Landtag Brandenburg Drucksache 6/11226 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4467 des Abgeordneten Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10920 Mutmaßliche Stasi-Mitarbeiter sagen zu Lockerbie-Attentat aus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Laut Berichten des rbb vom 21.03.2019 werden im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat auf Rechtshilfeersuchen von Schottland ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit befragt, da davon ausgegangen wird, dass die Staatssicherheit in die Anschlagspläne verstrickt war. Frage 1: Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis davon? zu Frage 1: Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hat sich aus Anlass der Presse-berichterstattung von den Leitenden Oberstaatsanwälten über Rechtshilfeersuchen der schottischen Behörden im Zusammenhang mit dem terroristischen Anschlag vom 21. Dezember 1988 berichten lassen, infolgedessen ein Verkehrsflugzeug über der schottischen Ortschaft Lockerbie zum Absturz kam. Frage 2: An wen genau erging das Rechtshilfeersuchen von Schottland und mit welchen genauen Inhalten? zu Frage 2: Die schottische Staatsanwaltschaft hat mehrere Rechtshilfeersuchen in Gestalt Europäischer Ermittlungsanordnungen an die brandenburgischen Staatsanwaltschaften gerichtet, in denen um Vernehmung von Zeugen zum Zwecke der näheren Aufklärung des Anschlags vom 21. Dezember 1988 gebeten wird. Nach Artikel 19 Absatz 2 der für Deutschland verbindlichen Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 130 vom 1. Mai 2014, S. 1) gewährleistet der Vollstreckungsstaat die vertrauliche Behandlung des Sachverhalts und des Inhalts der Europäischen Ermittlungsanordnung. Die schottische Staatsanwaltschaft hat überdies ausdrücklich um vertrauliche Behandlung des Ersuchens gebeten, um das von ihr geführte Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden. Nähere Angaben betreffend das Ersuchen sind der Landesregierung daher nicht möglich. Frage 3: Wie viele Personen aus Brandenburg wurden oder werden diesbezüglich durch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft befragt? zu Frage 3: Vom Inhalt eines etwaigen Vorgangs der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Landesregierung keine Kenntnis. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11226 - 2 - Frage 4: Wie viele der befragten oder noch zu befragenden Personen gehören oder gehörten der Landesregierung oder der Verwaltung Brandenburgs an? zu Frage 4: Aus den zu Frage 2 genannten Gründen sind der Landesregierung Angaben insoweit nicht möglich. Frage 5: Hat Schottland im Rechtshilfeersuchen konkrete Gesprächspartner benannt oder ist Brandenburg nach bestem Gewissen eigeninitiativ tätig geworden? zu Frage 5: Soweit mit „konkreten Gesprächspartnern“ Zeugen gemeint sind, wurden diese durch die schottischen Behörden namentlich benannt.