Datum des Eingangs:12.11.2014 / Ausgegeben: 17.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/112 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 16 der Abgeordneten Sven Petke und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/43 Pensionierungen von Polizeivollzugsbediensteten Wortlaut der Kleinen Anfrage 16 vom 15.10.2014: Die Polizeistrukturreform hat zu einem erheblichen Stellenabbau bei der Brandenburger Polizei geführt. Die derzeitige Zahl beträgt gerade noch 8.220 Polizeibedienstete. Die laut der „Personalbedarfsplanung 2018“ ausgewiesenen Personalstellen von 7.000 wurden im Wahlprogramm der SPD und im Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE LINKE auf 7.800 korrigiert. Jedoch kann diese Zahl unter Zugrundelegung der Altersabgänge in den kommenden Jahren und der berechneten Fluktuation unter anderem bei den Polizeianwärtern, nicht erfüllt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden in den nächsten 36 Monaten pensioniert? (Bitte Auflistung nach den jeweiligen Monaten) 2. Wie viele von diesen demnächst pensionierten Polizeivollzugsbediensteten verrichten ihren Dienst derzeit im Wach- und Wechseldienst? 3. Wie viele von diesen demnächst pensionierten Polizeivollzugsbediensteten verrichten ihren Dienst derzeit bei der Kriminalpolizei? 4. In welchen Dienststellen verrichten diese in den angefragten Monaten zur Pension anstehenden Beamten gegenwärtig ihren Dienst? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Personalplanung der Polizei ist stets darauf ausgerichtet genügend Personal im Rahmen der vorgesehenen Stellenausstattung zur Verfügung zu haben. Sowohl die Einstellung von Polizeianwärtern als auch von sonstigem vollzugsunterstützendem Personal wird so bemessen, dass die durch Altersabgänge und sonstige Fluktuation frei werdenden dauerhaften Stellen bedarfsgerecht nachbesetzt werden können. Zudem haben sich die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten künftig zu ermöglichen, bei dienstlichem Bedarf und guter Gesundheit über die für sie geltende besondere Altersgrenze hinaus Dienst zu verrichten. Damit stünden auch noch weitere personelle Kapazitäten zur Verfügung. Frage 1: Wie viele Polizeivollzugsbeamte werden in den nächsten 36 Monaten pensioniert? (Bitte Auflistung nach den jeweiligen Monaten) zu Frage 1: In den kommenden 36 Monaten werden 692 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in den Ruhestand treten. Die Verteilung auf die einzelnen Monate kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Frage 2: Wie viele von diesen demnächst pensionierten Polizeivollzugsbediensteten verrichten ihren Dienst derzeit im Wach- und Wechseldienst? zu Frage 2: 156 der in den kommenden 36 Monaten ausscheidenden Polizeivollzugsbediensteten verrichten derzeit ihren Dienst im Wach- und Wechseldienst der Polizeiinspektionen. Frage 3: Wie viele von diesen demnächst pensionierten Polizeivollzugsbediensteten verrichten ihren Dienst derzeit bei der Kriminalpolizei? zu Frage 3: 195 dieser ausscheidenden Polizeivollzugsbediensteten verrichten derzeit ihren Dienst in der Kriminalpolizei. 2014 2015 2016 2017 Januar 16 26 17 Februar 15 18 30 März 14 23 13 April 0 32 22 Mai 16 4 21 Juni 16 28 6 Juli 23 16 20 August 20 16 22 September 23 15 24 Oktober 27 20 21 November 15 21 25 Dezember 20 23 24 Frage 4: In welchen Dienststellen verrichten diese in den angefragten Monaten zur Pension anstehenden Beamten gegenwärtig ihren Dienst? zu Frage 4: Die gegenwärtigen Dienststellen der in den Ruhestand tretenden Polizeivollzugsbediensteten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Dienststelle Anzahl Polizeipräsidium 657 davon Fachdirektion Landeskriminalamt 21 Fachdirektion Besondere Dienste 19 Polizeidirektion Nord 113 Polizeidirektion Ost 149 Polizeidirektion Süd 158 Polizeidirektion West 167 Fachhochschule der Polizei 15 Zentraldienst der Polizei 20