Datum des Eingangs: 13.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1127 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 372 des Abgeordneten Stefan Ludwig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/806 Wortlaut der Kleinen Anfrage 372 vom 06.03.2015: Bund will privaten Autobahnausbau beschleunigen Medienberichten zu Folge plant das Bundesverkehrsministerium weitere Autobahnabschnitte im ÖPP-Modell (öffentlich-private Partnerschaften) auszubauen. Unter den bekannt gewordenen Streckenabschnitten befindet sich mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 10/A 24 inklusive grundhafter Erneuerung von Neuruppin bis zum Autobahndreieck Pankow ein Streckenabschnitt im Land Brandenburg. Die Länge beträgt 73,6 Kilometer, die Kosten rund 430 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof hatte bereits im Sommer 2014, als das Bundesverkehrsministerium ähnliche Pläne vorgelegt hatte, moniert, dass fünf der bisher sechs vergebenen ÖPP-Projekte teurer als bei einer herkömmlichen Finanzierung über den Haushalt gewesen seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne des Bundesverkehrsministeriums auch in Brandenburg einen Autobahnstreckenabschnitt mittels ÖPP-Modell auszubauen? 2. Im Koalitionsvertrag der 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages ist festgehalten worden, dass keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert werden. Dies war schon Beschlusslage in der 5. Wahlperiode. Für die Planung und den Bau und den Unterhalt des Landes- und Bundesstraßennetzes (inkl. Autobahnen) im Land Brandenburg ist der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund, obwohl sie nicht der Eigentümer ist, die Pläne des Bundesverkehrsministeriums? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Pläne des Bundesverkehrsministeriums auch in Brandenburg einen Autobahnstreckenabschnitt mittels ÖPP-Modell auszubauen? Frage 2: Im Koalitionsvertrag der 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages ist festgehalten worden, dass keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlichprivaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert werden. Dies war schon Beschlusslage in der 5. Wahlperiode. Für die Planung und den Bau und den Unterhalt des Landes- und Bundesstraßennetzes (inkl. Autobahnen) im Land Brandenburg ist der Landesbetrieb Straßenwesen zuständig. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund, obwohl sie nicht der Eigentümer ist, die Pläne des Bundesverkehrsministeriums? Zu Frage 1 und 2: Es ist Sache des Bundes, darüber zu entscheiden, auf welche Weise Baumaßnahmen an den in seiner Baulast befindlichen Autobahnen finanziert werden sollen. Das trifft auch für den in der Fragestellung erwähnten sechsstreifigen Ausbau der A 10/A 24 inklusive grundhafter Erneuerung des Streckenabschnitts von Neuruppin bis zum Autobahndreieck Pankow zu. Die Landesregierung kommentiert die Finanzierung von Bauvorhaben des Bundes generell nicht. Ungeachtet dessen gilt für Bauvorhaben des Landes Brandenburg die im Koalitionsvertrag der 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages getroffene Festlegung, wonach keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert werden.