Landtag Brandenburg Drucksache 6/11283 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.04.2019 / Ausgegeben: 06.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4491 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Laura Lazarus (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11017 Personalausstattung am Amts- und Landgericht Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin und des Fragestellers: An vielen Gerichten in Brandenburg ist die Personalausstattung nicht auskömmlich. Dies führt zu sehr langen Verfahren , aber unter den Beschäftigten in der Justiz auch zu Überlastung, Unzufriedenheit und teilweise zu Krankheiten. Die Sicherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Judikativen ist eine bedeutende und wichtige Aufgabe. Um sie zu gewährleisten, ist es notwendig , Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken . Frage 1: Wie groß war bzw. ist der Personalbedarf nach den jeweils einschlägigen Pebb§y-Berechnungssystemen am Amts- und am Landgericht Cottbus in den Jahren 2017 bis 2019 und wie ist nach den einschlägigen Personalübersichten der aktuelle Personalbestand (bitte für beide Gerichte getrennt aufschlüsseln nach höherem, gehobenen, mittleren und einfachen Dienst, sowie gesonderter Aufführung der Richterstellen)? zu Frage 1: Der Personalbedarf und der Personalbestand des Landgerichts und des Amtsgerichts Cottbus in den Jahren 2017 bis 2019 ergeben sich aus den folgenden Tabellen : Landtag Brandenburg Drucksache 6/11283 - 2 - Frage 2: Inwiefern wurden bzw. werden Altbestände bzw. etwaige Mehrbelastungen beispielsweise durch die Einführung der E-Akte berücksichtigt? Wie viele Stellen wurden in welcher Laufbahn in den Jahren 2017 bis 2018 aufgrund dieser Berücksichtigung geschaffen (bitte aufschlüsseln nach Amts- und Landgericht Cottbus)? zu Frage 2: Das Personalbedarfsberechnungssytem Pebb§y ermittelt den Personalbedarf auf der Basis der Verfahrenseingänge. Für die Berechnung eines darüber hinausgehenden Personalbedarfs für den Abbau von Altbeständen gibt es keine für alle Verfahren und Gerichtsbarkeiten gleichermaßen verwendbare Methode. Die Altbestände werden für die jeweilige Gerichtsbarkeit gesondert - erforderlichenfalls bedarfserhöhend - in den Blick genommen. Gegebenenfalls entstehende Mehrbelastungen durch die Einführung der elektronischen Akte werden in Pebb§y nicht gesondert berücksichtigt. Dies ist bislang auch nicht erforderlich, da die elektronische Akte sich aktuell nur bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) in der Pilotierung befindet. Gemessen an den aus der Antwort zu Frage 1) ersichtlichen Zahlen sind das Amts- und Landgericht Cottbus nach Pebb§y grundsätzlich auskömmlich ausgestattet. Im Hinblick auf den Bestandsabbau werden mit der Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat Stellen am Landgericht Cottbus geschaffen. Frage 3: Falls die Antwort auf Frage 1 unbesetzte Stellen ergibt: Aus welchen Gründen sind diese Stellen unbesetzt (bitte aufschlüsseln nach Amts- und Landgericht Cottbus)? Frage 4: Sind die Ausschreibungen bereits erfolgt? Wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen ? zu Frage 3 und 4: Eine personelle Unterbesetzung in Höhe einer ganzen Stelle ergibt sich aus dem Vergleich des Personalbedarfs nach Pebb§y und dem Personalbestand zum 31. Amtsgericht Cottbus Personalbedarf nach Pebb§y 2017 (AKA) Personalbestand im Durchschnitt 2017 (AKA) Personalbedarf nach Pebb§y 2018 (AKA) Personalbestand im Durchschnitt 2018 (AKA) Personalbedarf nach Pebb§y 2019 (AKA) Personalbestand am 31.12.2018 (AKA) Richter 21,80 24,70 21,16 24,45 21,28 24,45 geh. Dienst 32,19 39,96 31,88 40,25 32,53 39,53 mittl. Dienst 69,96 73,91 68,84 71,33 70,12 70,23 einf. Dienst 13,27 14,00 13,12 13,00 12,13 15,00 Landgericht Cottbus Personalbedarf nach Pebb§y 2017 (AKA) Personalbestand im Durchschnitt 2017 (AKA) Personalbedarf nach Pebb§y 2018 (AKA) Personalbestand im Durchschnitt 2018 (AKA) Personalbedarf nach Pebb§y 2019 (AKA) Personalbestand am 31.12.2018 (AKA) Richter 35,26 32,70 36,21 34,74 32,96 35,95 geh. Dienst 9,35 8,63 9,14 8,57 8,71 8,13 mittl. Dienst 28,93 29,89 27,98 27,89 27,45 28,37 einf. Dienst 9,53 9,75 9,06 9,88 8,98 9,88 AKA= Arbeitskraftanteile Landtag Brandenburg Drucksache 6/11283 - 3 - Dezember 2018 am Amts- und Landgericht Cottbus nicht. Unabhängig hiervon werden fortlaufend frei werdende Stellen an den Gerichten besetzt. Derzeit laufen Verfahren für die Besetzung einer Stelle für eine Vorsitzende Richterin bzw. einen Vorsitzenden Richter am Landgericht Cottbus und für eine Richterin am Amtsgericht - als weitere aufsichtsführende Richterin - bzw. einen Richter am Amtsgericht - als weiteren aufsichtsführenden Richter -. Eine zeitnahe Besetzung der ausgeschriebenen Stellen ist beabsichtigt. Frage 5: Wie viele (langfristige) Krankmeldungen gab es von 2017 bis 2019 (bitte für beide Gerichte getrennt aufschlüsseln nach höherem, gehobenen, mittleren und einfachen Dienst, sowie gesonderter Aufführung der Richterstellen)? zu Frage 5: Die Beantwortung der Frage 5 ergibt sich aus den folgenden Tabellen. Es werden keine Statistiken über die Anzahl von Krankmeldungen bzw. langfristigen Krankmeldungen erhoben. Die Erfassung erfolgt nur hinsichtlich der Krankentage. Amtsgericht Cottbus: Landgericht Cottbus: 6. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es im bzw. vom Amtsgericht und/oder Landgericht Cottbus in den letzten zwei Jahren (bitte aufschlüsseln nach Kammer und Gericht)? zu Frage 6: Die Beantwortung der Frage 6 ergibt sich aus den folgenden Tabellen. Amtsgericht Cottbus Anzahl der Überlastungsanzeigen 2017 2018 2019 einfacher Dienst 0 0 0 mittlerer Dienst 6 5 0 mittlerer Dienst - Gerichtsvollzieher 0 0 0 gehobener Dienst 0 2 0 Richterinnen und Richter 2 2 3 Anzahl der Krankentage 2017 2018 2019 einfacher Dienst 125 247 66 mittlerer Dienst 1534 1142 272 mittlerer Dienst - Gerichtsvollzieher 81 53 121 gehobener Dienst 95 333 0 Richterinnen und Richter 438 945 83 Anzahl der Krankentage 2017 2018 2019 einfacher Dienst 582 412 97 mittlerer Dienst 884 486 85 gehobener Dienst 44 67 10 Richterinnen und Richter 353 839 160 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11283 - 4 - Landgericht Cottbus Anzahl der Überlastungsanzeigen 2017 2018 2019 einfacher Dienst 0 0 0 mittlerer Dienst 1 1 0 gehobener Dienst 0 0 0 Richterinnen und Richter 2 (1x 3. Strafkammer, 1x 3. Zivilkammer) 7 (1x 2. Strafkammer, 1x 3. Strafkammer, 1x 6. Strafkammer, 1x 3. Zivilkammer, 3x 6. Zivilkammer) 2 (1x 3. Strafkammer, 1x 6. Strafkammer) 7. Wurden seit 2015 Stellen am Amts- und/oder Landgericht Cottbus abgebaut? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen? zu Frage 7: Die Beantwortung der Frage 7 ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Landgericht Cottbus Amtsgericht Cottbus Richterinnen und Richter 3 Stellen 3 Stellen Gehobener Justizdienst ----- ----- Gerichtsvollzieherstellen nicht vorhanden ----- Mittlerer Justizdienst ----- 6 Stellen Justizwachtmeisterdienst ----- ----- 8. Werden dem Amts- und/oder Landgericht Cottbus Stellen zugewiesen, die aufgrund des „Pakts für den Rechtsstaat“ neu geschaffen werden konnten? zu Frage 8: Nach den derzeitigen Planungen sollen dem Landgericht Cottbus drei Richterstellen - eine Stelle R1 BbgBesO und zwei Stellen R2 BbgBesO - zugewiesen werden, die aufgrund der Umsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat“ im Land Brandenburg neu geschaffen werden konnten. Eine abschließende Entscheidung hierzu liegt noch nicht vor.