Landtag Brandenburg Drucksache 6/11088 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2019 / Ausgegeben: 09.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4432 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10859 Flugplatz Cottbus-Drewitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Flugplatz Cottbus- Drewitz ist seit einigen Jahren im Gespräch, um Ausweichmöglichkeit für den Singlestandort BER Schönefeld zu erhalten. Drewitz verfügt noch über eine Betriebsgenehmigung, die es erlaubt, hohe Gewichtsklassen abzuwickeln. Die geplante Eröffnung des Flughafens BER Schönefeld im Jahr 2020 lässt Fragen nach den Planungen für eventuelle Ausweichflughäfen aufkommen. 1. Wann und in welcher Form wird es Planungen bzw. Konzepte für Ausweichflughäfen für den BER geben? 2. Welche Funktion ist dabei gegebenenfalls dem Flugplatz Drewitz zugedacht? 3. Für welche Art Flugverkehr bzw. Flugzeugklassen könnte auf dieser Grundlage Drewitz der Ausweichflugplatz sein? zu Fragen 1 bis 3: Die Erarbeitung von Konzepten für Ausweichflughäfen für den BER ist nicht vorgesehen. Die weitere Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Cottbus-Drewitz ist maßgeblich von den weiteren Entscheidungen des Flugplatzbetreibers abhängig. Grundsätzlich ist der Verkehrslandeplatz Cottbus-Drewitz für propellergetriebene Flugzeuge bis 30 t höchstzulässiger Startmasse, strahlgetriebene Flugzeuge bis 20 t höchstzulässiger Startmasse, Hubschrauber und weitere Luftfahrzeuge genehmigt. Aufgrund der vorhandenen Schäden ist die bestehende Start- und Landebahn aus Beton nicht nutzbar und derzeit für Luftfahrzeuge gesperrt.