Landtag Brandenburg Drucksache 6/11061 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2019 / Ausgegeben: 08.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4419 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10797 Speicherung der Aufnahmen von Bodycams Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Anfang März 2019 berichtete u. a. die Tagesschau, dass die Einsatzaufnahmen von Bodycams der Bundespolizei auf Servern des USamerikanischen Unternehmens „Amazon“ gespeichert werden. Die Gesetzgebung der USA erlaubt den dortigen Sicherheitsbehörden einen Zugriff auf die gespeicherten Aufnahmen der Bundespolizei, obwohl ein solcher im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union steht. Die am 4. März 2019 bekannt gewordene Einigung zum Polizeigesetz sieht weiterhin die Möglichkeit eines Einsatzes von Bodycams durch die Landespolizei in Brandenburg vor. Unklar ist, wo die Aufnahmen der Bodycams gespeichert werden sollen. 1. Auf welchen Servern sollen die Einsatzaufnahmen der Bodycams gespeichert werden? (Bitte Standort und ggf. Unternehmen angeben, welches sich im Besitz der Server befindet) zu Frage 1: Im Rahmen der bisherigen Trageversuche erfolgte die Speicherung auf sog. polizeieigenen „Stand-alone-Rechnern“. Auch künftig ist keine Speicherung auf Servern außerhalb der Polizei bzw. des Landes Brandenburg vorgesehen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung eine Speicherung von Bodycam-Aufnahmen auf ausländischen Servern, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Perspektive? zu Frage 2: Eine Speicherung von Bodycam-Aufnahmen auf ausländischen Servern ist nicht vorgesehen. Insofern ist dahingehend keine datenschutzrechtliche Prüfung erfolgt. 3. Ist es zutreffend, dass eine eigene IT-Infrastruktur zur Speicherung der Aufnahmen in Brandenburg nicht existent ist? zu Frage 3: Ja, es ist zutreffend, dass in Brandenburg keine eigene IT-Infrastruktur zur Speicherung der Aufnahmen in Brandenburg existent ist. Perspektivisch ist eine Speicherung auf Servern der Polizei Brandenburg innerhalb der eigenen IT-Infrastruktur vorgesehen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11061 - 2 - 4. Ist es zutreffend, dass die „Amazon“-Server das einzige Angebot darstellen, welches vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für die Speicherung von Bodycam -Aufnahmen zertifiziert wurde? zu Frage 4: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Belastbare Auskünfte zum Gesamtumfang (einziges Angebot) erfolgter Zertifizierungen liegen somit nur dem BMI vor. 5. Falls die vorhergehenden Fragen bejaht wurden, wie setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass eine eigene IT-Infrastruktur zur sicheren Speicherung der Aufnahmen von Bodycams in Deutschland entwickelt wird? zu Frage 5: Auf der Basis der Bestimmungen des neu gefassten Polizeigesetzes wird Brandenburg aufgrund der ausschließlichen Landeskompetenzen darauf hinwirken, für die Speicherung eine eigene IT-Infrastruktur der Polizei Brandenburg zu nutzen.