetzesänderung wurde der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgeweitet und die Einschränkung der Bezugsdauer wurde aufgehoben. Aus diesem Grund gab es deutlich mehr Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem UhVorschG erhalten . 2017 wurden dafür rund 46 Mio. Euro ausgegeben, wobei das 1. Halbjahr 2017 nach der alten Gesetzeslage zu betrachten ist und das 2. Halbjahr 2017 nach der neuen Gesetzeslage . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11060 - 2 - Frage 4: Welche zusätzlichen Personal- und Sachkosten ergaben sich aus der Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 18. Juni 2018? (Aufschlüsselung bitte nach Jahr, Landkreis/kreisfreie Stadt, zusätzliches Personal in Vollzeitäquivalenten), zusätzliche Personal- und Sachkostenkosten) Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse vor, welche zusätzlichen Personal- und Sachkosten sich aus der Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum 1. Juli 2017 ergeben haben . Zuständige Stellen und Verwaltungsbehörden zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Regelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Im Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG) ist im § 24 - Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben - auch der Kostenausgleich für die Durchführung des UhVorschG enthalten. Seitens der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt damit keine Spitzabrechnung der tatsächlich entstandenen Personal- und Verwaltungskosten für die übertragene Aufgabe. Frage 5: Plant die Landesregierung Maßnahmen, damit die Kreise und kreisfreien Städte die Rückholquote erhöhen können? Zu Frage 5: Zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei ihren Rückgriffbemühungen erörtert das fachlich zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) mit den Trägern der örtlichen Jugendhilfe verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten des Landes zur Steigerung der Rückgriffquote. Beispielsweise finden jährlich zwei Arbeitsberatungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 18 Unterhaltsvorschussstellen im MBJS statt. Im Internet steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterhaltsvorschussstellen ein geschütztes Fachforum mit rechtlichen Auslegungen, Erlassen, Rechtsgrundlagen, Fallbesprechungen, Mustern u. ä. zur Verfügung. Zudem begleitet das MBJS anlassbezogene Arbeitsgruppen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. 2017 fanden drei Fachtagungen zu den Neuregelungen im Unterhaltsvorschussgesetz statt, in denen insgesamt 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult wurden. 2018 wurden zentrale Veranstaltungen zum Thema „Prüfung der Ansprüche nach §§ 5 und 7 UhVorsch G“ und 2019 zwei Veranstaltungen zum Thema „Auslandsrückgriff“ angeboten. 2019 ist noch eine Fachtagung zum Thema „Schaffung von Vollstreckungstiteln und deren Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung“ geplant. Außerdem soll ein gemeinsamer Fachtag der Unterhaltsvorschussstellen mit den Beiständen im Herbst 2019 organisiert werden, um deren Vernetzung zu stärken. Im Doppelhaushalt des Landes Brandenburg 2019/2020 sind je Haushaltsjahr 600.000 Euro eingestellt, um mit Maßnahmen seitens des Landes die Landkreise und kreisfreien Städte zur Erhöhung der Rückgriffquote unterstützen zu können. Anlage/n: 1. Anlage ! 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