Landtag Brandenburg Drucksache 6/11083 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2019 / Ausgegeben: 09.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4349 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10691 Millionenlücke beim Brandenburgischen Staatstheater Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Anfang Januar 2019 wurde ein neuer Schlüssel zur Finanzierung der großen Orchester und Theater in Brandenburg festgesetzt, der zur Folge hat, dass diese Institutionen mehr Geld erhalten. Frau Minister Münch betonte, dass es damit gelinge, nahezu alle Theater und Orchester bis 2022 an den Flächentarif heranzuführen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen . Jedoch hatte sich das Brandenburgische Staatstheater Cottbus noch im November 2013 tarifvertraglich verpflichtet, spätestens zum 1. Januar 2020 alle Beschäftigte nach dem vollem Flächentarif zu bezahlen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso spricht Frau Minister Münch davon, bis 2022 die Theater und Orchester an den Flächentarif heranzuführen, wenn den Beschäftigten des Theaters Cottbus die Bezahlung nach dem Flächentarif bereits ab 2020 zusteht? 2. Werden die fehlenden Mittel von über einer Million Euro zur tarifgerechten Bezahlung noch bis zum Ende dieses Jahres eingestellt? Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es gibt keine Verpflichtung des Staatstheaters Cottbus mit dem in der Vorbemerkung genannten Inhalt. Darüber hinaus kann keine Erklärung für die behauptete Unterdeckung von über 1 Mio. Euro gefunden werden - die Grundlage der Berechnung ist nicht nachvollziehbar. Die Vergütung der Beschäftigten am Staatstheater richtet sich derzeit nach den in den Jahren 2013 und 2014 zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Anwendungstarifverträgen zu den jeweils einschlägigen Flächentarifverträgen Normalvertrag (NV) Bühne, Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) und Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Anwendungsverträge laufen noch bis zum 31.12.2019. Die Tarifvertragsparteien haben darin u.a. vereinbart, dass die Tarifvertragsparteien ab spätestens September 2018 Gespräche über die tarifliche Zukunft der Beschäftigten nach dem 31.12.2019 aufnehmen, bei denen die finanzielle Situation der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus, Staatstheater, berücksichtigt wird. Ferner ist dort geregelt, dass dabei die tarifvertraglich zu vereinbarende stufenweise Rückkehr in das Vergütungsniveau der jeweiligen Flächentarifverträge spätestens bis Dezember 2022 angestrebt wird. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11083 - 2 - Zu den konkreten Anpassungsschritten ab 2020 zur Erreichung des Flächentarifvertragsniveaus laufen gegenwärtig Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) als Trägerin des Staatstheaters. Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder) hat Mittel für die Anpassung der Vergütungen der Beschäftigten an das Flächentarifvertragsniveau zum 31. Dezember 2022 in ihre mittelfristige Finanzplanung eingestellt.