Landtag Brandenburg Drucksache 6/11233 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.04.2019 / Ausgegeben: 23.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4460 des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10913 Nachfrage zum UNESCO Weltnaturerbegebiet Buchenwald Grumsiner Forst Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4045 ergeben sich weitere Nachfragen zum UNESCO Weltnaturerbeteilgebiet Buchenwald Grumsiner Forst. Im Jahr 2009 wurde durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen und Thüringen ein durch eine Arbeitsgruppe erstelltes Dossier zur Nominierung der alten deutschen Buchenwälder als Weltnaturerbe bei der UNESCO eingereicht . Darin verpflichteten sich die Länder und der Bund zu zahlreichen Aufgaben. Brandenburg brachte damals das Gebiet Buchenwald Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin ein. Bezüglich der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Dossier ergeben sich weitere Fragen. Frage 1: Gibt es im Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin geschultes Personal für Gebietskontrollen das über hoheitliche Kompetenzen verfügt? Wenn Ja, wie viele Personen sind dies aktuell? zu Frage 1: Das Teilgebiet Grumsin wird durch die Verwaltung des Biosphärenreservats sowie durch geschultes Personal der Naturwacht des Biosphärenreservats Schorfheide- Chorin betreut. Zurzeit ist eine Mitarbeiterin der Naturwacht ständig vor Ort im Dorfgemeinschaftshaus Altkünkendorf (neben dem Infozentrum) eingesetzt. Saisonal sowie an Wochenenden und Feiertagen zeigt die Naturwacht eine erhöhte Präsenz im Gebiet. Insgesamt ergeben sich im Jahresdurchschnitt in der Summe 1,5 Stellen (VZE) der Naturwacht für die Betreuung der Stätte. Weder die Verwaltung des Biosphärenreservates noch die Naturwacht verfügen über hoheitliche Kompetenzen. Frage 2: Wird die Brandenburger Landesregierung die Initiative für das noch nicht vorliegende Monitoringprogramm ergreifen und die Abstimmung mit den anderen Partnern zu beschleunigen? Zu Frage 2: Die Lenkungsgruppe der deutschen Teilgebiete hat eine Matrix über die zurzeit in den Gebieten laufenden Monitoringarbeiten erarbeitet. Es wird diesbezüglich geprüft , welche der 27 Parameter von den deutschen Schutzgebieten leistbar und notwendig sind. Ziel ist das Festlegen auf einen gemeinsamen Standard. Die Durchführung des Monitorings in Grumsin obliegt der Verwaltung des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin, die dazu im Jahr 2016 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landeskompetenzzentrum Landtag Brandenburg Drucksache 6/11233 - 2 - Forst in Eberswalde (LFE) abgeschlossen hat. Es wurde ein gemeinsames Konzept zur Durchführung des Monitorings erarbeitet, das in den nächsten Jahren schrittweise umzusetzen und mit dem noch zu erwartenden Standard der deutschen Gebiete zusammenzuführen ist. Frage 3: Gibt es einen Beirat, der die Arbeit der Schutzgebietsverwaltung unterstützt? Zu Frage 3: Es gibt den Beirat Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin, der unter der Leitung der Biosphärenreservatsverwaltung zwei- bis viermal pro Jahr tagt. In diesem Gremium sind das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), die Landkreise Barnim und Uckermark, die Anlieger-Kommunen, die Tourismusverbände der beiden Landkreise, der Stadt Angermünde und des Amtes Joachimsthal, das NABU- Besucherzentrum Blumberger Mühle, die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde , ein Vertreter der anliegenden Waldbesitzer sowie die Hoheitsforstverwaltung vertreten . Frage 4: Welche Mittel zur Finanzierung sind mit welchen Laufzeiten im Haushalt des Landes Brandenburgs für das Weltnaturerbe vorgesehen? Zu Frage 4: Die für Management und Betreuung des Grumsin notwendigen Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin im Landesamt für Umwelt (LfU) bereitgestellt. Projektbezogen wurden in den letzten Jahren ergänzend Mittel aus dem sog. „Mauerfonds“ und Lottomittel zur Verfügung gestellt. Das MLUL hat speziell für die länderübergreifende Zusammenarbeit zum Weltnaturerbe im Haushalt 2019/2020 jeweils 25.000,- € eingeplant. Frage 5: Welche Mittel für Personal- und Sachkosten sind im Landeshaushalt für die Belange des Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin eingeplant? Zu Frage 5: Im Haushaltsjahr 2019 sind folgende Haushaltsmittel ausschließlich für den Grumsin vorgesehen: - 6.000 € für Maßnahmen der Besucherlenkung, - 15.460 € für die Durchführung eines Moderationsprozesses Tourismus, - 1.200 € für die Durchführung der Veranstaltung des Moderationsprozesses Tourismus (Raummieten), - 5.500 € für die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht an Wanderwegen, - 500 € Sachkosten für den Betrieb der automatischen Zählstellen zur Erfassung der Besucherzahlen , - 4.000 € für Faltblätter zum Weltnaturerbe Buchenwald Grumsin. Ferner wird im Jahr 2019 ein Besucherleitsystem und Beschilderungskonzept für das gesamte Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin im Kostenumfang von 30.000 € erarbeitet, das sich auch besonders mit dem Weltnaturerbe-Gebiet befassen wird. In den Folgejahren soll dieses Konzept umgesetzt werden. Der Personaleinsatz der Verwaltung des zuständigen Biosphärenreservates wird über das Personalbudget des LfU, die eingesetzten Ranger über die Zuwendungen des Landes an die Naturwacht aus Landesmitteln abgesichert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11233 - 3 - Frage 6: Welche Mittel sind im Landeshaushalt speziell für das 27 Kriterien umfassende Monitoring im Landeshaushalt eingeplant? Zu Frage 6: Das Monitoring des Weltnaturerbes soll aus den laufenden Haushaltsmitteln des Biosphärenreservats und des LFE (Kooperationsvereinbarung) bestritten werden. In etwa 10- bis 12-jährigen Abständen (Wiederholungsaufnahmen der beiden Daueruntersuchungsflächen ) sollen zusätzliche Forschungsmittel akquiriert werden. Das Besuchermonitoring über die drei automatischen Zählstellen wird durch die Naturwacht im Rahmen der laufenden Arbeit betreut. Hierfür fallen Sachkosten im Umfang von etwa 500 € pro Jahr an.