Landtag Brandenburg Drucksache 6/11224 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4449 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10896 Notfallplanung bei großflächigen Stromausfällen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Februar 2019 waren ca. 30.000 Haushalte im Berliner Ortsteil Köpenick von einem über 30 Stunden andauernden Stromausfall („Blackout“) betroffen. Recherchen der ARD-Sendung „Kontraste“ ergaben, dass für den Fall eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalls in Deutschland kein Notfallplan vorliegt. Die Zuständigkeit für die Bewältigung von Stromausfällen liegt nach Angaben des Bundesinnenministeriums bei Ländern und Kommunen. Zwar existiert ein gemeinsames Lagezentrum von Bund und Ländern, dort werden aber lediglich Informationen gesammelt und Hilfsleistungen wie die Verteilung von Notstromaggregaten koordiniert. Unklar ist unter anderem, wie das Land Brandenburg die Verteilung von Treibstoff zum Betrieb der Notstromaggregate regelt. 1. Wie gestaltet sich die Notfallplanung des Landes bei großflächigen Stromausfällen? zu Frage 1: In dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat des Ministeriums des Innern und für Kommunales wurden im März 2015 die Rahmenempfehlungen „Flächendeckender, langandauernder Stromausfall“ erstellt. Neben Erklärungen zur Systematik und Funktionsweise des Stromnetzes im Land Brandenburg enthält die Unterlage vor allem Handlungsempfehlungen zur Fertigung von Gefahren- und Risikoanalysen für die unteren Katastrophenschutzbehörden. Diese erstellen aus den Gefahren- und Risikoanalysen jeweils einen „Sonderplan Stromausfall“, in dem ortsbezogene Schutzziele und darüber hinaus Alarmierungsverfahren und Vorbereitungsmaßnahmen sowie vorhandene Katastrophenabwehrpotentiale definiert werden. Als Lagezentrum der Landesregierung wird bei einem Stromausfall das Koordinierungszentrum Krisenmanagement im Ministerium des Innern und für Kommunales handeln. Um eine stabile Krisenkommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über den Digitalfunk sicherstellen zu können, besteht die grundsätzliche Forderung an den Digitalfunk BOS darin, die Funktionsfähigkeit der Standorte auch bei einem Ausfall der elektrischen Energieversorgung (sog. Härtung des Digitalfunknetzes – siehe https://www.bdbos.bund.de/DE/Fachthemen /netzhaertung/netzhaertung_node.html) zu sichern. Das Land Brandenburg hat bereits jetzt alle Basisstationen für den Digitalfunk der BOS mit Netzersatzanlagen ausgestattet , die überwiegend mit einer Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie betrieben werden und somit bei einem Stromausfall funktionsfähig sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11224 - 2 - 2. Welche Rechtsnormen regeln die Notfallplanung bei Stromausfällen? 3. Welche Einrichtungen des Landes übernehmen im Fall eines großflächigen Stromausfalls welche Aufgaben? zu den Fragen 2 und 3: Die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und verpflichtet zunächst die Netzbetreiber. Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 ist das Land Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes , der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. Die Aufgaben sind jeweils in den §§ 3, 4 und 5 BbgBKG näher beschrieben. 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Landes mit Bund, Kommunen und Stromnetzbetreibern zur Notfallplanung bei Stromausfällen? zu Frage 4: a) Zusammenarbeit des Landes mit dem Bund: Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund erfolgt in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe der Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen (AG KOST KRITIS). Gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz leisten alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Zudem leistet die Bundeswehr Hilfe in Form von Amtshilfe als technisch-logistische Unterstützung auf Grundlage des Artikels 35 Abs. 1 Grundgesetz und bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auf Grundlage des Artikels 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 Grundgesetz. b) Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen: Das Land unterstützt die unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben (vgl. § 5 Ziffer 4 BbgBKG). Im Bedarfsfall wird ein Landeskatastrophenschutzstab gebildet, der die Gefahrenabwehrmaßnahmen bündelt und alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden und Einrichtungen koordiniert. c) Zusammenarbeit des Landes mit den Stromnetzbetreibern: Die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie, führt regelmäßige Gespräche mit den Stromerzeugern und Netzbetreibern, um aktuelle Fragestellungen zu diskutieren, zu denen auch Fragen der Zuverlässigkeit der Stromversorgung , der systemsicheren Stromübertragung und möglicher Stromausfälle gehören. Hierfür wurde vor mehreren Jahren das „Fachforum Netzausbau“, seit 2018 umbenannt in „Fachforum Energiewende“, gegründet, in dem alle für Brandenburg relevanten Netzbetreiber Mitglied sind. 5. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko eines großflächigen Stromausfalls in Brandenburg in den unterschiedlichen Landkreisen ein? (Bitte nach Landkreis aufschlüsseln). zu Frage 5: Die Pflicht zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität obliegt gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Energieversorgern und Netzbetreibern. Von diesen wird zugesichert, dass sie ihren Pflichten vollumfänglich nachkommen. Der Landesregie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11224 - 3 - rung liegen keine Informationen und Kenntnisse zu Stromausfallrisiken in den unterschiedlichen Landkreisen vor, zumal diese Risiken ganz maßgeblich wetterdeterminiert sind und sich daher naturgemäß einer Prognose entziehen. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Risiko eines großflächigen Stromausfalls zu minimieren? zu Frage 6: Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Darüber hinaus nimmt das Land Brandenburg unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Kommunales und fachlich enger Einbindung des MWE an einschlägigen länderübergreifenden Krisenmanagementübung/Exercise (LÜKEX-Übungen) des Bundes teil. 7. Erachtet die Landesregierung die Vorbereitung der Bevölkerung auf einen großflächigen Stromausfall als ausreichend? Welche Maßnahmen zur weiteren Sensibilisierung sind ggf. geplant? zu Frage 7: Die Rahmenempfehlungen „Flächendeckender, langandauernder Stromausfall “ (vgl. Antwort zu Frage 1) richten sich an die Katastrophenschutzbehörden und sollen eine Vergleichbarkeit zwischen den Gefahren- und Risikoanalysen der einzelnen Gebietskörperschaften ermöglichen bzw. bei der Durchführung der Planungen unterstützen. Die Rahmenempfehlungen bezeichnen die „Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung“ als eine der wesentlichen Grundlagen des Einsatzerfolges. Zur Verbesserung der Selbsthilfefähigkeit wurde eine Broschüre „Blackout - Wenn der Strom ausfällt - Gut gewappnet für den Ernstfall “ als Ratgeber für die Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und veröffentlicht. 8. Für wie viele Tage können mit den in Brandenburg eingelagerten Treibstoffvorräten die Notstromaggregate der kritischen Infrastruktur des gesamten Landes betrieben werden? 9. Wie gestaltet sich die Verteilung des eingelagerten Treibstoffs an die Notstromaggregate ? zu den Fragen 8 und 9: a) Land Brandenburg Die Sicherstellung der Notstromversorgung ist davon abhängig, dass die Treibstoffversorgung für die Netzersatzanlagen gewährleistet wird. Zunächst ist die Sicherstellung der Treibstoffversorgung in den Unternehmen, insbesondere in denen, die einen Auftrag zur Daseinsvorsorge haben, umzusetzen. Viele Unternehmen aus dem Bereich der Stromversorgung (Stromerzeuger, Übertragungsnetzbetreiber, etc.) haben diese Problematik bereits erkannt und Verträge mit Mineralölfirmen, Transportunternehmen oder Tanklagern geschlossen. Gemäß der Rahmenempfehlungen „Flächendeckender, langandauernder Stromausfall“ soll in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Tankstelle zur Notstromversorgung vorgerüstet werden und ein Einzugsgebiet mit einem Radius von ca. 30 km versorgen. Insbesondere in flächenmäßig großen Landkreisen kann es erforderlich sein, mehrere Tankstellen vorzurüsten. Zum Teil werden durch die Landkreise und kreisfreien Städte weitere Lösungsalternativen erarbeitet (notstromversorgte Tankstelle der Berufsfeuerwehr, kreiseigene mobile Betankungsanlagen, kreiseigene notstromversorgte Tankstellen der Nahverkehrsunternehmen oder Kleintankstellen in landwirtschaftlichen Betrieben). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11224 - 4 - b) Länderübergreifender Ansatz Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat im Dezember 2017 die unter Beteiligung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitete „Empfehlung Treibstoffversorgung bei Stromausfall - Empfehlungen für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden “ veröffentlicht. Diese wurde den unteren Katastrophenschutzbehörden des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat über den Bund-Länder-Ausschuss Mineralölversorgung einen Leitfaden als Handlungsanleitung für eine Kraftstoffversorgung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls vorgelegt. Der Leitfaden sollte den Ländern als Hilfestellung dienen, im Falle einer Ölkrise in der Definition der International Energy Agency (IEA) und der EU sowie nach § 12 Absatz 1 Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) die Wege einer Treibstoffversorgung bis zur versorgenden Infrastruktureinrichtung aufzuzeigen. Der Leitfaden wurde auf Initiative des Bund-Länder-Ausschusses Mineralöl (BLA) im Oktober 2017 durch das BMWi gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Erdölbevorratungsverband (EBV) entwickelt, jedoch bisher nicht veröffentlicht. 10. Auf welchem Weg können Bürgerinnen und Bürger Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei erreichen, wenn aufgrund eines Stromausfalls das Mobilfunknetz ausfällt? zu Frage 10: Bei einem langandauernden, flächendeckenden Stromausfall ist davon auszugehen , dass keine Kommunikationsmöglichkeiten über Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse zur Verfügung stehen. Die örtlichen Dienststellen der Polizei sind durchgängig besetzt und erreichbar. Von dort ist eine eingeschränkte Kommunikation mit den übrigen BOS möglich. 11. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass Brandenburg laut Bundesnetzagentur im Jahr 2017 mit 20,73 Minuten die bundesweit längste durchschnittliche Stromausfallzeit aufweist? zu Frage 11: Im Jahr 2017 ist es durch massive Wetterereignisse zu Stromausfällen gekommen . Bei dem Orkantief „Xavier“ handelte es sich um einen der folgenreichsten Stürme der letzten Jahre und es entstand eine Ausnahmesituation, die neben der Stromversorgung auch andere Infrastrukturen betroffen hat. Insbesondere im Versorgungsgebiet der E.DIS sind durch das Sturmtief „Xavier“ am 5. Oktober 2017 gravierende Störungen eingetreten. In der Folge des Sturmes wurden auf allen verfügbaren Stromtrassen Freileitungsabschnitte so beschädigt, dass von den Umspannwerken weit entlegene Netzteile über mehrere Stunden nicht versorgt werden konnten. Das Unternehmen hatte alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen, um die Stromversorgung so schnell wie möglich wieder sicherzustellen. Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Februar 2019 waren ca. 30.000 Haushalte im Berliner Ortsteil Köpenick von einem über 30 Stunden andauernden Stromausfall („Blackout“) betroffen. Recherchen der ARD-Sendung „Kontraste“ ergaben, dass für den Fall ei... 1. Wie gestaltet sich die Notfallplanung des Landes bei großflächigen Stromausfällen? zu Frage 1: In dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat des Ministeriums des Innern und für Kommunales wurden im März 2015 die Rahmenempfehlungen „Flächendeckender, langandauernder Stromausfall“ erstellt. Neben Erklärungen zur Systema... 2. Welche Rechtsnormen regeln die Notfallplanung bei Stromausfällen? 3. Welche Einrichtungen des Landes übernehmen im Fall eines großflächigen Stromausfalls welche Aufgaben? zu den Fragen 2 und 3: Die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) und verpflichtet zunächst die Netzbetreiber. Gemäß § 2 Absa... 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Landes mit Bund, Kommunen und Stromnetzbetreibern zur Notfallplanung bei Stromausfällen? zu Frage 4: a) Zusammenarbeit des Landes mit dem Bund: Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund erfolgt in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen (AG KOST KRITIS). Gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz leisten alle Behörden des Bundes und der Länder ge... Zudem leistet die Bundeswehr Hilfe in Form von Amtshilfe als technisch-logistische Unterstützung auf Grundlage des Artikels 35 Abs. 1 Grundgesetz und bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen auf Grundlage des Artikels 35 Abs. 2 S. ... b) Zusammenarbeit des Landes mit den Kommunen: Das Land unterstützt die unteren Katastrophenschutzbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben (vgl. § 5 Ziffer 4 BbgBKG). Im Bedarfsfall wird ein Landeskatastrophenschutzstab gebildet, der die Gefahrenabwehrmaßnahmen bündelt und alle an der Gefahren... c) Zusammenarbeit des Landes mit den Stromnetzbetreibern: Die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie, führt regelmäßige Gespräche mit den Stromerzeugern und Netzbetreibern, um aktuelle Fragestellungen zu diskutieren, zu denen auch Fragen der Zuverlässigkeit der Stromverso... 5. Wie schätzt die Landesregierung das Risiko eines großflächigen Stromausfalls in Brandenburg in den unterschiedlichen Landkreisen ein? (Bitte nach Landkreis aufschlüsseln). zu Frage 5: Die Pflicht zur Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität obliegt gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Energieversorgern und Netzbetreibern. Von diesen wird zugesichert, dass sie ihren Pflichten vollumfänglich nachkommen. Der Land... 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Risiko eines großflächigen Stromausfalls zu minimieren? zu Frage 6: Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Darüber hinaus nimmt das Land Brandenburg unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Kommunales und fachlich enger Einbindung des MWE an einschlägigen länderübergreifenden... 7. Erachtet die Landesregierung die Vorbereitung der Bevölkerung auf einen großflächigen Stromausfall als ausreichend? Welche Maßnahmen zur weiteren Sensibilisierung sind ggf. geplant? zu Frage 7: Die Rahmenempfehlungen „Flächendeckender, langandauernder Stromausfall“ (vgl. Antwort zu Frage 1) richten sich an die Katastrophenschutzbehörden und sollen eine Vergleichbarkeit zwischen den Gefahren- und Risikoanalysen der einzelnen Gebie... 8. Für wie viele Tage können mit den in Brandenburg eingelagerten Treibstoffvorräten die Notstromaggregate der kritischen Infrastruktur des gesamten Landes betrieben werden? 9. Wie gestaltet sich die Verteilung des eingelagerten Treibstoffs an die Notstromaggregate? zu den Fragen 8 und 9: a) Land Brandenburg Die Sicherstellung der Notstromversorgung ist davon abhängig, dass die Treibstoffversorgung für die Netzersatzanlagen gewährleistet wird. Zunächst ist die Sicherstellung der Treibstoffversorgung in den Unternehmen, insbesondere in denen, die einen Auf... b) Länderübergreifender Ansatz Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat im Dezember 2017 die unter Beteiligung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitete „Empfehlung Treibstoffversorgung bei Stromausfall - Empfehlungen für Zivil- und Katastrophenschutzb... 10. Auf welchem Weg können Bürgerinnen und Bürger Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei erreichen, wenn aufgrund eines Stromausfalls das Mobilfunknetz ausfällt? zu Frage 10: Bei einem langandauernden, flächendeckenden Stromausfall ist davon auszugehen, dass keine Kommunikationsmöglichkeiten über Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse zur Verfügung stehen. Die örtlichen Dienststellen der Polizei sind durchgängig b... 11. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass Brandenburg laut Bundesnetzagentur im Jahr 2017 mit 20,73 Minuten die bundesweit längste durchschnittliche Stromausfallzeit aufweist? zu Frage 11: Im Jahr 2017 ist es durch massive Wetterereignisse zu Stromausfällen gekommen. Bei dem Orkantief „Xavier“ handelte es sich um einen der folgenreichsten Stürme der letzten Jahre und es entstand eine Ausnahmesituation, die neben der Stromve...