Landtag Brandenburg Drucksache 6/11251 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.04.2019 / Ausgegeben: 29.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4458 der Abgeordneten Diana Bader (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/10911 Wie weiter am Standort der Zuckerfabrik in Brottewitz? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich im Rahmen seiner 47. Sitzung am 06.03.2019 u.a. zur Situation des Zuckerwerkes in Brottewitz verständigt. Frage 1: Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für die von der Schließung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Zuckerwerkes in Brottewitz? zu Frage 1: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte Vertreter und Vertreterinnen von Unternehmen, Betriebsrat, Gewerkschaft, Agentur für Arbeit, Wirtschaftsförderung des Landes, der Stadt Mühlberg/Elbe und des Landkreises Elbe-Elster zum 12.03.2019 ins Rathaus der Stadt Mühlberg/Elbe eingeladen, um zum einen Potentiale für eine mögliche Nachnutzung zu sondieren und zum anderen geeignete Maßnahmen zu erörtern, mit denen Werksangehörigen berufliche Perspektiven in anderen Berufsfeldern aufgezeigt werden können. Im Ergebnis der Gesprächsrunde wurden dazu erste Vereinbarungen getroffen . Ein Folgegespräch soll möglichst noch vor der Sommerpause im Rathaus der Stadt Mühlberg/Elbe stattfinden. Zuvor sollen aber die Gespräche zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitgeberseite über Sozialplan und Interessenausgleich abgewartet werden. Frage 2: Wie ist die Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Kommune, um eine Lösung zum Erhalt des Standortes zu finden? zu Frage 2: Das Ministerium für Wirtschaft und Energie und die Stadt Mühlberg/Elbe arbeiten eng für eine Nachnutzung des Standortes zusammen. Frage 3 Gibt es bereits Pläne hinsichtlich des Erhalts des Standortes? Frage 4: Ist die Ausgründung des Werkes aus der Südzucker AG eine mögliche Option bei entsprechender Unterstützung des Landes? zu den Fragen 3 und 4: Das Unternehmen, die Industrie- und Handelskammer Cottbus sowie die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg arbeiten eng zusammen, um die Landtag Brandenburg Drucksache 6/11251 - 2 - für eine Nachnutzung relevanten Standortgegebenheiten zusammenzustellen. Derzeit gibt es noch keine Vorgabe des Unternehmens zur Nachnutzung der Liegenschaft. Das Unternehmen schließt allerdings eine Veräußerung des Standortes zur Weiterführung der Zuckerproduktion aus. Für das Unternehmen ist entscheidend, eine bestimmte Menge Zucker vom Markt zu nehmen. Frage 5: Versorgt das bisher werkseigene Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerk auf Basis einheimischer Rohbraunkohle auch Teile von Brottewitz mit Strom und/oder Wärme? Wenn ja, wie wird der Weiterbetrieb gesichert? zu Frage 5: Das werkseigene Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerk auf Basis einheimischer Rohbraunkohle versorgt grundsätzlich keine Teile von Brottewitz mit Strom und/oder Wärme . Lediglich sieben sich im Besitz der Südzucker befindlichen Werkshäuser /Werksobjekte sind an das werksinterne Stromnetz angeschlossen. Vor der Schließung des Werkes werden die Wohnungen nach Angabe des Unternehmens an das öffentliche Netz angeschlossen. Die Versorgung werde jederzeit gesichert. Eine Wärme-Versorgung von Teilen von Brottewitz erfolgt ausnahmslos nicht. Frage 6: Welche Auswirkungen hat die Schließung der Zuckerfabrik auf den Wasser- und Abwasserzweckverband? zu Frage 6: Die Stadt Mühlberg/Elbe vollzieht die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung selbst. Insoweit liegt hier nicht - wie in der Frage formuliert – eine etwaige Betroffenheit eines Zweckverbandes vor, sondern mögliche Folgen wären durch den Eigenbetrieb der Stadt Mühlberg/Elbe zu verkraften. Nach vorliegender Kenntnis verfügt die Zuckerfabrik zur Deckung ihres Brauchwasserbedarfes über eine eigene Wasserfassung, so dass die öffentliche Trinkwasserversorgung von einem etwaigen Bedarfsrückgang nicht betroffen ist. Ebenso verhält es sich mit der Abwasserbeseitigung. Das betriebliche Abwasser wird in einer betriebseigenen Anlage behandelt und direkt abgeleitet. In die kommunale Kläranlage der Stadt Mühlberg/Elbe wird lediglich das Sozialabwasser eingeleitet. Somit bliebe die Schließung der Zuckerfabrik für die kommunale Aufgabenerledigung in den Bereichen Trink- und Abwasser de facto folgenlos.