Landtag Brandenburg Drucksache 6/11178 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.04.2019 / Ausgegeben: 15.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4434 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10862 Überlassung landeseigener Flächen für den Bau von Schulen und Kitas Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Nachdem Ministerpräsident Dietmar Woidke im Oktober vergangenen Jahres die kostenlose Übertragung landeseigener Flächen an Kommunen für den sozialen Wohnungsbau anbot, wurde diese Option auch für den Bau von Schulen und Kitas geschaffen. Finanzminister Görke rief daher im Januar 2019 die Kommunen dazu auf, diese Möglichkeit für den Schul- und Kita-Bau zu nutzen, um unentgeltlich auf die Grundstücke zuzugreifen und Neubauprojekte zu forcieren. Die Stadt Potsdam hat großes Interesse an diesen unentgeltlichen Flächen bekundet. (siehe PNN vom 11.02.2019 „Potsdam will Landesflächen für Schulen“). Ich frage daher die Landesregierung: Frage 1: Aufgrund welcher Kriterien und zu welchen Bedingungen überträgt die Landesregierung Landesflächen für den kommunalen Schul- und Kitabau? zu Frage 1: Die Kriterien und Bedingungen für eine Übertragung von Landesflächen auf Kommunen zum Schul- und Kitabau ergeben sich aus § 16 Abs. 6 Haushaltsgesetz 2019/2020. Das landeseigene Grundstück muss zunächst verfügbar sein, d.h. es darf zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden (sog. Entbehrlichkeit). Es muss weiter ungenutzt sein, d.h. es darf nicht durch Miet-, Pacht- oder andere Nutzungsverträge Dritten überlassen sein. Es müssen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einer künftigen Schul- oder Kindertagesstättennutzung auf dem Grundstück erforderlich sein. Dies umfasst aber nicht nur Gebäudeneubaumaßnahmen, sondern auch Baumaßnahmen zur Schaffung von Kita-/Schulhöfen, Sportplätzen o.ä., die in einem Zusammenhang mit einer Schul- oder Kitanutzung stehen. Das landeseigene Grundstück darf für die künftige Nutzung nicht offensichtlich ungeeignet erscheinen. Die Kommune darf schließlich über keine für ihr Vorhaben geeigneten eigenen Grundstücke verfügen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11178 - 2 - Sämtliche Erwerbsnebenkosten tragen die Kommunen. Die unentgeltliche Übertragung ist an die Nutzung als Schule oder Kindertagesstätte gebunden. Vor der Grundstücksübertragung wird eine Wertermittlung erstellt. Für den Fall, dass die Kommune die Nutzung aufgibt , hat sie den vollen Wert des Grundstücks im Zeitpunkt seiner Übertragung an das Land auszukehren, da damit die Voraussetzungen des Verbilligungstatbestands (§ 16 Abs. 6 Haushaltsgesetz 2019/2020) wegfallen. Dies wird im Grundstücksübertragungsvertrag vereinbart. Frage 2: Welche landeseigenen Flächen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam wurden bisher auf die Stadt Potsdam unentgeltlich übertragen? zu Frage 2: Für den Bau von Schulen und Kitas wurden bisher keine landeseigenen Grundstücke nach § 16 Abs. 6 Haushaltsgesetz 2019/2020 auf die Stadt Potsdam übertagen . Der Landesregierung ist bekannt, dass in der Vergangenheit unentgeltliche Grundstücksübertragungen auf die Stadt Potsdam im Wege der Vermögenszuordnung stattfanden , insbes. im Zusammenhang mit der Übertragung von Straßen- und Gehwegflächen. Frage 3: Welche Anträge der Stadt Potsdam liegen der Landesregierung für die unentgeltliche Übertragung von Landesflächen für den Schul- und Kitabau vor? zu Frage 3: Auf eine unentgeltliche Übertagung von Landesflächen für Schul- und Kitaneubauvorhaben nach § 16 Abs. 6 Haushaltsgesetz 2019/2020 gerichtete Anträge der Stadt Potsdam liegen bisher nicht vor. Für das Grundstück Nuthewinkel, Gemarkung Potsdam, Flur 8, Flurstück 239, hatte die Stadt Potsdam bereits im Oktober 2016 einen Kaufantrag gestellt. Die Stadt hatte diesen Antrag damit begründet, dass sie neben einem weiteren Grundstück auch dieses landeseigene Grundstück zur Realisierung eines Schulneubaus benötige. Für eine Teilfläche des Grundstücks Pappelallee, Gemarkung Bornstedt, Flur 1, Flurstücke 342/1 (teilweise), 343/1, 343/2 und 343/9 (teilweise) hatte die Stadt Potsdam bereits im November 2016 einen Kaufantrag zur Schaffung eines Schulstandorts gestellt. Im Februar dieses Jahres berichtete die Presse über ein Interesse der Stadt Potsdam an einem Erwerb von Landesflächen in Potsdam Waldstadt. Die Stadt soll auch dort Schul- bzw. Kitabauprojekte verfolgen. Ein Erwerbsantrag für diese Flächen liegt bislang nicht vor. Frage 4: Welche landeseigenen Entwicklungsareale auf dem Gebiet der Stadt Potsdam gibt es aus Sicht der Landesregierung für die unentgeltliche Übertragung an die Stadt Potsdam? zu Frage 4: Die Festlegung von städtebaulichen Entwicklungszielen obliegt den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Dies umfasst u.a. auch die Untersuchung und Ausweisung möglicher Entwicklungsareale und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen. Eine Einschätzung zu möglichen Entwicklungsarealen auf dem Gebiet der Stadt Potsdam ist der Landesregierung daher nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11178 - 3 - Frage 5: Wie ist der aktuelle Stand bei den Verhandlungen zwischen Stadt und Land über die landeseigenen Flächen für den Schulbau in der Pappelallee und im Nuthewinkel? zu Frage 5: Nach Kenntnis der Landesregierung prüft die Stadt Potsdam für die Landesgrundstücke Nuthewinkel und Pappelallee eine Antragstellung auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes 2019/2020.