Landtag Brandenburg Drucksache 6/11280 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.04.2019 / Ausgegeben: 06.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4469 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion), Raik Nowka (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10936 Maßnahmen des Landes gegen Ambrosia Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 19. März 2019 überreichten mehrere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Lausitzer Kommunen dem Ministerium für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft das Positionspapier zur Ambrosiabekämpfung in der Niederlausitz. Das Maßnahmenpapier enthält zehn Forderungen der Kommunen an die Landesregierung. Seit Jahren breitet sich die hochallergene Ambrosia im Süden des Landes Brandenburg aus. Besonders stark betroffen sind die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald -Lausitz sowie die kreisfreie Stadt Cottbus. Auch um die Bundeshauptstadt Berlin herum breitet sich die Ambrosia in den angrenzenden brandenburgischen Landkreisen immer weiter aus. Die invasive Ambrosia ist aufgrund ihrer Pollen, die aggressive Allergene enthalten, hochgradig allergieauslösend. Deshalb ist das Land Brandenburg ebenfalls in der Pflicht, betroffene Kommunen und Landkreise sowie kreisfreie Städte stärker als bislang bei der Bekämpfung der Pflanze zu unterstützen. Frage 1: In welcher Höhe hat die Landesregierung in der aktuellen Wahlperiode Lottomittel für betroffene Kommunen bereitgestellt, sodass damit Maßnahmen gegen die Ambrosiaausbreitung und die Ambrosiabekämpfung ermöglicht wurden? zu Frage 1: Für die Maßnahmen zur Ambrosiabekämpfung wurden den betroffenen Kommunen Lottomittel in folgender Höhe bewilligt: 2014: 14.160,00 € (MLUL) 2015: 21.700,00 € (MLUL, MASGF) 2016: 15.520,00 € (MLUL) 2017: 13.080,00 € (MLUL) 2018: 11.200,00 € (MLUL, MASGF) Frage 2: Wie ist der aktuelle Arbeits- und Sachstand hinsichtlich der Erarbeitung einer Verordnung des Landes Brandenburg zur Melde- und Bekämpfungspflicht auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes? Wann ist der erarbeitete Verordnungsentwurf in die Ressortabstimmung gegeben worden und wann ist diese beendet? Welche Regelungen sind mit der Verordnung im Einzelnen beabsichtigt? Wann wird die Landesverordnung in Kraft gesetzt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11280 - 2 - zu Frage 2: Ein wichtiger Punkt im aktuellen Maßnahmenprogramm ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Bekämpfung von Ambrosia für ganz Brandenburg. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) ist dabei für die Bewertung der von der Ambrosiapflanze ausgehenden Gesundheitsgefahren zuständig und hat einen Verordnungsentwurf auf der Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes vorgelegt . Es ist beabsichtigt, die Verordnung bis zur „Blühsaison“ in Kraft zu setzen. Frage 3: Wer wird nach der von der Landesregierung beabsichtigten Verordnung zuständig sein? zu Frage 3: Das MASGF ist für den Erlass der Verordnung federführend zuständig. Für die Überwachung der Bekämpfungsmaßnahmen werden die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig sein. Frage 4: Welche medizinisch-allergologischen Studien sind der Landesregierung bekannt, welche die besondere gesundheitliche Gefährdung (Risikobewertung) durch Ambrosia untersuchen und gegenüber jenen Pollenallergien herausstellen, die von einheimischen, Allergie auslösenden Pflanzen ausgehen? Was sind die Ergebnisse dieser Studien hinsichtlich der besonderen gesundheitlichen Gefährdung durch Ambrosia-Pollen? zu Frage 4: Der Landesregierung ist eine Vielzahl medizinisch-allergologischer Studien, insbesondere zur gesundheitlichen Gefährdung durch Ambrosia bekannt, die hier nicht alle aufgelistet werden können. Insbesondere weisen wir auf den Sachstandsbericht „Gesundheitsrisiken durch den Kontakt mit der Ambrosiapflanze“ (2014) des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hin (https://www.bundestag.de/resource /blob/408440/b36066de51ca8ebaa8f2b19cbf7a0a6a/WD-9-096-13-pdf-data.pdf). Eine weitere Übersichtsarbeit ist zum Thema „Pollen-assoziierte allergische Erkrankungen und Klimawandel“ im UMID 2018 veröffentlicht worden (https://www.umweltbundesamt .de/sites/default/files/medien/360/publikationen/allergische_erkrankungen_klimawande l.pdf). Frage 5: Wann tagte jeweils die interministerielle Arbeitsgruppe Ambrosia in der aktuellen Wahlperiode und was war Gegenstand der jeweiligen Beratungen? (bitte tabellarisch auflisten ) zu Frage 5: Datum Themen 22.07.2015 Befallssituation in Brandenburg Berichte der einzelnen Ressorts über die Maßnahmen (Gesundheit, Arbeitsschutz , landwirtschaftliche Flächen, Straßenränder) Bericht über Situation und Maßnahmen im kommunalen Bereich (am Bsp. Vetschau) Diskussion und Abstimmung der Maßnahmen in den einzelnen Bereichen 22.11.2017 Festlegungen zur endgültigen Abstimmung des Maßnahmenprogramms Ambrosia Aktualisierung des Erfahrungsberichtes Ambrosiabekämpfung Zusammenstellung der Gesundheitsdaten vorhandener Studien zur Beschreibung des gesundheitlichen Risikos von Ambrosia Vorbereitung eines Erlasses auf der Basis des Ordnungsbehördengesetz Landtag Brandenburg Drucksache 6/11280 - 3 - 15.11.2018 Vorstellung der Koordinierungsstelle „Ambrosiabekämpfung“ (Ambrosiabeauftragter ) Sachstandsbericht der einzelnen Ressorts Einschätzung des gesundheitlichen Risikos Fortführung Meldeatlas Bekämpfungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen und Straßenrändern Maßnahmen auf kommunalen Flächen Vorstellung des Ambrosiaprojekts Berlin Sommer 2019 Sitzung geplant Frage 6: Seit dem 1. August 2018 gibt die Stelle eines Ambrosia-Koordinators, welche beim Pflanzenschutzdienst im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) angesiedelt ist. Welche Tätigkeiten hat der Ambrosia-Koordinator seit Stellenantritt im Einzelnen ausgeführt? zu Frage 6: In seiner bisherigen Tätigkeit hat der Ambrosiabeauftragte vor allem folgende Tätigkeiten ausgeführt: - Entgegennahme, Bearbeitung von Bürgeranzeigen und Rückmeldung, - Mitarbeit beim Projekt MAERKER, - Informationen für landwirtschaftliche Betriebe auf den Winterschulungen des Pflanzenschutzdienstes des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), - Beratung zu Projektfördermöglichkeiten zur Verbesserung der Unterdrückung von Ambrosia in landwirtschaftlichen Kulturen, - Vorbereitung eines Projektes zur nachhaltigen Unterdrückung von Ambrosia auf kommunalen Flächen, - Organisation einer Informationsveranstaltung/ Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden (geplanter Termin Mai 2019), - Abstimmung eines Versuchs zur Begrünung von Straßenbanketten mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, - Teilnahme am bundesweiten Workshop Ambrosia beim Julius-Kühn-Institut (JKI) in Braunschweig (März 2019). Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Kommunen nach einem Erlass an den Landesbetrieb Straßenwesen zur konsequenten und dauerhaften Bekämpfung von Ambrosia auf Straßenrändern von Bundes- und Landesstraßen und welche Maßnahmen wird die Landesregierung dahingehend ergreifen? zu Frage 7: Derzeit wird seitens des Landesbetriebes Straßenwesen im Rahmen des Mahdregimes (2 - 3 Mal jährlich) durch Anpassung der Mahdzeitpunkte eine Eindämmung der Ambrosia erreicht. Frage 8: Welche Überlegungen gab bzw. gibt es innerhalb der Landesregierung, um künftig ein federführendes Ressort für die Ambrosiabekämpfung zu bestimmen? Wenn es dazu bislang keinerlei Überlegungen gab, warum nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11280 - 4 - zu Frage 8: Die einzelnen Ressorts arbeiten weiterhin entsprechend ihrer Zuständigkeit. Das MLUL leitet die interministerielle Arbeitsgruppe, führt die Arbeitsinhalte zusammen und ist damit das federführende Ressort. Frage 9: Die unterzeichnenden Kommunen fordern in ihrem Positionspapier auch die Einführung eines festen Haushaltsbudgets im Landeshaushalt, um die Kommunen bei Aufwendungen zur Ambrosiabekämpfung finanziell unterstützen zu können. Wie hoch bewertet die Landesregierung den finanziellen Bedarf und welche haushalterischen Möglichkeiten sieht sie, solch ein Haushaltsbudget einzuführen? Welche haushalterischen Möglichkeiten gibt es für den bereits beschlossenen Landeshaushalt für die Haushaltsjahre 2019/2020, um betroffene Kommunen bei der Ambrosiabekämpfung finanziell zu unterstützen ? zu Frage 9: Der finanzielle Bedarf der Kommunen für die Aufwendungen zur Ambrosiabekämpfung ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 10: In Punkt 8 des kommunalen Forderungspapiers wünschen sich die Unterzeichner eine Verpflichtung aller allergologisch tätigen Ärzte zur anonymisierten Datenerhebung und Erfassung des Sensibilisierungsgrades bezüglich der Ambrosia. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die von Ambrosia ausgehende gesundheitliche Gefährdung durch ärztliche Erhebungen zu quantifizieren (z.B. auch durch die freiwillige Erklärung betroffener Menschen zur Teilnahme an ärztlichen Studien oder Erhebungen)? zu Frage 10: Auch wenn sich die Unterzeichner des kommunalen Forderungspapiers eine Verpflichtung aller allergologisch tätigen Ärzte zur Übermittlung einer anonymisierten Datenerhebung und Erfassung des Sensibilisierungsgrades bezüglich Ambrosia wünschen, besteht derzeit dazu keine gesetzliche Verpflichtung. Wissenschaftliche Gesundheitsstudien müssen der Deklaration von Helsinki (Erklärung des Weltärztebundes zu den ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen und der Leitlinien für Gute Klinische und Gute Epidemiologische Praxis) genügen. Zudem müssen nach Wirksamwerden der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 und darauf basierenden Rechtsgrundlagen die Bestimmungen zur Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten der Patient*Innen bei Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie eingehalten werden. Frage 11: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um die im Ambrosia- Erfahrungsbericht (aktualisiert im März 2018) erhobene Datengrundlage zu den gesundheitlichen Aspekten von Ambrosia in Kooperation mit allergologisch tätigen Ärzten und dem Verband der Allergologen Brandenburgs e.V. fortzuschreiben und zu aktualisieren? zu Frage 11: Derzeit sind keine Maßnahmen zur Fortschreibung und Aktualisierung der 2010 in Brandenburg erhobenen gesundheitlichen Daten zur Feststellung des Sensibilisierungsgrades bzgl. Ambrosia artemisiifolia mittels Pricktests vorgesehen.