Landtag Brandenburg Drucksache 6/11253 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.04.2019 / Ausgegeben: 29.04.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4441 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10871 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Elektrofahrzeuge waren zum Stichtag 28. Februar in Brandenburg zugelassen ? Wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren? (Bitte nach reinen Batterie- Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen sowie nach Jahren aufschlüsseln) zu Frage 1: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aktualisiert den Fahrzeugbestand vierteljährlich . Zum Stichtag 28.02.2019 liegen noch keine Daten vor. Die Anzahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge zum Stichtag 01.01.2019 einschließlich der Entwicklung der letzten fünf Jahre sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Brandenburg (BB) 2014 2015 2016 2017 2018 Elektrofahrzeuge 177 303 426 568 967 Plug-In-Hybrid-Pkw k.A. k.A. 405 359 782 Quelle: Föderal Erneuerbar, online abrufbar unter https://www.foederalerneuerbar .de/landesinfo/bundesland/BB/kategorie/mobilitaet (Stand: 22.03.2019) Frage 2: Wie verteilen sich die in Brandenburg zugelassenen Elektrofahrzeuge nach Kenntnis der Landesregierung prozentual auf unterschiedliche Haltergruppen (private Halter , öffentliche Hand, Energieunternehmen, Automobilhersteller usw.?) zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Kraftfahrtbundesamt führt ein Verzeichnis für die Zuordnung der Fahrzeughalter nach der Systematik der Wirtschaftszweige. Weitere Ausdifferenzierungen nach den Kategorien der Frage 2 sind nicht möglich. Frage 3: Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Brandenburg in Betrieb? Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte für jeden Landkreis nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten sowie nach Jahren aufschlüsseln)? zu Frage 3: Seit 2016 besteht eine Anzeigepflicht für öffentliche Ladepunkte (AC/DC) bei der Bundesnetzagentur. Für die nachstehende Auswertung wurden die Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) verwendet (siehe hierzu Tabelle 1 in der Anlage). Eine weitere Erhebung des aktuellen Ausbaustands der Ladeinfrastruktur im Land Brandenburg liegt vom Landtag Brandenburg Drucksache 6/11253 - 2 - regionalen Energiemanagement auf Basis der Auswertungen der privaten Plattformen https://www.goingelectric.de und https://www.lemnet.org/de vor (siehe Tabelle 2 in der Anlage ). Da die Portale ihre Informationen über die Eintragung von privaten Nutzern und Nutzerinnen bekommen, sind diese nicht validierbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden , dass im Land Brandenburg eine höhere Anzahl an Ladepunkten vorhanden ist, als die von der BNetzA registrierten Ladepunkte. Ladepunkt ist dabei nicht gleichzusetzen mit Ladesäule, da Ladesäulen oft mehr als einen Ladepunkt haben. Die Auswertung der Portale gibt auch keinen Aufschluss darüber, ob an einem Standort nur eine oder zwei Säulen stehen; allerdings lässt die Auskunft über die Anzahl der Ladepunkte für manche Standorte vermuten, dass dort mehr als eine Ladesäule steht. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass manche Standorte nur halböffentlich sind. Eine genaue Unterscheidung ist über die ausgewerteten Portale nicht möglich. Die Bezeichnung des Standorts ist keine offizielle Bezeichnung; sie gibt lediglich einen Hinweis auf den Betreiber. Frage 4: Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Planung? Wann sollen sie in Betrieb genommen werden? (Bitte für jeden Landkreis nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln) zu Frage 4: Zum Planungsstand von öffentlicher Ladeinfrastruktur liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu den über die Richtlinien RENplus 2014-2020 beantragten Zuwendungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 15 verwiesen. Frage 5: Wie verteilen sich die öffentlich zugänglichen Ladepunkte nach Kenntnis der Landesregierung prozentual auf unterschiedliche Betreibertypen? (Bitte nach Betreibern der öffentlichen Hand, Energieunternehmen, Automobilherstellern und sonstigen Betreibern bzw. hilfsweise anderweitig aufschlüsseln) zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 6: An welchen Standorten von Landesministerien oder nachgeordneter Behörden befinden sich derzeit öffentlich zugängliche Ladepunkte? (Bitte nach Standorten der Landesbehörden sowie nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln) zu Frage 6: Derzeit befinden sich an den Standorten von Landesministerien bzw. nachgeordneten Behörden keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Frage 7: An welchen Standorten von Landesministerien oder nachgeordneter Behörden sollen innerhalb der nächsten zwölf Monate öffentlich zugängliche Ladepunkte aufgebaut werden? (Bitte nach Standorten der Landesbehörden sowie nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln) zu Frage 7: Am Standort der Nationalparkverwaltung, Park 2, 16303 Schwedt/Oder ist in den kommenden Monaten die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Schnellladeeinrichtung durch die Stadtwerke Schwedt geplant. Die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in den nächsten 12 Monaten ist aus derzeitiger Sicht an Standorten von Landesministerien bzw. nachgeordneten Behörden nicht abschätzbar. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11253 - 3 - Frage 8: An welchen Standorten von Landesministerien oder nachgeordneter Behörden befinden sich derzeit betriebsinterne bzw. Mitarbeiter-Ladeeinrichtungen für Elektroautos? (Bitte nach Standorten der Landesbehörden sowie nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln) zu Frage 8: Betriebsinterne Ladeeinrichtungen für Elektroautos befinden sich an den folgenden Standorten: Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 107 (Stk, MdF, MWE, MdJEV) 3 Doppelladesäulen Potsdam, Henning-von-Tresckow-Straße (MIK, MASGF, MLUL) 4 Doppelladesäulen Potsdam, Dortustraße 36 (MWFK) 1 Doppelladesäule Potsdam, Eiche (Polizeipräsidium) 1 Doppelladesäule Cottbus, Vom-Stein-Straße 1 Doppelladesäule Bei allen genannten Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen. Ein Laden durch Beschäftigte ist an diesen Ladesäulen nicht möglich. An der TH Wildau (Hochschulring 1, 15745 Wildau) ist ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zugelassen . Dieses wird an dem regulären Stellplatz geladen. (Normalladepunkt; nicht öffentlich ). An der BTU, Hauptcampus Cottbus, gibt es 15 Normal-Ladepunkte mit 22 kW AC- Lademöglichkeit. Frage 9: An welchen Standorten von Landesministerien oder nachgeordneter Behörden sollen innerhalb der nächsten zwölf Monate betriebsinterne bzw. Mitarbeiter- Ladeeinrichtungen aufgebaut werden? (Bitte nach Standorten der Landesbehörden sowie nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten aufschlüsseln) zu Frage 9: Für den Standort der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg ist bis März 2020 die Errichtung einer weiteren Ladesäule (voraussichtlich Normalladesäule) geplant. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mehrerer Hochschulen in Brandenburg (IntElekt BB) soll innerhalb der nächsten zwölf Monate eine Schnellladesäule (Mehrfachlader für verschiedene Ladeformate) zu Forschungszwecken und für den Dienstbetrieb montiert werden; die Umsetzung ist derzeit in Bearbeitung; der genaue Standort ist die Schicklerstraße 05, 16225 Eberswalde. Eine unentgeltliche Bereitstellung für Mitarbeiter ist nicht vorgesehen. An der Universität Potsdam wird innerhalb der nächsten zwölf Monate eine betriebsinterne Ladeeinrichtung für Elektroautos errichtet (Schnellladepunkt am Standort der Universität Potsdam, Komplex Golm, Haus 10). Die BTU plant folgende neue Ladeeinrichtungen: - Hauptcampus Cottbus: 1 Schnell-Ladesäule 100 kW mit 4 Ladepunkten (2xAC & 2xDC) - Hauptcampus Cottbus: 1 Schnell-Ladesäule 150 kW mit 6 Ladepunkten (4xAC & 2xDC) - Hauptcampus Cottbus: 3 Normal-Ladesäulen 22 kW je 1 Ladepunkt (1xAC) - CB-Sachsendorf: 1 Schnell-Ladesäule 100 kW mit 4 Ladepunkten (2xAC & 2xDC) - Senftenberg: 1 Schnell-Ladesäule 100 kW mit 4 Ladepunkten (2xAC & 2xDC) Frage 10: An wie viel Prozent der öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Brandenburg ist das sogenannte punktuelle Laden ohne direkte Gegenleistung, gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems bzw. Zahlungsverfahrens in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines gängigen webbasierten Systems jeweils möglich? (Bitte nach den vier genannten Möglichkeiten aufschlüsseln) zu Frage 10: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11253 - 4 - Frage 11: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Benutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Abrechnungssysteme zu verbessern? Wenn ja, wo konkret sieht die Landesregierung Handlungsbedarf? zu Frage 11: Valide Erkenntnisse aus Sicht der Anwendenden zur Benutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Abrechnungssysteme liegen der Landesregierung nicht vor. Generell ist eine einfache und benutzerfreundliche Anwendung zu begrüßen. Dies kann auch Fragen der einheitlichen Abrechnung nach Verbrauch oder auch der Bezahlmöglichkeiten betreffen. Frage 12: Für wie viele Ladepunkte in Brandenburg wurden im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur bislang Zuwendungen bewilligt? (Bitte nach Landkreisen sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln) Frage 13: Wie viele der Ladepunkte, für die im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Zuwendungen bewilligt wurden, wurden bereits in Betrieb genommen? (Bitte nach Landkreisen sowie nach Normal- und Schnellladepunkten aufschlüsseln) Frage 14: Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen? Wie verteilt sich die Summe auf die einzelnen Landkreise? Frage 15: Wie hoch ist der Anteil von Kommunen, kommunalen Betrieben und Einrichtungen , die in kommunaler Trägerschaft stehen, an der Gesamtsumme der bewilligten Zuwendungen (Bitte die Gesamtsumme angeben sowie nach Landkreisen aufschlüsseln)? zu den Fragen 12 bis 15: Die Förderung von Ladeinfrastruktur nach der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundes obliegt dem Bund. Nach den beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) öffentlich verfügbaren Daten wurden demnach 329 Normalladepunkte (davon 2 in Betrieb genommen) und 57 Schnellladepunkte bewilligt. Eine Unterteilung nach Landkreisen nimmt das BMWi nicht vor. Die Inbetriebnahmen werden nach Informationen des Bundes aktuell noch aus den vorliegenden Verwendungsnachweisen abgeleitet. Die bereits erfolgten Inbetriebnahmen dürften somit noch etwas höher sein. Für die Förderungen von Ladeinfrastruktur nach den RENplus-Richtlinien 2014-2020 des Landes Brandenburg liegen derzeit 31 Anträge für 200 Normalladepunkte und 82 Schnelladepunkte bei der ILB vor. Die Bewilligungen stehen noch aus. Frage 16: Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der derzeitige Anteil von Ladevorgängen , die am Wohnort bzw. im privaten Raum stattfinden? Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung in den nächsten fünf Jahren ein? zu Frage 16: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Ohne dass hierzu gesicherte Zahlen vorliegen, kann daher davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Anteil von Ladevorgängen von Elektrofahrzeugen in Brandenburg derzeit und perspektivisch am Wohnort stattfindet bzw. stattfinden wird. Allerdings wird das Elektrofahrzeug momentan in rund zwei Dritteln der Fälle als Zweitwagen für kürzere Distanzen genutzt. Bei einer Verschiebung hin zur Nutzung als Erstwagen bzw. einziges Fahrzeug können sich die Anteile der Ladevorgänge zwischen privat und öffentlich verschieben (vgl. Studie „Mobilität in Deutschland“ des BMVI aus dem Jahr 2017 (MiD 2017), S. 5, http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2017_Ergebnisbericht.pdf). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11253 - 5 - Frage 17: Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Brandenburg in den nächsten fünf Jahren ein? zu Frage 17: Der Bedarf an (öffentlicher) Ladeinfrastruktur wird nach Einschätzung der Landesregierung weiterwachsen. Zum Ausbaubedarf nach 2020 liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburgs hat das Reiner Lemoine Institut (RLI) von Juli 2016 bis Februar 2017 eine Studie - Potenzialanalyse zur Identifikation von Orten nachhaltiger Energieeffizienz und Elektromobilität in der Region Brandenburg (PIOnEER) - erstellt und einen Entwurf zur Ladeinfrastrukturplanung für die Initialphase der Elektromobilität in Brandenburg bis 2020 entwickelt. Ausgehend vom damaligen Ausbaustand von 43 Ladesäulen je 1 Million Einwohner hat das RLI Ausbaubedarfe im Normalladenetz und Schnellladenetz ermittelt. Um eine Flächenabdeckung in der Initialphase zu gewährleisten, müssen demnach mindestens 300 zusätzliche Normalladepunkte ausgebaut werden. Um e-mobiles Reisen zu gewährleisten, wird eine flächendeckende Verteilung von 132 zusätzlichen Schnellladepunkten als erforderlich angesehen. Frage 18: Welche regulativen, technischen oder wirtschaftlichen Hemmnisse beeinträchtigen aus Sicht der Landesregierung derzeit den weiteren Ausbau und die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Brandenburg? zu Frage 18: Gesicherte Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor. Gleichwohl können sich nach Einschätzung der Landesregierung derzeit unterschiedliche Fakten hemmend auf den weiteren Ausbau und die Nutzung der Ladeinfrastruktur auswirken. Dies betrifft z. B. bestehende Regularien im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, eine teilweise nicht oder nur unzureichend verfügbare Anschlussleistung für Ladesäulen, hohe Anschaffungs-, Installations - und Betreiberkosten für private Ladeinfrastruktur, insbesondere im gewerblichen Bereich, sowie die Kosten des Netzanschlusses. Auch ein wirtschaftlicher Betrieb von Ladesäulen ist bisher kaum möglich. Frage 19: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Errichtung von privaten Ladesäulen zu fördern? Wenn ja, inwiefern soll aus Sicht der Landesregierung dabei insbesondere eine finanzielle Förderung erfolgen? zu Frage 19: Über die bestehenden Förderprogramme des Bundes und des Landes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur hinaus werden derzeit durch die Landesregierung keine weiteren Förderbedarfe gesehen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage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