Landtag Brandenburg Drucksache 6/11200 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.04.2019 / Ausgegeben: 16.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4430 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10854 Götz und Groß Kreutz im Landesnahverkehrsplan Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In Götz und Groß Kreutz besteht schon heute eine große Nachfrage nach zusätzlichen Halten insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten. Leider sieht der Landesnahverkehrsplan 2018-2022 des Landes Brandenburg für Götz und Groß Kreutz auch für die nächsten Jahre keine Taktverdichtung auf 30-Minuten vor. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Landesnahverkehrsplan wurden zusätzliche (halbstündliche ) Halte in den Hauptverkehrszeiten gefordert. Die Notwendigkeit für eine solche Verstärkung des Angebots wird unter anderem durch die prognostizierten Fahrgastzahlen belegt . Zu den Forderungen zur Taktverdichtung für Götz und Groß Kreutz legt sich die Anlage des Landesnahverkehrsplans 2018 "Einwendungen, regional nach Landkreisen sortiert ", auf den Seiten 54 sowie 56, nicht fest. 1. Weshalb verzichtet die Landesregierung auch weiterhin auf zusätzliche Halte in Götz und Groß Kreutz? zu Frage 1: Die Einrichtung zusätzlicher Halte in Götz und Groß Kreutz wurde im Rahmen der Vergabe Netz Elbe-Spree geprüft. Die geplanten Taktzüge von und nach Brandenburg a.d. Havel werden bei allen Fahrten in Götz und Groß Kreutz halten, während die Taktzüge von und nach Magdeburg als Regional-Express eine schnelle Verbindung von und nach Sachsen-Anhalt ohne Halt an den beiden Stationen herstellen. Zusätzliche Halte in Götz und Groß Kreutz sind gegenwärtig nicht möglich, da Abhängigkeiten zu weiteren Zugfahrten auf der Strecke bestehen. Änderungen dazu können sich im Rahmen der Fahrplanbearbeitung des Jahresfahrplans 2022/2023 ergeben. Zu diesem Zeitpunkt ist eine erneute Prüfung zusätzlicher Halte vorgesehen. 2. An welcher Stelle sind die Stellungnahmen und Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger sowie sonstigen Organisationen erfasst und ausgewertet, die sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beteiligt haben und nicht als Träger öffentlicher Belange auftreten? Sind diese Stellungnahmen öffentlich einsehbar? zu Frage 2: Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurden anonymisiert erfasst und hinsichtlich der Themen strukturiert. Für eine zusammengefasste Aufbereitung wurden die Belange dabei einzeln und nach der Anzahl ihrer Nennung ausgewertet. Die Stellungnahmen liegen digital im MIL vor und sind nicht öffentlich einsehbar. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11200 - 2 - 3. Wann wurden oder werden die Träger öffentlicher Belange über das jeweilige Ergebnis durch das zuständige Ministerium informiert? zu Frage 3: Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und deren Bewertung durch die Landesregierung sind anonymisiert seit dem 03.09.2018 auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung abrufbar. Diese Art der Veröffentlichung wurde im Rahmen der Vorstellung des überarbeiteten Landesnahverkehrsplans am 30.08.2018 kommuniziert. Darüber hinaus wurden am 05.09.2018 den kommunalen Aufgabenträgern die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens präsentiert und erörtert. 4. Werden auch die Bürger und sonstigen Organisationen über das Ergebnis der Auswertung ihrer Stellungnahmen unterrichtet? Falls nein, warum nicht? zu Frage 4: Ein überarbeiteter Entwurf des Landesnahverkehrsplans wurde mit farblichen Markierungen der geänderten Passagen veröffentlicht, so dass die vorgenommen Änderungen nachvollziehbar sind. 5. Welche strukturellen und betrieblichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden um die Forderung für das Haltekonzept erfüllbar zu machen? zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 1. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Ausweitung des Berlin-C-Tarifs um die Haltepunkte Götz und Groß Kreutz in diese Tarifzone einzuschließen? Welche Bedingungen müssten dafür vorliegen? In welcher Höhe würden sich dadurch Mindereinnahmen ergeben ? zu Frage 6: Der Berliner Tarifteilbereich C umfasst die Tarifwaben, die einen Umkreis von etwa 15 Kilometern rund um die Berliner Stadtgrenze abdecken. Das Tarifsystem ist so gestaltet, dass für weitere Entfernungen auch ein höherer Tarif zu entrichten ist, da der Fahrgast auch eine erweiterte Leistung in Anspruch nimmt. Bei den Einzelfahrausweisen von und nach Berlin gibt es beispielsweise derzeit eine Abstufung von 3,40 Euro ab Werder (Havel), 4,30 Euro ab Groß Kreutz, 5,70 Euro ab Götz bis hin zu 6,90 Euro ab Brandenburg a. d. Havel. Das Tarifsystem muss insgesamt in Brandenburg möglichst ausgeglichen gestaltet werden. 7. Welche Pläne bestehen für den Abbau von Straßenquerungen entlang der Linie RE1? Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Tunnel oder Brücken) befinden sich in welchem Stadium der Planung und Umsetzung? Für welche Querungen bestehen noch keine Pläne? zu Frage 7: In Brandenburg werden zwei Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen vorbereitet . - L 90; BÜ-Beseitigung Werder: Diese Maßnahme in der Stadt Werder befindet sich zurzeit in der Planungsphase. - B 1; BÜ-Beseitigung Wust: Für diese Maßnahme liegt die Zustimmung des Bundes vor. Gegenwärtig werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vorbereitet .