Landtag Brandenburg Drucksache 6/11087 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2019 / Ausgegeben: 09.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4406 der Abgeordneten Günter Baaske (SPD-Fraktion), Sören Kosanke (SPD-Fraktion), Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) und Britta Müller (SPD-Fraktion) Drucksache 6/10773 Entwicklung des Einkommens in Brandenburg und Ostdeutschland Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit folgenden Fragen soll versucht werden, Unterschiede , die es im Bereich Einkommen und Vermögen zwischen und Ost und West 30 Jahre nach der Wende gibt, aufzuzeigen. Frage 1: Welche Erbschaften, unterteilt nach Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland mit Werten über 200T, 400T, 1Mio und 10 Mio. Euro wurden seit 1989 registriert ? Frage 2: Welche Schenkungen, unterteilt nach Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland mit Werten über 200T, 400T, 1Mio und 10 Mio. Euro wurden seit 1989 registriert ? zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das zentral zuständige Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer führt keine statistischen Auswertungen zu den übertragen Vermögenswerten zu Erbschaften und Schenkungen im Land Brandenburg. Dies ist darin begründet, dass nicht alle übertragenen Vermögen aufgrund der persönlichen Freibeträge zu einer Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer führen. Statistische Aufzeichnungen für Ostdeutschland und Westdeutschland liegen nicht vor. Statistische Übersichten aufbauend auf den Fällen, in denen eine Steuerfestsetzung erfolgte, führt das Amt für Statistik Berlin Brandenburg unter der Rubrik „Öffentliche Finanzen und Steuern - Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass“ in seinen Jahresberichten. Frage 3: Welche grundlegenden Erkenntnisse zur Vermögensverteilung in Deutschland liegen der Landesregierung vor? zu Frage 3: Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung befasst sich ausführlich mit der Vermögensverteilung in Deutschland: „Vermögen kann für die privaten Haushalte eine wichtige Ressource darstellen, um Lebensrisiken begegnen zu können. Ein individuelles Vermögen steht für finanzielle Unabhängigkeit und materielle Absicherung . Seine Streuung über die Bevölkerung wird oft im Zusammenhang mit Verteilungsgerechtigkeit diskutiert… Landtag Brandenburg Drucksache 6/11087 - 2 - …Die Summe aller Nettogesamtvermögen in Deutschland betrug im Jahre 2013 nach den Daten der EVS rund 4,9 Billionen Euro und damit im Durchschnitt rund 123.000 Euro je Haushalt. Es zeigen sich - im Wesentlichen als Nachwirkung der deutschen Teilung-– erhebliche Unterschiede zwischen West-und Ostdeutschland. Während die westdeutschen privaten Haushalte im Durchschnitt über ein Immobilien-und Geldvermögen von rund 140.000 Euro verfügen, umfassen die Vermögen der ostdeutschen Haushalte mit rund 61.000 Euro im Durchschnitt nur knapp 44 Prozent des Betrages der westdeutschen Haushalte. Jedoch hat sich der Abstand zwischen ost-und westdeutschen Haushalten im Zeitverlauf verringert. 1998 verfügten die ostdeutschen Haushalte nur über Vermögen in Höhe von rund 35 Prozent des Westniveaus… …Betrachtet man die Haushalte nach der Höhe des Vermögens, so zeigt sich, dass die Haushalte in der unteren Hälfte der Verteilung nur über rund 1 Prozent des gesamten Nettovermögens verfügen, während die vermögensstärksten 10 Prozent der Haushalte über die Hälfte des gesamten Nettovermögens auf sich vereinen. Der Anteil des obersten Dezils ist dabei im Zeitverlauf immer weiter angestiegen, am aktuellen Rand aber konstant…“ (vgl. Lebenslagen in Deutschland, Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung , 2017, S. 506 f.) Vorbemerkung zur Beantwortung der Fragen 4 bis 6: Daten für die Vermögenswerte in der gewünschten Differenzierung liegen über die im fünfjährigen Turnus erhobenen Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vor. Die letzte Erhebung fand im Jahr 2018 statt. Die Auswertungen und Ergebnisse für 2018 lagen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage jedoch noch nicht vor. Deshalb kann bei der Beantwortung der Fragen 4 bis 6 lediglich auf die Ergebnisse der Befragungswellen bis einschließlich 2013 zurückgegriffen werden. Die Werte für Ostdeutschland werden in der EVS unter „Neue Länder und Berlin“ ausgewiesen, für Westdeutschland unter „Früheres Bundesgebiet“. Frage 4: Wie haben sich die Vermögenswerte der Menschen in Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland seit 1989 entwickelt? Bitte in Fünfjahresschritten angeben. zu Frage 4: Die Entwicklung der Vermögenswerte in Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 1: Entwicklung des Nettogesamtvermögen privater Haushalte 1993 und 2003 bis 2013 (Durchschnittswert je Haushalt in Euro) Jahre / Werte in Euro 1993 2003 2008 2013 Früheres Bundesgebiet 126.600 136.900 132.000 140.600 „Neue Länder“ und Berlin 38.400 54.700 54.600 61.200 Brandenburg 39.700 63.400 62.000 62.200 Hinweis: Für die Erhebungswelle 1998 liegen aufgrund einer Umstellung der Erhebungsmethode keine vergleichbaren Werte vor. Quelle: EVS 1993 und 2003 bis 2013 (Statistische Berichte: SB O II 2 - 5j / 13; O II 2 - 5j / 08; O II 2 - 5j / 03; O II 2 - 5j / 93). Frage 5: Welche Angaben kann die Landesregierung zur Altersstruktur bei der Verteilung der Vermögenswerte in Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland machen? zu Frage 5: Die Verteilung der Vermögenswerte in Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland, differenziert nach der Altersstruktur, ist der folgenden Tabelle zu ent- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11087 - 3 - nehmen: Tabelle 2: Nettogesamtvermögen privater Haushalte nach Alter der Haupteinkommensbezieherin bzw. des Haupteinkommensbeziehers in Euro (am 01.01.2013, Durchschnittswert je Haushalt) Alter in Jahren / Werte in Euro 18 bis < 25 J. 25 bis < 35 J. 35 bis < 45 J. 45 bis < 55 J. 55 bis < 65 J. 65 bis < 70 J. 70 bis < 80 J. 80 J. u. älter Haushalte insgesamt Früheres Bundesgebiet 11.500 42.800 109.200 154.200 199.200 190.400 196.400 154.100 140.600 „Neue Länder “ und Berlin 5.500 17.700 58.000 76.600 80.100 74.800 71.000 61.200 61.200 Brandenburg (-800) 23.900 41.700 70.400 76.000 72.300 81.300 (41.200) 62.200 (Zahl) = Aussagewert ist aufgrund geringer Fallzahlen eingeschränkt Quelle: EVS 2013 (Werte für „Früheres Bundesgebiet“ und „Neue Länder und Berlin“: Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes Gruppe H3 Gliederung-Nr. D2 4.4 V; Werte für Brandenburg aus dem Statistischen Bericht SB O II 2 - 5j / 13, S.52). Frage 6: Welche Angaben kann die Landesregierung zur Art der Vermögenswerte in Brandenburg , Ostdeutschland und Westdeutschland machen? (Z.B. Immobilien, Aktien, Betriebsvermögen etc.) zu Frage 6: Die Art der Vermögenswerte in Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland kann dem Statistischen Bericht O II 2 - 5j / 13 „Haus- und Grundbesitz, Geldvermögen und Schulden privater Haushalte im Land Brandenburg 2013, Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013“ des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg entnommen werden. (Fundstelle: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen /stat_berichte/2014/SB_O02-02-00_2013j05_BB.pdf ) Dort sind in der Tabelle 4.6 auf Seite 58 die Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte für Ost- und Westdeutschland sowie für Brandenburg dargestellt. Die Tabelle 2.6 auf Seite 32 bietet darüber hinaus eine Differenzierung der Geldvermögensbestände u.a. auch in Wertpapiere (Aktien, Rentenwerte, Investmentfonds etc.) ebenfalls für Ost- und Westdeutschland sowie für Brandenburg. Eine Ausweisung von Betriebsvermögen ist nicht möglich. Frage 7: Welche Angaben kann die Landesregierung zur Höhe des Privatvermögens pro Kopf in Brandenburg, Ostdeutschland und Westdeutschland machen? zu Frage 7: Zum Privatvermögen pro Kopf in Brandenburg, Ost- und Westdeutschland liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die hier als Datenquelle zu Grunde gelegte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weist lediglich Vermögen pro Privathaushalt aus (Ergebnisse dazu vgl. Antwort zu Frage 3).