Landtag Brandenburg Drucksache 6/11084 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2019 / Ausgegeben: 09.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4413 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10790 Ortsumfahrung der B 96 im Bereich Teschendorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Ortsumfahrung der B 96 im Bereich Teschendorf ist ein vordringliches Projekt des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Planfeststellung durch das Land läuft seit dem Jahr 2012. Viele Bürger in Teschendorf, insbesondere im Wohngebiet am Griebener Weg, sind durch das Projekt unmittelbar betroffen. Die derzeitigen Planungen sehen etwa 150 Meter hinter dem Ortsausgang Teschendorf auf dem Griebener Weg einen Knotenpunkt vor. 1. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Ortsumfahrung der B 96 nach derzeitigem Stand konkret geplant? Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung jeweils für die Umsetzung der Maßnahmen (Planung und Bau)? Wer trägt diese Kosten? zu Frage 1: Gegenstand der aktuellen Planung ist das in das Planfeststellungsverfahren eingebrachte Vorhaben B 96 OU Teschendorf - Löwenberg. Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden: https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/plan/uebersicht.php?pid=34718&art=LINK2. Die Planungskosten bis zum Baubeginn betragen ca. 6,7 Mio. € und werden zunächst vollständig vom Land Brandenburg getragen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Erstattung der Planungskosten in Höhe von 5 % der durch den Bund getragenen Baukosten. Die Baukosten werden derzeit mit 96,1 Mio. € veranschlagt. 2. Welche Daten aus Verkehrszählungen liegen der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren für die B 96 in diesem Abschnitt vor? Wie hoch war der Anteil des Schwerlastverkehrs ? Welche Daten liegen der Landesregierung zur zukünftigen Verkehrsentwicklung in diesem Abschnitt vor? zu Frage 2: In Nassenheide befindet sich eine Dauerzählstelle der B 96 mit folgenden Ergebnissen : Jahr DTV SV 2013 18.016 1.543 2014 18.266 1.477 2015 18.339 1.505 2016 18.016 1.479 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11084 - 2 - 2017 18.601 1.618 DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Kfz/24h) SV Schwerverkehr (Kfz>3,5t) Der aktuellen Planung liegen die Verkehrszahlen der Prognose 2025 zugrunde. Die prognostische Verkehrsbelastung der geplanten OU im Bereich Teschendorf beträgt 18.000 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von 12 %. 3. Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 96 neu vorgesehen? Falls ja: In welchem Umfang? Falls nein: Warum nicht? Wäre eine Begrenzung aus Lärmschutzgründen zumindest in der Nacht sinnvoll? zu Frage 3: Ja. Es ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h für PKW und 80 km/h für LKW vorgesehen. 4. Aus welchen Gründen ist in den bisherigen Planungen der Knotenpunkt am Griebener Weg ausgewählt worden? Mit welchem Datum wurde diese Entscheidung getroffen? 5. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, den geplanten Knotenpunkt am Griebener Weg an die Kreuzung B 96 alt (Straße nach Grundmühle) zu verschieben? Welche Voraussetzungen müssten für eine derartige Änderung der Planungen vorliegen? 6. Wie stellen sich die beiden Varianten der Knotenpunkte im Vergleich dar? Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich für die beiden Varianten? Wie stellen sich insbesondere die schalltechnische Untersuchung sowie die Baukosten der beiden Varianten dar? zu Fragen 4 bis 6: Auf Grundlage der verkehrsplanerischen Untersuchungen ist im Bereich Teschendorf eine Verknüpfung der geplanten B 96 mit dem untergeordneten Straßennetz erforderlich. Im Ergebnis des durchgeführten Raumordnungsverfahrens erhob die Gemeinde Löwenberger Land die Forderung, den Knotenpunkt nicht im Bereich der Trift sondern , wegen des bestehenden Gewerbestandortes (westlich des Griebener Weges), am Griebener Weg anzuordnen. Der Vorschlag wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) geprüft und in der weiteren Planung berücksichtigt. Im Rahmen des Planungs- und Beteiligungsprozesses wurde die Lage und Wahl der Anschlussstelle am Griebener Weg durch Bürgerinitiativen in Frage gestellt und zur Diskussion gebracht. Daraufhin hat der LS eine verkehrsplanerische Untersuchung veranlasst, in der die vier möglichen Standorte für die zukünftige Anschlussstelle der B 96 im Raum Teschendorf /Löwenberg im Rahmen einer Variantenuntersuchung betrachtet wurden. Nach Abwägung der fachlichen Stellungnahmen zum verkehrlichen Nutzen, der Beeinträchtigungen aus landschaftsplanerischer Sicht, der Schalltechnik und aus verkehrsplanerischer Sicht ist die Anbindung der Ortslage Teschendorf über den Griebener Weg die bevorzugte Variante . 7. Welche zusätzliche Verkehrsbelastung wird sich im Bereich des Griebener Weg bei einer Beibehaltung der jetzigen Planungen zum Knotenpunkt ergeben? Welche zusätzliche Lärmbelastung ergibt sich dadurch für die Anwohner im Bereich des Griebener Weg? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11084 - 3 - zu Frage 7: Für den Griebener Weg liegt eine Verkehrszählung (Schlothauer & Wauer, 11.3.2015), mit folgendem Ergebnis vor: • Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) 466 Kfz/24 h, • PKW-Anteil 307 Kfz/24 h, • Schwerverkehrsanteil (SV) 159 Kfz/24 h, • SV-Anteil tags/nachts 74/15 %. Die Prognose 2025, (s. Link Antwort Frage 1; Unterlage 01, Anlage 11) sagt aus: • DTV 2.200 Kfz/24 h, • PKW-Anteil 1.900 Kfz/24 h, • SV-Anteil 300 Kfz/24 h. Die schalltechnische Beurteilung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der prognostizierten Gesamtverkehrsbelastung für den Realisierungsfall. Die vorhandene Lärmbelastung eines Planungsgebietes ist für die schalltechnische Beurteilung des Vorhabens nicht relevant und wird deshalb nicht ermittelt. Die zusätzliche Lärmbelastung (Differenz aus Ist-Wert und Prognose) kann somit nicht ermittelt werden. 8. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung und die sich daraus ergebene eingeschränkte Nutzbarkeit der der Grundstücke am Griebener Weg? Wie werden die betroffenen Anwohner entschädigt? zu Frage 8: Grundstücksinanspruchnahmen sind nicht erforderlich. Andere durch die Straßenbaumaßnahme entstehende Nachteile (z. B. wegen des Lärmschutzes an Gebäuden) werden, soweit sie einen Entschädigungsanspruch begründen, außerhalb Planfeststellungsverfahrens ausgeglichen. Es gelten die einschlägigen, gesetzlichen Entschädigungsgrundsätze (Enteignungsgesetz des Landes Brandenburg (EntGBbg)). 9. Welche aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände, Böschungen , Lärmschutzfenster etc.) sind in welchen Abschnitten, sowohl der B 96 neu als auch im Bereich des Griebener Weg, bisher geplant? zu Frage 9: Im Zuge der B 96 werden auf einer Länge von insgesamt 2.594 m Lärmschutzwälle bzw. –wände errichtet. Im Bereich des Griebener Weges sind aus Gründen des Ortsbildes (Innerortsbereich) und der Gewährleistung der Grundstückszufahrten keine aktiven Maßnahmen möglich. Es werden deshalb ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen durchgeführt. Bezüglich detaillierter Informationen wird auf die ausgelegten Planfeststellungsunterlagen verwiesen (s. Link Antwort Frage 1), insbesondere Unterlage 11.1 Seite 8A ff und 11.3 Blätter 1A - 4A. 10. Welche weiteren Schritte sind zu welchen Terminen im Planfeststellungsverfahren vorgesehen ? Wann wird ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen? Für wann ist mit Baubeginn und Baufreigabe zu rechnen? zu Frage 10: Das derzeit laufende Anhörungsverfahren kann voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2019 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet. Ein Zeitpunkt für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses kann derzeit aufgrund der überdurchschnittlich großen Anzahl von Einwendungen betroffener Bürger und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nicht benannt werden. Der Landtag Brandenburg Drucksache 6/11084 - 4 - Baubeginn ist abhängig von der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und der Baumittelbereitstellung durch den Bund. 11. Wie werden die Bürger vor Ort in die weitere Planung einbezogen? zu Frage 11: Der unter Einbeziehung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zu erarbeitende Planfeststellungsbeschluss wird in allen vom Vorhaben betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Vor Baubeginn werden Informationsveranstaltungen in den betroffenen Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretern durchgeführt.