Landtag Brandenburg Drucksache 6/11086 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2019 / Ausgegeben: 09.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4403 der Abgeordneten Tina Fischer (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10770 Brandenburgs Ökolandbau deckt den Tisch - mit mehr Produkten in Spitzenqualität Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Der Ökolandbau versorgt die Bevölkerung mit heimischen und regionalen Bio-Produkten. Er ist durch eine vielfältige kleinräumige Agrarstruktur gekennzeichnet und er schafft Arbeitsplätze und damit Wertschöpfung in ländlichen Räumen. Laut der Angabe des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) vom 30. Januar 2019 wurden nur 7 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen Europas ökologisch bewirtschaftet. Während Österreich den Spitzenplatz mit 23,4 % einnimmt , lag Deutschland mit einem Anteil von 6,8 Prozent noch knapp unter dem EU- Durchschnitt. In Brandenburg (Stand 15. April 2018) wurde in 1.175 landwirtschaftlichen Unternehmen mit einer Fläche von ca. 155.400 ha ökologisch gewirtschaftet. Dies entspricht einem Flächenanteil von 11,4 Prozent. Damit nimmt Brandenburg einen Spitzenplatz ein. Biolebensmittel werden immer stärker nachgefragt. Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat für 2017 ein Wachstum von 7 Prozent ermittelt. Besonders nachgefragt sind Milch- und Molkereiprodukte, Fleisch, aber auch Getreideprodukte, Eier, Frischobst und -gemüse. Um dem Bedarf von Brandenburgern und Berliner gerecht zu werden, aber auch Bioprodukte in Kantinen und Mensen von Unternehmen, Schulen, Kindergärten , Krankenhäusern und anderen Einrichtungen anbieten zu können, müsste der Anteil des Ökolandbaus an der landwirtschaftlichen Produktion erhöht werden. Frage 1: In welchen Zeiträumen möchte die Landesregierung den Anteil des Ökolandanbaus in Brandenburg an der landwirtschaftlichen Produktion erhöhen? zu Frage 1: Die Unterstützung des Ökolandbaus ist eine ständige Herausforderung, der sich das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) kontinuierlich stellt. Frage 2: Welche neuen Maßnahmen zur Förderung des Ökolandbaus bereitet die Landesregierung als Ergänzung zu den bereits bestehenden einjährigen Maßnahmen und für die kommende EU-Förderperiode vor? Frage 3: Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen zu einer differenzierten Förderung in gebietsspezifischen Kulissen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11086 - 2 - zu Fragen 2 und 3: Die Fragen können wegen der noch nicht ausreichend vorangeschrittenen Vorbereitungen für die kommende EU-Förderperiode noch nicht beantwortet werden . Frage 4: Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um naturschutzfachliche Ausbildungsinhalte in die Aus- und Weiterbildung von Öko-Landwirten zu integrieren? zu Frage 4: Es besteht sowohl für die berufstheoretische als auch für die berufspraktische Ausbildung kein Weisungsrecht des Landes außerhalb der Umsetzung der geltenden Ausbildungsordnung, einschließlich Rahmenpläne der Kultusministerkonferenz der Länder . Im Land Brandenburg fand im Juni 2018 eine Regionalkonferenz im Rahmen des bundesweiten Projektes „Status-quo-Analyse und Erarbeitung von Handlungsoptionen zur stärkeren Integration des ökologischen Landbaus in der beruflichen Bildung im Berufsbild Landwirt/in, Gärtner/in und Winzer/in“ statt. Im Ergebnis besteht erheblicher Bedarf an Eigeninitiativen der Betriebe, als Ausbildungsbetriebe bereit zu stehen. Dem MLUL kommt dabei eine koordinierende Funktion zu. Gegenwärtig werden alle 85 anerkannten ökologisch wirtschaftenden Ausbildungsbetriebe nach den konkreten Unterstützungswünschen befragt. Das MLUL plant, im Mai 2019 eine Gesprächsrunde einzuberufen, um die Entwicklung einzuschätzen und weitere Schritte festzulegen, z. B. Weiterbildungsangebote für Berufsschullehrer, Intensivierung der Kontakte zwischen Ausbildungsbetrieben und Berufsschullehrern . Frage 5: Gibt es seitens der Landesregierung Vorstellungen, zukünftig eine kostenlose Fachberatung für Öko-Landwirte (z. B. eine Anbauberatung) vorzusehen, um jungen Unternehmen den Einstig in das neue Geschäftsfeld zu erleichtern? zu Frage 5: Die Landesregierung unterstützt mit der im Jahr 2018 neu eingeführten Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen auch Öko-Landwirte. Im Rahmen der Förderung werden alle relevanten Themen rund um die landwirtschaftliche, einschließlich gartenbauliche, Produktion abgedeckt. Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Beratung zur Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Innerhalb dieses Schwerpunktes kann die Beratung zur Umstellung auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren gefördert werden. Betriebe, die bereits ökologisch wirtschaften, können sich im Rahmen der Förderung zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzen- und Gartenbau sowie Betriebsmanagement und Vermarktung beraten lassen.