Landtag Brandenburg Drucksache 6/11183 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.04.2019 / Ausgegeben: 15.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4416 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/10793 Kiessandtagebau Altenau - Sandhalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Am 04.01.2019 fand beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus eine Beratung mit einigen Abgeordneten des Landtages, Mitgliedern der Bürgerinitiative Verein „Für eine Heimat mit Zukunft“ e.V. Mühlberg und den zuständigen Mitarbeitern des LBGR zum Thema Kiesabbau im Raum Mühlberg und im Besonderen mit Blick auf den Kiessandtagebau Altenau statt. Schwerpunkte wurden festgelegt, welche bis zum 11.02.2019 zu beantworten waren. Die Beratung am 11.02.2019 musste verschoben werden, als neuer Termin wurde der 18.02.2019 festgelegt , welcher seitens des LBGR abgesagt und auch ausgeschlossen, dass es einen Ersatz geben wird. Es verweist lediglich auf den Austausch vor Ort. In der Planfeststellung von 2003 für damals noch den Betreiber Freudlsperger in Altenau wurde das Anlegen einer Sandhalde als Zwischenlösung genehmigt. Der Grund dafür ist die Umstellung vom Trocken- zum Nassabbau gewesen. Der Sand kann erst eingespült werden, wenn man sich im 2. oder 3. Abbautrichter (unter Wasser) befindet. Sonst kommt der nicht benötigte Sand immer wieder in den Greiferkorb. Der zwingende Grund für diese Zwischenlösung war also spätestens 2005 hinfällig und die Beseitigung der Halde hätte vom LBGR als aufsichtshabende Behörde angemahnt werden müssen. Stattdessen wurden seit dieser Zeit die Anmahnungen der Mitglieder des Vereins „Für eine Heimat mit Zukunft“ in den ordentlichen Beratungen des Arbeitskreises unter Teilnahme von Mitgliedern des LBGR zu diesem Tatbestand nie als Argument wahrgenommen, weder vom Kieswerk-Betreiber in Altenau noch vom LBGR. Von letzterem wurde das Thema nicht einmal als Tagesordnung in einer Beratung zugelassen. Man könnte das auch als Unterlassung im Amt bezeichnen. Eine Planfeststellung wird erlassen, um den Betreiber zur Realisierung zu verpflichten! Durch den heftigen Wind ist wieder viel Sand in der Luft unterwegs, die aus Sicht der Initiativgruppen und der Bürger der Umgebung viel zu hohe Sandhalde soll plötzlich legalisiert werden. Die Bepflanzungen, die nach dem Abbau des Kieses erfolgten sind völlig ungenügend , oft nicht angewachsen, vertrocknet oder sie kümmern. Fragen zur Mutterbodenlagerung sind offen, andererseits werden erhebliche Mengen Kies täglich aus den Tagebauen abgefahren. In sachlicher Form haben die Bürger der Umgebung auf die Missstände wiederholt und nachhaltig hingewiesen. Obwohl zu wenig Rekultivierungserfolge festzustellen sind, erhebliche Mängel und planungsrechtliche Probleme im Raum stehen, besteht Aufklärungsbedarf . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11183 - 2 - Auf ein Schreiben vom Verein „Für eine Heimat mit Zukunft“ vom 02.01.2019 an Staatsekretär Fischer und an das LBGR mit Anfragen zu Lärmgutachten, zu Verladezeiten und zur Sandhalde, alles Altenau betreffend, erfolgte weder die Bestätigung des Posteingangs noch eine Beantwortung. Frage 1: Wurde die Landesregierung über den Sachstand unterrichtet, dass der Gesprächstermin , an dem auch mehrere Mitglieder des Landtages teilnehmen wollten, ersatzlos und ohne Begründung gestrichen wurde? zu Frage 1: Ja, die mit Email vom 14.02.2019 erfolgte Terminabsage durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erfolgte in Abstimmung mit der Hausleitung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Frage 2: Warum wurden die am 04.01.2019 mit Einverständnis der anwesenden Mitarbeiter des LBGR zur Beantwortung am 11.02.2019 festgelegten Fragen völlig ignoriert? zu Frage 2: Am 4. Januar 2019 nahm seitens des LBGR lediglich der Abteilungsleiter „Steine- und Erdenbergbau, Energieleitungen“ am Termin teil. Beim „4. Kiesgipfel“ am 28. Januar 2019 im Rathaus Mühlberg wurden Fragen zu den Themenkomplexen „Lärm“ und „Rückbau der Sandhalde Altenau“ durch das LBGR beantwortet. Darüber hinaus Bestand hier die Gelegenheit, weitergehende Fragestellungen anzusprechen. Die am 4. Januar 2019 gestellten Fragen wurden am 28. Januar 2019 nicht erneut vorgetragen. Frage 3: Wann wird das LBGR dazu Stellung nehmen, warum es die Festlegungen der Planfeststellung von 2003 im Kiessandtagebau Altenau nicht durchgesetzt hat? zu Frage 3: Im Bericht des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zum Landtagsbeschluss Drucksache 6/6859-B „Stopp dem Flächenraubbau in Mühlberg“ wurde dargelegt, dass das LBGR u. a. durch mehrmals jährlich stattfindende Befahrungen und Vor-Ort- Kontrollen die Einhaltung der Auflagen und Nebenbestimmungen in den Betriebsplangenehmigungen prüft. Die Berger Rohstoffe GmbH stellte mit Schreiben vom 29. Juni 2017 den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 52 Abs. 2a und 57a des Bundesberggesetzes für das Vorhaben „Erweiterung und Änderung des Kiessandtagebaus Altenau“. Das Planfeststellungsverfahren zu diesem Vorhaben wurde im Oktober 2017 eingeleitet. Im Rahmen dieses neuen Planfeststellungsverfahrens werden auch Festlegungen zum Verbleib bzw. zum Rückbau der Sandhalde Altenau sowie weiterer Nebenbestimmungen und Auflagen bzw. Festlegungen der laufenden Betriebsgenehmigung getroffen. Frage 4: Wann erfolgt eine Beantwortung der Fragen zum erwähnten Schreiben des Vereins „Für eine Heimat mit Zukunft“ vom 02.01.2019? zu Frage 4: Die Fragestellungen im Schreiben der Bürgerinitiative „Für eine Heimat mit Zukunft“ vom 2. Januar 2019 an Staatssekretär Fischer wurden anlässlich des „4. Kiesgipfels “ am 28. Januar 2019 in Mühlberg beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11183 - 3 - Wie in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, erfolgt im Zusammenhang mit dem Neuantrag „Erweiterung und Änderung des Kiestagebaus Altenau“ auch die Überprüfung der weiteren Notwendigkeit bzw. Anpassung von Nebenbestimmungen und Auflagen der bestehenden Betriebsgenehmigung für den Kiestagebau Altenau. Frage 5: Warum besteht seitens des LBGR kein Interesse an einen gemeinsamen Dialog? zu Frage 5: Der Mühlberger „Kiesgipfel“ ist das Podium, bei dem aktuelle Themen rund um den Kiesabbau im Raum Mühlberg mit Landtagsabgeordneten, Betroffenen, Bürgerinitiativen , Kommunalvertreten und Unternehmen Vor-Ort diskutiert werden können, so zuletzt am 28. Januar 2019 - Rundfunk und Tagespresse berichteten. Darüber hinaus wurden auf Vorschlag des LBGR in Abstimmung mit den Unternehmen und der kommunalen Ebene Arbeitskreise in Mühlberg und Altenau eingerichtet und werden kontinuierlich fortgeführt. Diese Arbeitsgruppen bieten im Vorfeld, parallel und nach Zulassung von Gewinnungsvorhaben , ein Podium, um Anregungen, Wünsche, Hinweise und Kritikpunkte rechtzeitig aufzunehmen und diese bei den Planungen und der Durchführung von Gewinnungs- und Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Angesichts der momentan sehr angespannten Personalsituation ist das LBGR nicht in der Lage, eine weitere Gesprächsrunde gleichen Inhalts zu bedienen. Frage 6: Die Sandhalde ist auf 24 Meter angewachsen, 9 Meter höher als genehmigt. Auch die Firma Berger hat nach Angaben der Initiativgruppen und nach Durchsicht der Unterlagen nach 2006 auf der Halde Sande deponiert. Wann wird mit dem Rückbau begonnen ? zu Frage 6: Der im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren befindliche neue Rahmenbetriebsplan „Erweiterung und Änderung des Kiestagebaus Altenau“ sieht den kompletten Rückbau der Halde vor. Genau dieser Punkt wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich diskutiert und letztendlich mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch das LBGR entschieden. Frage 7: In mehreren Schreiben, auch durch den Ortsbeirat Altenau, aber auch im Protokoll des LBGR vom 16.06.2015 wird gefordert, die rechtlichen Vorgaben des Genehmigungsverfahrens einzuhalten. In einem Schreiben des Landesbergamtes vom 20. November 2018 sind Rahmenbetriebsplanänderungen angekündigt, die Stadtverordneten von Mühlberg waren von dieser Ankündigung völlig überrascht, es ist der Eindruck entstanden, dass bisherige Festlegungen wirkungslos werden. Welche Änderungen des Rahmenbetriebsplanes sind vorgesehen, welche bisherigen Festlegungen werden ersetzt, bzw. geändert oder aufgehoben? (Bitte vollständig mit Zeitplan auflisten) zu Frage 7: Das Planfeststellungsverfahren „Erweiterung und Änderung des Kiestagebaus Altenau“ ist derzeit beim LBGR in Bearbeitung. Abschließende Aussagen zu Neufestsetzungen und Änderungen von Nebenbestimmungen und Auflagen bzw. Festsetzungen aus der bestehenden Rahmenbetriebsplanzulassung Altenau können erst nach Abschluss des Verfahrens getroffen werden. Frage 8: Wann erfolgten in den letzten 3 Jahren Lärmmessungen, an welchen Festpunkten , zu welcher Uhrzeit und wie sind die Ergebnisse? (Bitte mit Uhrzeit angeben!) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11183 - 4 - zu Frage 8: Die Daten der erfolgten Lärmmessungen „Kiessandtagebau Altenau“ für die Jahre 2016 bis 2018 können der folgenden Tabelle entnommen werden: Datum Uhrzeit 17.03.2016 22.40 - 23.34 05.05.2017 22.11 - 23.04 22.05.2018 27.06.2018 22.10 - 0.17 30.10.2018 0.30- 1.30 IO1 40 42 48 IO2 42 43 IO5 40,6 41 IO6 43 IO10 40 41 45 37,2 IO20 38 37 37,3 IO50 40 40 IO60 41,1 42 Bemerkung techn. Mangel Radlader* Wiederholungs - messung Messung im Auftrag des LBGR * technischer Mangel Radlader, deswegen Wiederholung am 27.06. 2018 erfolgt IO1 mit Brecherkreislauf IO10 ohne Brecherkreislauf IO1 Großenhainer Str. Brecherkreislauf an IO10 Ortschaft Brecherkreislauf aus oder ohne Material IO2 einz. Gehöft Brecherkreislauf an IO20 einz. Gehöft Brecherkreislauf aus oder ohne Material Messung mit BI IO3 Entspricht IO1 IO5 Dorfstraße 16 Brecherkreislauf an IO50 Dorfstraße 16 Brecherkreislauf aus oder ohne Material IO6 Dorfstraße 30 Brecherkreislauf an IO60 Dorfstraße 30 Brecherkreislauf aus oder ohne Material