Landtag Brandenburg Drucksache 6/11227 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4446 der Abgeordneten Michael Koch (CDU-Fraktion) und Barbara Richstein (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10893 Entwicklung des SPNV entlang der Hamburger Bahn bis Nauen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Seit der Wiedervereinigung nimmt die Einwohnerzahl in den Gemeinden entlang der Hamburger Bahn bis Nauen stetig zu. Nicht zuletzt die Anbindung nach Berlin ist für viele Einwohner ein wesentlicher Entscheidungspunkt bei der Wahl ihres Wohnortes gewesen. Leider spiegelt sich der Bevölkerungszuwachs gegenwärtig nicht im Ausbau des SPNV wieder. Um die zukünftigen Herausforderungen des SPNV im Berliner Umland zu erkennen und zu bewältigen wurde die Projektgruppe i2030 gegründet , welche verschiedene Optionen für die einzelnen Bahnstrecken durchplant und bewertet . Dabei werden für die Bahnstrecke bis Nauen u.a. drei Varianten geprüft: Ausbau der Regionalbahn-Taktung, Verlängerung der S-Bahn zusätzlich zur Regionalbahn sowie Verlängerung der S-Bahn ohne Regionalbahn. 1. Wann ist mit einem Ergebnis und einer Empfehlung der i2030-Teilprojekt-Gruppe West für die Ertüchtigung der Nauener Bahn zu rechnen und wie stellt sich der weitere Zeitplan bis zur Umsetzung einer Lösung dar? 2. Gibt es in der Projektgruppe bzw. in der Landesregierung bereits eine favorisierte Variante für die Nauener Bahn? Falls ja, welche? zu Fragen 1 und 2: Im Teilprojekt „Berlin-Spandau - Nauen“ sind bereits umfangreiche Untersuchungen gemäß Leistungsphase 1 der HOAI (Grundlagenermittlung) angelaufen. Im nächsten Schritt sind Gleispläne zu erstellen, Fahrpläne zu konstruieren und Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen. Eine favorisierte Variante gibt es noch nicht. Ziel der laufenden Planung ist es aber ein Verfahren zu finden, das trotz der hohen Komplexität in diesem Korridor eine möglichst baldige Aussage zu einer Vorzugsvariante ermöglicht. 3. Welche finanzielle Vorsorge trifft die Landesregierung, um nach Vorlage der Ergebnisse und der Entscheidung zeitnah die Umsetzung angehen zu können? zu Frage 3: Die Finanzierung aller Teilprojekte in i2030 ist für die Leistungsphase 1 durch die Länder Berlin und Brandenburg gesichert. Dazu gibt es einen gemeinsamen Finanzierungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG. Für die sich anschließende Leistungsphase 2 finden aktuell bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn AG statt, um eine lückenlose Landtag Brandenburg Drucksache 6/11227 - 2 - Fortführung der Projekte zu gewährleisten und entsprechende Landesmittel planbar bereitzustellen . Darüber hinaus werden fortlaufend Gespräche mit dem Bund zu den Schnittpunkten von i2030 zu Bundesverkehrsplanungen (u. a. Bundesverkehrswegeplan und Deutschland-Takt) und zu Finanzierungsmöglichkeiten geführt. 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass das gerade für die Pendlerkommunen wichtigste Kriterium der kurzen Fahrzeit mit einer schnellen und umsteigefreien Durchbindung in die Berliner Innenstadt bei allen untersuchten Varianten berücksichtigt wird? Gibt es bereits Berechnungen zu den Fahrzeiten für die einzelnen Untersuchungsvarianten? zu Frage 4: Das Kriterium „Fahrzeit“ spielt in den Projektkonsolidierungen und für die Herausbildung der infrastrukturellen Vorzugsvariante(n) eine wichtige Rolle.