Landtag Brandenburg Drucksache 6/11062 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2019 / Ausgegeben: 08.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4415 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10792 „Feindeslisten“ rechter Gruppierungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Inneres und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Am 5. Januar dieses Jahres tauchte auf einer Internetplattform eine anonym hochgeladene Liste mit über 200 Adressen aus dem gesamten Bundesgebiet auf. Überschrieben war diese, die insbesondere Personen umfasste, die sich für Geflüchtete und gegen Neonazis engagieren, mit der Drohung „Wir kriegen euch alle“. Auch Brandenburger Adressen fanden sich in dieser „Feindesliste“. Solche Listen dienen in der Regel der Einschüchterung und Drohung und sollten durch die Sicherheitsbehörden ernst genommen werden. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Thematik „Feindeslisten“ war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 3807 (LT-Drucksache 6/9353) sowie deren Beantwortung durch die Landesregierung (LT-Drucksache 6/9561). Bereits in der Beantwortung der KA 3807 wurden durch die Landesregierung die ergriffenen Maßnahmen im Umgang mit den sogenannten Feindeslisten dargestellt. Die Beantwortung der vorliegenden KA 4415 ist aufgrund der analogen Thematik in diesem Kontext zu betrachten. Frage 1: Wann erhielten die Brandenburger Behörden auf welchem Weg Kenntnis von diesem Vorgang? zu Frage 1: Das Polizeipräsidium erhielt am 07.01.2019 Kenntnis vom Vorgang, dass auf der linksgerichteten verbotenen Internetplattform „Indymedia“ eine sogenannte „Feindesliste “ durch Unbekannte veröffentlicht wurde. Unter anderem wandte sich ein Mitglied des Brandenburger Landtages am 07.01.2019 an das Polizeipräsidium und teilte mit, dass auf der o. g. Internetplattform eine „Feindesliste“ mit persönlichen Daten veröffentlicht wurde. Der Verfassungsschutz Brandenburg wurde im Rahmen des regelmäßigen Erkenntnisaustausches der Sicherheitsbehörden Anfang Januar über den Sachverhalt informiert. Dieser Austausch fand in den dafür vorgesehenen Gremien des Bundes und der Länder statt. Frage 2: Welche Maßnahmen haben die Brandenburger Behörden ergriffen, um die Personen , die sich auf dieser Liste befinden, davon in Kenntnis zu setzen? Wann erfolgte dies? Falls bisher keine Maßnahmen erfolgten, warum nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11062 - 2 - zu Frage 2: In der veröffentlichten Liste sind drei mögliche Geschädigte mit einem erkennbaren Bezug zum Land Brandenburg verifiziert worden. Von diesen drei Personen konnte eine nicht identifiziert und somit nicht informiert werden. Der zweite Geschädigte wurde nicht informiert, da dieser selbst in den sozialen Medien sehr präsent ist und sich laut Eigendarstellung im Rahmen verschiedenster Projekte offen engagiert. Die dritte Person war bereits informiert (vgl. Antwort zu Frage 1). Die zu der Person veröffentlichten persönlichen Daten könnten aus einer Whois-Datenbankabfrage im Zusammenhang mit der Domainregistrierung stammen. Bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) waren diese Daten für jedermann öffentlich abrufbar. Weiterhin erfolgte ein persönliches Gespräch zwischen der Person und der Leitung der Polizeidirektion West. Frage 3: Welche konkreten Beratungsangebote wurden den Betroffenen unterbreitet? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Abweichend hierzu war das Mitglied des Landtages durch die erfolgte Datenveröffentlichung Ende Dezember 2018 betroffen. Bereits zu dieser Veröffentlichung erhielten alle Betroffenen, u. a. diese Person, am 07.01.2019 ein Schreiben des Polizeipräsidiums mit der Information zu den über sie veröffentlichten Informationen verbunden mit Verhaltenshinweisen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu dieser Liste und zu welcher Gefährdungseinschätzung ist sie gekommen? Wurden die Betroffenen über diese Einschätzung informiert? Wenn ja, auf welchem Weg erfolgte dies, wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Die Zuständigkeit der Polizei des Landes Brandenburg umfasst lediglich die drei in Antwort zu Frage 1 benannten möglichen Geschädigten. Grundsätzlich ist anzumerken , dass die Sammlung und Veröffentlichung (Outings) von Informationen über vermeintlich politische Gegner im Bereich der rechten und linken gesellschaftlichen Gruppen kein neues Phänomen darstellt. Eine generelle Aussage zum Gefahrenpotential kann nicht getroffen werden, da eine Vielzahl von Indikatoren und Anhaltspunkten in eine entsprechende Gefährdungsbewertung einfließt. Es ist daher stets der Einzelfall zu betrachten. Bezogen auf den im Kontext der Kleinen Anfrage benannten Sachverhalt ist bei den aufgelisteten möglichen Geschädigten aus dem Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Veröffentlichung auf der Internetplattform derzeit keine erhöhte Gefährdung erkennbar. Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 sowie die Antworten auf die Fragen 6, 7 und 8 zur Kleinen Anfrage 3807 (LT-Drucksache 6/9561) verwiesen. Frage 5: Welche Abstimmungsprozesse und Schritte leiteten die Brandenburger Behörden mit bzw. ggü. dem Bund und den anderen Ländern ein? zu Frage 5: Die Polizei steht sachbezogen im engen Informationsaustausch mit den Cybercrime -Dienststellen im Bund und den Ländern. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11062 - 3 - Frage 6: Sind den Brandenburger Behörden weitere solcher „Feindeslisten“ bekannt, auf denen Personen oder Initiativen, Vereine und Verbände aus Brandenburg verzeichnet sind? Wenn ja, um wie viele Datensätze handelt es sich dabei und in welcher Form werden die Betroffenen informiert und beraten? Werden immer alle Betroffenen Personen informiert ? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: In der Vergangenheit wurden sog. Feindeslisten in verschiedenen Formen und Intensitäten festgestellt. Es wird auf die Beantwortung der KA 3807 (LT-Drucksache 6/9561) verwiesen.