Landtag Brandenburg Drucksache 6/11282 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.04.2019 / Ausgegeben: 06.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4488 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11009 Aktionsplan Spreewald Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Mit Beschluss vom September 2018 (Ds. 6/9494) hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, bis Juni 2019 einen „Aktionsplan Spreewald “ vorzulegen, der Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Gewässerunterhaltung , Hochwasserschutz, wasserwirtschaftliche Anlagen, Landnutzung, Tourismus und Landschaftspflege enthält. Vorbemerkung der Landesregierung: Entsprechend dem Landtagsbeschluss vom 21. September 2018 wurde die Landesregierung aufgefordert, konkrete Maßnahmen für die unterschiedlichen Aktionsfelder Gewässerunterhaltung und -bewirtschaftung; Hochwasserschutz , Steuerung der Abflussmengen und wasserwirtschaftliche Anlagen, Land-, Forstund Fischereiwirtschaft, Tourismus, insbesondere Kahnfahrtourismus und übriger Wassertourismus sowie Landschaftspflege festzulegen. Die Bearbeitung der Aktionsfelder erfolgte in 4 Arbeitsgruppen, in denen die zuständigen Behörden und Verbände vertreten waren. In dem Aktionsplan werden - die Entschlammungsbedarfe in den entsprechenden Gewässerabschnitten, - der jährliche Bedarf für Instandhaltung, Wartung und Bedienung von Wehren und Schleusen sowie der Investitionsbedarf, - der Landschaftspflegebedarf einschließlich Maßnahmen zur Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und - Investitionsbedarfe für touristisch bedeutsame Projekte wie Brückenbauwerke und Radwege dargestellt. Frage 1: Welche planerischen Grundlagen (z.B. Landschaftsrahmenplan, Pflege- und Entwicklungsplan, Behandlungsrichtlinien) sind bei der Erarbeitung des Aktionsplans zu berücksichtigen und welche Bedeutung haben sie für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs ? zu Frage 1: Bei der Erarbeitung des Aktionsplans wurden Hinweise der verschiedenen Landnutzergruppen berücksichtigt (Tourismusverband, Naturschutzverbände, Fischerei, Land- u. Forstwirtschaft). Die planerischen Grundlagen wie Landschaftsrahmenplan, Pflege - und Entwicklungsplan, Behandlungsrichtlinien wurden durch die Biosphärenreservatsverwaltung als Hintergrundinformation bei der Maßnahmendiskussion eingebracht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11282 - 2 - Frage 2: Gibt es aus dem Gewässerrandstreifenprogramm Spreewald andauernde Verpflichtungen , die zu berücksichtigen sind? Wenn ja welche? zu Frage 2: Verpflichtungen aus dem Gewässerrandstreifenprogramm Spreewald sind für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs nicht relevant. Frage 3: Werden die Maßnahmen im Aktionsplan (soweit erforderlich) bereits mit den betroffenen Eigentümern oder Nutzern abgestimmt sein oder wird es sich um eine Angebotsplanung handeln? zu Frage 3: Nein, siehe Vorbemerkung. Die Abstimmung mit den Nutzern erfolgt im Rahmen der Umsetzung. Frage 4: Erfolgt eine Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie auf der Ebene des Aktionsplans oder bei Vorbereitung der einzelnen Maßnahmen? zu Frage 4: Eine Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie wird im Rahmen des Aktionsplans nicht durchgeführt. Dies erfolgt im entsprechenden Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren . Frage 5: Nach Darstellung des MLUL in der Sitzung des Umweltausschusses am 27.2.2019 werden die Maßnahmen in Arbeitsgruppen erarbeitet, in denen Vertreter von Behörden, Kommunen und teilweise der Zivilgesellschaft vertreten sind. Naturgemäß können hier nicht alle Interessengruppen einbezogen werden. Ist beabsichtigt, vor der abschließenden Festsetzung des Aktionsplans weiteren Interessenten und der Öffentlichkeit eine Beteiligung zu ermöglichen? zu Frage 5: Die erarbeiteten Maßnahmen der jeweiligen Arbeitsgruppen wurden im Rahmen der Steuerungsgruppe vorgestellt, diskutiert und abgestimmt. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind die Akteure der Ressorts und der Spreewaldregion. Eine Beteiligung weiterer Interessenten sowie der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren. Frage 6: Nach den internationalen Kriterien weisen Biosphärenreservate einen Kernzonenanteil (Wildnisgebiete) von 3 % auf. Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung der Kernzone im Biosphärenreservat Spreewald? Wie erfolgt räumlich und zeitlich die Festlegung der noch fehlenden Flächenanteile? zu Frage 6: Die Ausweisung der Kernzone hat aktuell einen Stand von 2,6 % mit 1238 Hektar. Gegenwärtig wird ein Bodenordnungsverfahren vorbereitet, um die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung weiterer Flächen für die Kernzone zu schaffen .