Landtag Brandenburg Drucksache 6/11228 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4470 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10937 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - Februar 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Februar 2019 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung einer Kriminellen Vereinigung und sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat Februar 2019 (Stand: 25.03.2019) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) 124 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts registriert. Der KPMD- PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Februar 2019 Gewaltdelikte 5 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 119 Gesamt 124 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11228 - 2 - Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden fünf politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomen -bereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern stehen und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Der Landesregierung wurden im Monat Februar 2019 keine terroristischen Straftaten gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat/den Tätern stehen, handelt es sich? zu Frage 4: Für Februar 2019 wurden der Landesregierung keine Straftaten gemäß § 168 StGB -Störung der Totenruhe- gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften , Parteien o. ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen im Phänomenbereich PMK-rechts keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land Brandenburg für den Monat Februar 2019 vor. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Februar 2019? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 119 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen § 86a StGB 88 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11228 - 3 - verfassungswidriger Organisationen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90a StGB 1 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 7 Beleidigung § 185 StGB 9 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 9 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 1 Versammlungsgesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 119 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 28. Februar für das Jahr 2019? zu Frage 7: Der Landesregierung wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für den Monat Januar 2019 insgesamt zehn Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in einem Fall um eine Gewaltstraftat. Eine dezidierte Aufstellung zu den Punkten der Fragestellung für dieses Delikt, welches als extremistisch bewertet wurde, ist der Anlage 2 zu dieser Anfrage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand 25.03.2019 Anlage 1 KA 4470 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 02.02.2019 223 Templin Uckermark Verherrlichung/Propaganda, gegen links 1 1 Deutschland 2 03.02.2019 223 Brandenburg an der Havel Brandenburg fremdenfeindlich 0 1 Syrien 3 09.02.2019 223 Eberswalde Barnim gegen links 1 1 Deutschland 4 09.02.2019 223 Bernau Barnim fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Russische Föderation (Tschetschenien) 5 13.02.2019 223 Cottbus Cottbus/Spree-Neiße fremdenfeindlich 1 1 Syrien Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand 25.03.2019 Anlage 2 KA 4470 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 24.01.2019 223 Prenzlau Uckermark Fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Türkei Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldung Gewaltdelikte -rechts-