Landtag Brandenburg Drucksache 6/11186 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.04.2019 / Ausgegeben: 15.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4451 des Abgeordneten Michael Jungclaus (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10898 Gemeinsames Mobilitätsticket Berlin-Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit dem Mobilitätsticket Brandenburg soll sozial schwächeren Menschen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erleichtert werden . Das Mobilitätsticket gilt jedoch bisher nicht für Fahrten nach oder durch Berlin. Verkehrsministerin Kathrin Schneider erklärte im Mai 2018 im Ausschuss, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung habe erneut eine Anfrage zu einem gemeinsamen Mobilitätsticket mit Berlin an den Senat von Berlin gerichtet. Der Bitte nach einer gemeinsamen Initiative für die Schaffung eines länderübergreifenden Sozialtickets sei durch das Land Berlin erneut nicht entsprochen worden. Es sei mitgeteilt worden, dass mit der erfolgten Preissenkung des Berlin-Tickets S sowie der Erweiterung des Berechtigtenkreises die in der Berliner Koalitionsvereinbarung gesetzten Ziele erfolgreich umgesetzt worden seien. 1. Bei welchem Termin und in welchem Format hat die Landesregierung ihre Anfrage zu einem gemeinsamen Mobilitätsticket an den Senat von Berlin gerichtet? zu Frage 1: Nach einer im Jahr 2015 erfolgten Anfrage (Schreiben vom 16.07.2015) an das Land Berlin mit der Bitte einer gemeinsame Initiative zur Zusammenführung des Mobilitätstickets Brandenburg sowie des Berlin Ticket S hat das Land Brandenburg in dieser Angelegenheit ein weiteres Mal Kontakt mit Berlin aufgenommen: Mit einem Schreiben 6.03.2018 wurde Berlin erneut um Unterstützung zur Schaffung eines länderübergreifenden Sozialtickets gebeten. Mit einem Schreiben vom 9.04.2018 hatte das MIL von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Antwort erhalten, dass dort keine unmittelbaren Änderungen des Berlin Ticket S geplant sei, jedoch das Schreiben des MIL dazu genutzt werden solle, eine Meinungsbildung zu diesem Thema anzuregen. 2. Welche konkreten Vorschläge (z. B. wie das Ticket ausgestaltet sein sollte) hat die Landesregierung dabei an den Berliner Senat herangetragen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11186 - 2 - zu Frage 2: Das Land Brandenburg hatte in dem Schreiben vom 6.03.2018 eine gemeinsame Initiative beider Länder zum Angebot eines länderübergreifenden Sozialtickets angeregt und um einen diesbezüglichen fachlichen Austausch gebeten. Es wurden in dem Schreiben noch keine konkreten Vorschläge für die Ausgestaltung eines gemeinsamen Sozialtickets gemacht. Eine mögliche Ausgestaltung wäre Gegenstand des vom MIL angeregten Gesprächstermins gewesen, der jedoch nach entsprechendem Antwortschreiben des Landes Berlin nicht stattgefunden hat. 3. Was wurde dem Ministerium, abgesehen von der erfolgreichen Umsetzung des Berliner Koalitionsvertrags, als Grund für die Ablehnung eines gemeinsamen Mobilitätstickets genannt? zu Frage 3: In dem Antwortschreiben des Landes Berlin wurden keine weiterführenden Gründe diesbezüglich angegeben. 4. Was plant die Landesregierung derzeit, um den Geltungsbereich des Mobilitätstickets auf Berlin auszuweiten? zu Frage 4: Das Land Brandenburg wird das Thema eines möglichen gemeinsamen Sozialtickets erneut aufgreifen und es in die Gremien/Arbeitsgruppen der VBB GmbH einbringen .