Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4452 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10899 Digitalisierung im Handwerk Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Das Handwerk gilt in Brandenburg als zentrale Branche des ländlichen Raumes. Von Industrieunternehmen unterscheidet es sich insbesondere dadurch, dass es kleinbetrieblicher organisiert und durch manuelle Produktions- und Reparaturarbeiten geprägt ist. Die Digitalisierungsstrategie des Landes lässt offen, welchen Wandel die Digitalisierung für das Brandenburger Handwerk mit sich bringen kann und wie das Handwerk als Branche des ländlichen Raumes von Digitalisierungsprozessen profitieren kann. Frage 1: Welche Chancen, Risiken und neue Betätigungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für das Handwerk sowie den handwerksnahen Arbeitsmarkt in Brandenburg durch die Digitalisierung? (Bitte nach Tätigkeiten und Branchen auflisten.) zu Frage 1: Die Landesregierung sieht durch die Digitalisierung branchenübergreifend insbesondere nachfolgende Chancen: - Geringere Umweltbelastung - Optimierte Lagerung und Logistik - Zeitersparnis - Flexible Arbeitsorganisationen - Höhere Arbeitsplatzattraktivität - Entspannung der Fachkräftesituation - Gleichbleibende Qualität - Geringere Kosten - Körperliche Entlastung - Erleichterung von gängigen Arbeitsabläufen Nach einzelnen Branchen aufgeteilt, bieten sich durch die Digitalisierung insbesondere folgende Chancen: Kraftfahrzeughandwerk Das Kfz-Gewerbe profitiert schon jetzt von der technologischen Entwicklung der Autoindustrie insbesondere im Bereich der Prozessabläufe (Fahrwerksvermessung, Nutzung der 3D-Drucktechnik bei originalgetreuer Nachbildung von Oldtimerbauteilen, etc.). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 2 - Elektrohandwerk sowie Gewerk Sanitär, Heizung, Klima (SHK) Die Digitalisierungsmöglichkeiten insbesondere der intelligenten technischen Gebäudeausrüstung (Smart Home) eröffnen für das Elektrohandwerk und SHK neue Perspektiven. Gesundheitshandwerke Im Gesundheitshandwerk kann die zunehmende Digitalisierung vor allem in den Herstellungsprozessen von medizinischen Hilfsmitteln einen großen Einfluss haben. Nahrungsmittelhandwerke Die Digitalisierung bietet diesen Gewerken vielfältige Chancen in den Unterstützungsprozessen (ERP, Buchhaltung, Onlinehandel, etc.). Handwerke für den gewerblichen Bedarf Vor allem im Bereich vernetzter Wertschöpfungsketten kann die Digitalisierung die Anpassung von Arbeitsprozessen optimieren. Ausbaugewerbe (Trockenbau/Einbau von genormten Baufertigteilen) Durch den Einsatz von Virtual Reality-Technik oder der Plattform BIM (Building Information Modeling = digitales Bauen) lassen sich neue Betätigungsfelder erschließen. Bauhauptgewerbe Die Plattform BIM kann zur Verbesserung aller am Bau erforderlichen Prozesse beitragen. Die wesentlichen Risiken für die Handwerksbetriebe in Brandenburg liegen vor allem bei der IT-Sicherheit, dem Datenschutz und bei der Datensicherheit, der passgenauen Qualifizierung sowie Investitionen in Hard- und Software. Als neue Betätigungsfelder für Handwerksbetriebe in Brandenburg und den handwerksnahen Arbeitsmarkt werden im Bereich Digitalisierung insbesondere folgende Möglichkeiten gesehen: - Das digitale Büro - Mobiles Arbeiten mit Smartphone und Tablet - Einsatz von Drohnen (Multikopter) im Handwerk - Smart Home Integration - 3D-Druck und 3D-Geometrieerfassung - Virtual Reality - Digitale Geschäftsmodelle, u.a. AAL (Altersgerechte Assistenzsysteme) - BIM Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für das Handwerk und angrenzende Branchen in Brandenburg durch neue, durch die Digitalisierung beeinflusste Geschäftsmodelle , Produktions- und Vertriebswege, sowie betriebsübergreifende Netzwerke? zu Frage 2: Die individuellen und flexiblen Lösungen, die im Zusammenspiel von Fachwissen , Kreativität und präziser manueller Bearbeitung entstehen, sind digital überwiegend nicht ersetzbar. Daher bietet die Digitalisierung im Handwerk insbesondere Chancen bei der Ausgestaltung von Unterstützungsprozessen, welche es den Betrieben ermöglichen, ihr Handwerk auszuüben. Folgende Schwerpunkte sind dabei aktuell: Das digitale Büro Das digitale Büro ist ortsunabhängig und lässt sich zu Hause einrichten. Die Handwerksunternehmen arbeiten frei und können theoretisch weltweit von jedem Ort wirtschaftlich Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 3 - arbeiten. Voraussetzungen: schnelles Internet, Cloudanbieter, intelligente Softwarelösungen , sicheres Backupsystem. Mobiles Arbeiten mit dem Smartphone und Tablet Das mobile Arbeiten ermöglicht Zugriff vom Smartphone oder Tablet auf das E-Mail Postfach , auf Kalender- und Geschäftsdaten. Auch neue Möglichkeiten der Prozessoptimierung können erschlossen werden. Der Datenaustausch mit Mitarbeitern, Kollegen und Kunden ist einfach und schnell. Zugang und Zugriff auf die Daten müssen entsprechend abgesichert sein. Einsatz von Drohnen (Multikopter) Bilder und Videos von Dächern, Fassaden, Kirchentürmen, Windkrafträdern, Hochspannungsleitungen oder Brücken ermöglichen Handwerkern den Zustand von Dächern, verputzten Fassaden oder Fensterlaibungen schnell, kostengünstig und effizient zu begutachten , weil weder Leiter noch Hubwagen oder gar ein Gerüst benötigt werden. Smart Home Integration Damit Produkte von der Integration in Systeme wie KNX, HomeKit und Google Home profitieren können, müssen sie deren Vorteile nutzen, das heißt, eine konsistente Benutzerschnittstelle bieten, die sich an die Guidelines der Systemanbieter hält und ebenso eine stimmige, vorhersagbare Funktionsweise zeigen. Digitale Geschäftsmodelle (z.B. AAL) Altersgerechte Assistenzsysteme sind technische Möglichkeiten, die Menschen im fortschreitenden Alter oder mit anderen Handicaps unterstützen. Für Handwerker bieten sich hier neue Geschäftsmodelle. BIM Diese IT-unterstützte Methode verspricht eine verbesserte Wertschöpfung und Leistung über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes durch einen schnellen Zugang zu detaillierten Gebäudeinformationen und eine effiziente Zusammenarbeit aller Baubeteiligten. 3D-Druck und 3D-Geometrieerfassung 3D-Druck bietet dem Handwerk viele Möglichkeiten, wie z.B. die Rekonstruktion defekter oder zerstörter Bauteile, eine originalgetreue Nachbildung von Oldtimerbauteilen, Rapid Prototyping (schnelle Herstellung von Musterbauteilen ausgehend von den Konstruktionsdaten ) oder auch das Drucken auf Holz (Ornamente, Möbelschmuck). Virtual Reality Die Ausstattung der Handwerker mit Technologie für Augmented (erweiterte) und Virtual Reality bietet zahlreiche Möglichkeiten in der Planung, bei der Produktion, Präsentation, Installation, Wartung und Reparatur von Kundenanlagen (z.B. Badezimmer, Heizung, aber auch komplexe Klimaanlagensysteme). Frage 3: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Handwerk für die Entwicklung des ländlichen Raumes bei? Sind (Digitalisierungs-) Maßnahmen geplant, die trotz zurückgehender Anzahl an Handwerksunternehmen eine effiziente Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen im gesamten Land sicherstellen können? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 4 - zu Frage 3: Handwerksbetriebe stellen ein wesentliches Element der Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum dar. Die Digitalisierungsmaßnahmen verfolgen vorrangig zwei Ziele: Die Attraktivität des ländlichen Raumes als Lebensumfeld für potenzielle Arbeitnehmer zu steigern und Betrieben die Möglichkeit zur Digitalisierung ihrer Geschäftsabläufe zu geben , um Zeitreserven für die Ausübung des Handwerks freizusetzen. Für konkrete Digitalisierungsmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Frage 4: Welchen Beitrag kann die Digitalisierung im Handwerk zum Gelingen der Energiewende leisten und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung um diese Bestrebungen zu unterstützen? zu Frage 4: Die Digitalisierungsmaßnahmen im Handwerk richten sich nicht primär auf ein Gelingen der Energiewende. Insofern hat die Digitalisierung im brandenburgischen Handwerk keinen unmittelbaren Einfluss auf die Energiewende. In sehr geringem Umfang kann die Digitalisierung im Handwerk durch flexiblen Stromverbrauch und durch Maßnahmen der Energieeffizienz einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Die zunehmende , fluktuierende Einspeisung aus dezentralen Erneuerbaren-Energien-Anlagen erfordern vor allem intelligente Netze (Smart Grids), um eine wirkungsvolle Sektorenkopplung zu ermöglichen. Einige Handwerksunternehmen mit Fertigungsstätten im ländlichen Raum sind auch Betreiber von Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaik und Blockheizkraftwerke ) und stellen gleichzeitig erhöhte Grundlast und Lastenspitzen, die als Energiesenken bei Überproduktion genutzt werden können (z.B. Kühlanlagen). Da die Leistungen i. d. R. nicht so hoch sind, müssen diese Anlagen als Schwarm gesteuert werden, was nur durch einen intelligenten Netzbetrieb möglich ist. Frage 5: Welche Qualifikationen werden im Hinblick auf die Digitalisierung für das Handwerk künftig stärker bzw. welche weniger nachgefragt? Wie soll der Erwerb dieser Qualifikationen in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen noch weiter integriert werden? zu Frage 5: Im Handwerk ist zu beobachten, dass die Betriebe, anders als in anderen Branchen, im Rahmen von Digitalisierungsprozessen mehr auf die Kompetenzen von Technikern und Meistern setzen als auf akademisch qualifiziertes Personal. In Abhängigkeit vom jeweiligen Handwerk werden zukünftig vor allem Qualifikationen nachgefragt, die sich mit Softwarelösungen und deren Vernetzung beschäftigen. Insbesondere wird es um das Kundenmanagement gehen. Hier steht in erster Linie die Implementierung von medienbruchfreien Prozessen im Vordergrund (vom Erstgespräch mit dem Kunden bis zur Abrechnung der Leistung). Ziel dieser Qualifikation ist die Effektivierung und somit Kosteneinsparung von kundenbezogenen Prozessen. Weiterhin werden alle Prozesse, die mit dem Einsatz von Mitarbeitern zu tun haben und deren digitale Gestaltung eine größere Rolle in Qualifizierungen einnehmen. Ein zweites Thema werden Produktionsprozesse in dafür geeigneten Handwerksbetrieben sein (z.B. Tischler, Metallbau). Hier sind branchenspezifische Lösungen nachgefragt und somit Inhalt zukünftiger Bildungsangebote. Ein drittes Thema ist die weiter zunehmende Vernetzung von haustechnischen Anlagen (z.B. Elektro, SHK). Hier ist die Nachfrage durch den Markt stark steigend. Dabei setzen die Betriebe auf Umschulungen und Weiterbildungen ihres vorhandenen Personals. So haben nach der Studie „Arbeit 4.0 in Brandenburg “ aus dem Jahr 2018 befragte Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen aus den Bereichen IT-Anwendungen, Schulungen im Umgang mit Arbeitsmitteln und Gerätschaften , Umgang mit dem Datenschutz, betriebsinterne Kommunikation, Prozesswissen, inter- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 5 - disziplinäres Fachwissen, Kundenmanagement sowie IT-Programmierung benannt. Es gilt aber auch in der dualen Berufsausbildung die für die Digitalisierungsprozesse benötigten Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und entsprechende Zusatzqualifikationen anzubieten . Dazu bedarf es auch der entsprechenden technischen Voraussetzungen und der Weiterbildung der Ausbilder. Im Land Brandenburg werden digitalisierungsspezifische Ausund Weiterbildungsmodelle durch Projektträger etwa im Rahmen der Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) unterstützt . Aktuell befassen sich zahlreiche Akteure der Bildungslandschaft mit den Entwicklungen von Angeboten im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Neben der Überarbeitung und Aktualisierung bestehender Bildungsangebote werden auch neue Inhalte, bspw. der Lehrgang zum Digitalisierungsbeauftragten der IHK Potsdam, angeboten. Neue Qualifikationsangebote könnten sein: Das digitale Büro, Mobiles Arbeiten mit Smartphone und Tablet , Einsatz von Drohnen (Multikopter), Smart Home Integration, 3D-Druck und 3D- Geometrieerfassung, Virtual Reality, Digitale Geschäftsmodelle, u.a. AAL, BIM, IT- Sicherheit, Datenschutz (DSGVO), Datensicherheit, Cloud und Wissen 4.0- audiovisuelle Wissensvermittlung. Frage 6: Welche institutionellen, organisatorischen oder finanziellen Hilfen stellt die Landesregierung für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks zur Erkennung und Umsetzung von neuen digitalen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen bereit? In wie weit ist die Maßnahme 50 (zentrale Anlaufstellen; Digitalisierungslotsen) der „Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg“ auf die Bedarfe des Handwerks angepasst? zu Frage 6: Folgende Unterstützungsmaßnahmen bietet die Landesregierung für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks zur Erkennung und Umsetzung von neuen digitalen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen an: Förderrichtlinien zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) Die GRW-Förderrichtlinie gilt für gewerbliche Unternehmen, einschließlich Handwerksbetriebe , sofern sie den Primäreffekt erfüllen (d.h. die hergestellten Güter oder Dienstleistungen müssen zu mehr als 50 % überregional abgesetzt werden). Zu den förderfähigen Investitionen gehören die Errichtung, der Ausbau der Kapazitäten (Erweiterung), die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer Betriebsstätte, die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte sowie die Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte bzw. neue Tätigkeit). Mikrokredit Brandenburg Mit dem Mikrokredit kann die gewerbliche Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) über Darlehen bis zu 25 Tsd. EUR unterstützt werden. Das Programm steht Handwerksbetrieben bei Innovationsprozessen und der Entwicklung von neuen Dienstleistungen und Geschäftsmodellen zur Verfügung. Die Finanzierung betrifft Betriebskosten und betriebliche Investitionen. Sie ist bis zu 100 % möglich und Besicherungen sind nicht erforderlich . Das Programm zielt insbesondere auf Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und junge Unternehmen ab. Brandenburg-Kredit Der Brandenburg-Kredit steht Existenzgründerinnen und Existenzgründern sowie gewerblichen KMU für Gründungen und Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 6 - Gründung zur Verfügung. Hier können Darlehen bis 25 Mio. EUR je Vorhaben ausgereicht werden. 100 % Finanzierungen sind möglich. Das Programm basiert auf dem ERP- Programm der KfW und beinhaltet eine Zinsverbilligung der ILB. Richtlinie für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“ vom 6. April 2018 Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) gewährt kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich Handwerksunternehmen auf Grundlage der vorgenannten Richtlinie unter anderem Zuschüsse zur Unterstützung bei der Durchführung von Digitalisierungsprojekten im eigenen Unternehmen. Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und von Maßnahmen des Clustermanagements vom 5. Dezember 2017 Auf Grundlage der vorgenannten Richtlinie werden u. a. auch Projekte gefördert, die den Bereich Digitalisierung betreffen und indirekt auch privaten Unternehmen einschließlich Handwerksunternehmen zugutekommen. Digitalwerk - Zentrum für Digitalisierung im Handwerk und Mittelstand Speziell auf die Bedarfe des Handwerks wurde durch das MWE das „Digitalwerk - Zentrum für Digitalisierung im Handwerk und Mittelstand“ initiiert. Das Digitalwerk unterstützt kostenfrei kleine und mittlere Unternehmen in Brandenburg bei der Digitalisierung. An praxisorientierten Erlebnisstationen, in Workshops und Veranstaltungen können digitale Technologien , insbesondere für das Handwerk, erlebt werden. Das Digitalwerk wird durch Mittel der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert (2.061.763 EUR). Träger ist die TH Brandenburg mit dem dort angesiedelten Institut für Innovations- und Informationsmanagement. Das Projekt ist am 16. Januar 2019 gestartet und zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Fortführung über diesen Zeitraum hinaus wird bedarfsorientiert geprüft. Digitalisierungslotsen Die Digitalisierungslotsen sollen als eine Art Erstanlaufstelle für Unternehmen fungieren und bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern angesiedelt werden. Da diese eine ausgeprägte Unternehmensnähe aufweisen, finden die Betriebe hier die notwendigen Erstinformationen, werden über anstehende Veranstaltungen informiert und bei Bedarf an die richtigen Ansprechpersonen, beispielsweise in den Kompetenzzentren , weitergeleitet. Frage 7: Wie plant die Landesregierung die Weiterentwicklung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten , von Projektförderung oder von Bekanntmachungsstrategien zu den unter Frage 5 genannten Aspekten? zu Frage 7: Der digitale Wandel der Arbeitswelt wird durch das MASGF eng begleitet; entsprechende Unterstützungsangebote werden bereitgestellt und konstruktiv weiterentwickelt . So befindet sich das MASGF gemeinsam mit den Arbeitsmarktakteuren in einem engen Austausch zu Fragen der künftigen Gestaltung von beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg. Unterstützung bei der Implementierung der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Themenkomplexe in Qualifizierungsmaßnahmen bietet das „Mittelstand 4.0- Kompetenzzentrum Cottbus“ (M4.0-CB), das über eine Zuwendung des Bundesministeri- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 7 - ums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Höhe von knapp 3,6 Mio. Euro für eine 3-jährige Laufzeit (bis Oktober 2020) finanziert wird. Ein Fokus des landesweit tätigen Kompetenzzentrums liegt auf der Konzipierung und Durchführung umfangreicher und differenzierter Trainings- und Schulungsmaßnahmen für die Betriebe mit Zielrichtung auf „Lernen - Training - Assistenzsysteme“ sowie auf der Unterstützung der Führungskräfte und Facharbeiterinnen und Facharbeiter in den Unternehmen. Die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen über das Modul Beratungen und Schulungen des Brandenburgischen Innovationsgutscheins (BIG-Digital) wird fortgeführt. Frage 8: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung in der Digitalisierung, um den bürokratischen Aufwand der Handwerksbetriebe zur Weitergabe von statistisch relevanten Daten an die Behörden und Handwerkskammern zu erleichtern? zu Frage 8: Für die Weitergabe von statistisch relevanten Daten an die Behörden wird davon ausgegangen, dass damit die Auskunftspflichten von Unternehmen im Rahmen der amtlichen Statistik gemeint sind. Amtliche Statistiken beruhen ausschließlich auf gesetzlichen Grundlagen. Insofern geht die Digitalisierung statistischer Erhebungen zunächst mit einer Anpassung der zugrundeliegenden Rechtsnormen einher. Dabei ist stets der hohe Stellenwert der statistischen Geheimhaltung, des Datenschutzes, die Sicherheit der Verfahren oder des Rückspielverbotes zu beachten. Unternehmen können bereits heute über spezielle Softwaremodule Daten für die Statistischen Ämter automatisch aus dem betrieblichen Rechnungswesen generieren und elektronisch übermitteln. Im Rahmen von „eStatistik .core" wird das Verfahren inzwischen für viele Erhebungen angeboten. Ziel ist es, die Zahl der teilnehmenden Unternehmen sukzessive zu erhöhen. Für Unternehmen, die sich regelmäßig an amtlichen Statistiken beteiligen müssen, bietet das Online-Meldeverfahren IDEV web-basierte Antwortformulare an. Intensiv diskutiert wird derzeit der Aufbau eines modernen Basisregisters für Unternehmen, in Verbindung mit der Einführung einer einheitlichen Wirtschaftsnummer. Durch eine ebenen- und verwaltungsübergreifende Verknüpfung der Verwaltungsregister können die zentral gespeicherten Daten für unterschiedliche Verwaltungsvorgänge und statistische Zwecke genutzt werden. Die Entlastung für die Unternehmen entsteht durch das sogenannte „Once-Only-Prinzip“, d.h. sämtliche Informationen eines Unternehmens müssen nur einmal für das Register erfasst werden. Frage 9: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für das Handwerk zur Sicherstellung der Rechtssicherheit bei Datenschutz insbesondere hinsichtlich Kundendaten und bei IT-Sicherheit und wie stimmt die Landesregierung ihre Aktivitäten mit Bundesinitiativen wie „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ ab? zu Frage 9: Für die Landesregierung besteht kein Rechtsetzungsspielraum „zur Sicherstellung des Datenschutzes insbesondere hinsichtlich Kundendaten“. Der Rechtsrahmen, in dem sich Unternehmen in Bezug auf den Datenschutz bewegen, ergibt sich aus der unmittelbar geltenden Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679). Soweit ergänzend dazu mitgliedstaatliche gesetzliche Regelungen getroffen werden können, liegt die Kompetenz hierfür beim Bund. Von dieser Gesetzgebungskompetenz hat der Bund mit dem Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch gemacht. Die Beratung von Unternehmen in Bezug auf den Datenschutz sowie die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg (LDA), soweit Unternehmen ihren Sitz in Brandenburg haben. Einzelne Datenschutzbeauftragte und die Konferenz der Datenschutzbe- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11230 - 8 - auftragten des Bundes und der Länder haben umfangreiche Informationsmaterialien für Unternehmen erarbeitet, die bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen helfen sollen. Daneben werden Unternehmen durch die Kammern und Verbände beraten. Die Stiftung Datenschutz hat ebenfalls ein umfassendes Informationsangebot veröffentlicht, über das sich Unternehmen im Hinblick auf die bestehenden Anforderungen informieren können. Bei der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ handelt es sich um eine Initiative des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) als Projektträger in Zusammenarbeit mit IT-Sicherheitsexperten aus vielen Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Durch das BMWi wird die Initiative mit 5 Mio. EUR mitfinanziert und auch inhaltlich unterstützt. Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg ist in die angesprochene Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ nicht eingebunden.