Landtag Brandenburg Drucksache 6/11093 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.04.2019 / Ausgegeben: 09.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4414 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10791 Ausstehende Fördermittelzuteilung für die Dach- und Fußbodensanierung der Turnhalle Stülpe in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Sporthalle Stülpe in der Gemeinde Nuthe- Urstromtal kam es in den Wintermonaten 2018 zu einer Wellenbildung im ausgelegten Parkett, die einer weiteren Nutzung der Sporthalle entgegensteht. Dadurch sind die Durchführung des Schulsportunterrichts und weitere Vereinsaktivitäten in der Sporthalle nicht möglich. Die Gemeinde beantragte nach Medienberichten beim Land Fördermittel zur Sanierung der Sporthalle. Diese wurden bisher noch nicht an die Gemeinde ausgereicht. Frage 1: Ist der Landesregierung die Problematik der Nichtnutzbarkeit der Sporthalle Stülpe bekannt? Frage 2: Liegt ein Antrag auf Fördermittelzuteilung seitens der Gemeinde Nuthe- Urstromtal vor? Wenn ja, wann ging dieser Fördermittelantrag ein und wie ist der Bearbeitungsstand ? Frage 3: Welche Gründe liegen vor, die eine Fördermittelzuteilung zur Sanierung der Sporthalle Stülpe an die Gemeinde bisher verhinderten? Frage 4: Wann kann die Gemeinde Nuthe-Urstromtal mit der Zuweisung der eingeplanten Fördermittel rechnen? zu Fragen 1 - 4: Die Gemeinde Stülpe beantragte am 20.06.2018 die Förderung des o. g. Vorhabens. Mit Schreiben der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung , Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) vom 16.08.2018 wurden die für eine Bewilligung notwendigen Unterlagen nachgefordert. Auf Grund des schlechten Zustandes, der die Nutzung der Halle bereits einschränkte, wurde mit Schreiben vom 20.11.2018 die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. Durch die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist die Gemeinde in die Lage versetzt worden, mit der Umsetzung des Vorhabens zu beginnen. Mit Schreiben vom 19.02.2019 wurden nochmals Unterlagen nachgefordert. Diese werden nach Auskunft der Gemeinde in Kürze vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass die Bewilligung erfolgt, sobald alle notwendigen Antragsunterlagen vollständig vorliegen.