Landtag Brandenburg Drucksache 6/11184 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.04.2019 / Ausgegeben: 15.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4425 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10835 Unterstützung und Anerkennung ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Bei der 43. Sitzung des AWFK wurde die Arbeit der mehr als 200 ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger im Land Brandenburg vorgestellt, welche durch das BLDAM fachlich ausgebildet und unterstützt werden. Bei der Vorstellung wurde klar, dass diese Arbeit zwar eine Freizeitbeschäftigung von Privatpersonen ist, diese aber Zeit und Geld in ihre Beschäftigung investieren, welche letztlich dem Land und der ganzen Gesellschaft zugutekommt . Denn regelmäßig kommt es zu Funden von großem kulturhistorischem Wert und die Ehrenamtlichen unterstützen das BLDAM regelmäßig. Leider wird die Arbeit dieser ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger nicht gewürdigt, während es z.B. im Sport Standard ist, Ehrenamtliche auf ideelle und finanzielle Weise zu entschädigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen stehen von Seiten des BLDAM für die Ausbildung und Betreuung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger zu Verfügung? Zu Frage 1: Die Ausbildung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger erfolgt seit Mitte der 1990er Jahre in enger Zusammenarbeit mit der Archäologischen Gesellschaft in Berlin und Brandenburg e.V. Beim BLDAM ist keine Person ausschließlich und überwiegend mit der Betreuung und Ausbildung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger beschäftigt. Vielmehr werden sowohl in den Ausbildungsgang als auch in die Annahme der Fundmeldungen fast alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Archäologie entsprechend ihrer Expertise eingebunden. 2. Ist es denkbar, in der fachlichen Betreuung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger die Unteren Denkmalbehörden mit einzubeziehen? Zu Frage 2: Das BLDAM ist bemüht, die Unteren Denkmalschutzbehörden (UDB) in die Betreuung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger mit einzubeziehen, eine entsprechende fachliche Besetzung der jeweiligen UDB vorausgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass für eine möglichst schnelle Einarbeitung der Bodenfunde in die Landesfundliste die ggf. notwendige konservatorische Erstversorgung und die zeitnahe Inbesitznahme des Landeseigentums eine Betreuung durch das BLDAM unabdingbar ist. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11184 - 2 - 3. Ist es für das MWFK grundsätzlich vorstellbar, die Arbeit der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger zu honorieren? Zu Frage 3: Der ehrenamtliche Charakter der Bodendenkmalpflege hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Bereits jetzt erhalten Bodendenkmalpflegerinnen und -pfleger in Anerkennung ihres Einsatzes Vergünstigungen wie kostenfreie Aus- und Weiterbildung, kostenfreie Bereitstellung von Schulungsunterlagen, freien Eintritt im Archäologischen Landesmuseum Brandenburg, reduzierte Tagungsgebühren bei Kooperationsveranstaltungen des BLDAM sowie Rabatt beim Erwerb von Publikationen des BLDAM. 4. Wenn ja: Ist dies vorstellbar in Form a) von materieller Unterstützung bei der Anschaffung technischer Hilfsmittel b) einer finanziellen Anerkennung bei Funden von geschichtlicher Bedeutung c) eines finanziellen Zuschusses, z.B. in Form einer Kilometerpauschale? Zu Frage 4: vgl. Antwort zu Frage 3. 5. Lässt es die derzeitige Rechtsgrundlage, das Schatzregal des Landes betreffend, zu, ausgewählte Funde a) in das Eigentum des Finders übergehen zu lassen b) regionalen Museen und Heimatstuben zukommen zu lassen, z.B. in Form von Dauerleihgaben? Zu Frage 5a: Sofern die Funde bei erlaubten Nachforschungen entdeckt werden und nicht für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind, kann eine Eigentumsübertragung in Betracht kommen. Zu Frage 5b: Das BLDAM entleiht regelmäßig sowohl Fundstücke als auch ganze Ausstellungen kostenfrei an Kommunen und regionale Museen. Damit ist das BLDAM vermutlich einer der größten Leihgeber brandenburgischer Museen. Vielfach sind Fundstücke mittelfristige Leihgaben, deren Leihverträge regelhaft verlängert werden. 6. Wenn 5. derzeit nicht möglich ist: Hält das MWFK es für möglich und erstrebenswert, die Rechtsgrundlage dahingehend zu ändern? Zu Frage 6: Nein. 7. In welcher Form wird der unautorisierten Suche mit technischen Hilfsmitteln bei Bodendenkmalen nachgegangen? Ist die derzeitige personelle Situation des BLDAM einer konsequenten Ahndung hinderlich? Zu Frage 7: Das BLDAM bringt die ihm bekannt gewordenen einschlägigen Verstöße gegen das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz und das Eigentumsrecht des Landes regelmäßig zur Anzeige. Fundorte/Tatorte werden, soweit dies möglich ist, archäologisch nachuntersucht. Die UDB als zuständige Ordnungsbehörde wird über die Verstöße informiert . Das BLDAM führte eine entsprechende Schulung der UDB im Rahmen eines Facharbeits -gespräches durch. In Rahmen eines Vortrages wurden die Staatsanwaltschaften für das Thema sensibilisiert.