Landtag Brandenburg Drucksache 6/11225 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4462 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10915 … und immer wieder die Ostbahn Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die „Ostbahn“ war und ist wiederkehrendes Thema in den Debatten der Landtagsregierung. Nun wurde wieder die Wichtigkeit dieser Transeuropäischen Verbindung für den Güterverkehr benannt. Durch die Bundesregierung wurde der Ausbau nicht in den Bundesverkehrswegebauplan aufgenommen. Bei der „Ostbahn treffen die Zuständigkeiten von Bundesregierung und Landesregierung aufeinander, da Regional/ -Nahverkehr und der Fernverkehr in verschiedenen Zuständigkeiten liegen. Im Nahverkehrsplan sind Wunschziele formuliert. Klare Aussagen kommen für den Bürger nicht zustande. 1. Wie schätzt die Landesregierung den momentanen Zustand der Ostbahn ein? zu Frage 1: Der technische Erhaltungszustand der Eisenbahninfrastruktur ist befriedigend. 2. Wer ist für die Finanzierung zuständig, insbesondere in Hinblick auf Güterverkehrswege und den Streckenausbau im angrenzenden Polen? zu Frage 2: Die Eisenbahninfrastruktur ist Eigentum der DB Netz AG. Diese ist zuständig für Erhaltung und Ausbau. Die Zuständigkeit auf polnischem Territorium ergibt sich aus polnischem Recht. 3. Wofür genau wurden die elf Millionen Euro des Landes Brandenburg verwandt, von denen die Ministerin am 14.03.2019 gesprochen hat? 4. Wofür genau wurden die elf Millionen der DB Netz verwandt, von diesen die Ministerin diesbezüglich am 14.03.2019 gesprochen hat? zu Fragen 3 und 4: In den vergangenen Jahren wurden entlang der Ostbahn bereits größere Ausbauten vorangetrieben. Das Land Brandenburg hat die Finanzierung dieser Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen unterstützt. -Neubau der Regionalbahnsteige in Berlin Ostkreuz (unten) sowie Ausbau des Gleises nach Berlin-Lichtenberg für den Personenverkehr (in Betrieb seit Dezember 2018) - Neubau des Regionalbahnsteiges in Berlin-Mahlsdorf (in Betrieb seit Dezember 2017) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11225 - 2 - - Umbau des Bahnhofs Strausberg zur Trennung von S-Bahn und Regionalverkehr, einschließlich eines neuen Bahnsteiges - Zweigleisiger Ausbau zwischen Strausberg und Rehfelde mit einem zweiten Bahnsteig in Herrensee (2017) - Erneuerung der Stationen Seelow-Gusow, Müncheberg, Werbig Strausberg und Herrensee - Abschnittsweise Ausbauten zur Geschwindigkeitserhöhung - Modernisierung der Leit-und Sicherungstechnik. 5. In welcher Verantwortung liegen die Instandhaltungskosten (Bitte splitten nach Bahnsteigen und Bahnhofsanlagen, Gleisanlageninstandhaltung der Ostbahn im Bereich Brandenburg , unterteilt nach Güter- und Personenverkehrsgleisen oder deren Quotierungsanteile bei gemeinsamer Nutzung.)? 6. In welcher Verantwortung liegen die Sanierungskosten (Bitte splitten nach Bahnsteigen und Bahnhofsanlagen, Gleisanlageninstandhaltung der Ostbahn im Bereich Brandenburg, unterteilt nach Güter- und Personenverkehrsgleisen oder deren Quotierungsanteile bei gemeinsamer Nutzung.)? zu Fragen 5 und 6: Die Instandhaltung und Sanierung liegen in der Verantwortung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Station & Service, Netze). Eine Trennung von Güter -, Fern- und Nahverkehrsgleisen gibt es in Deutschland in der Regel nicht. 7. Ist mit der durch die Ministerin am 14.03.2019 genannten Summe von elf Millionen Euro , welche durch das Land Brandenburg investiert wurden, der Betrag gemeint, von dem die Verkehrsministerin am 13.09.2018, im Infrastrukturausschuss gesprochen hat, als Sie sagte: „Zur Ostbahn möchte ich sagen, dass wir diese gerettet haben. Die Ostbahn war in einem bemitleidenswerten Zustand und es gäbe sie nicht mehr, wenn das Land Brandenburg nicht in zweistelligem Millionenbetrag investiert hätte“? Oder stellen die elf Millionen nur einen Teilbetrag der Investitionen des Landes Brandenburg in Hinblick auf die Ostbahn dar? zu Frage 7: Die Summe von 11 Mio. € stellt den Betrag dar, mit dem die Landesregierung in den letzten Jahren die Entwicklung der Ostbahn gefördert hat.