Landtag Brandenburg Drucksache 6/11287 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.04.2019 / Ausgegeben: 06.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4483 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/10982 Wiederaufforstung nach Waldbränden Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Nach dem Waldbrand in Klausdorf (Potsdam-Mittelmark) im vergangenen Jahr, wurde bekannt, dass dort erneut Monokulturen aus Kiefern entstehen sollen, obwohl diese besonders anfällig für Waldbrände sind. 70 % Kiefern und 30 % Laubbäume sollen dort neu gepflanzt werden, wobei man bei den Laubbäumen vor allem auf die nicht-heimischen Roteichen zurückgreift. Laut Medienberichten (http://www.mazonline .de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Treuenbrietzen/Riesiger-Kahlschlag-in-Waldbrandflaechen -bei-Klausdorf) sollen dort Fördergelder fließen. Die Landesregierung gab in der Antwort auf die Mündliche Anfrage (Nr. 1533) an, dass generell keine nicht-heimischen Baumarten gefördert werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Mündlichen Anfrage Nr. 1533 gegebene Antwort bezieht sich auf die in der Vorbemerkung genannte Förderung von Nadelholzarten . Hier ist eine Förderung nichtheimischer Baumarten generell ausgeschlossen. Die Baumartenwahl für Fördervorhaben im Maßnahmenbereich „Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft“ richtet sich maßgeblich nach den standörtlichen Voraussetzungen und berücksichtigt eine hinreichend sichere Annahme des Anwuchserfolges der zu pflanzenden Baumarten. Die Grundlage für die Baumartenwahl bildet der Bestandeszieltypen- Erlass (BZT-Erlass). Der BZT-Erlass listet entsprechend der forstlichen Standorte in den jeweiligen Klimastufen eine Bandbreite von Baumartenkombinationen auf. Frage 1: Wie definiert die Landesregierung nicht-heimische Baumarten und worauf stützt sich diese Definition? zu Frage 1: Nichtheimische Baumarten sind Gehölze, die sich in Brandenburg außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes befinden. Die Definition stützt sich auf die Kartieranleitung für die „Biotopkartierung Brandenburg“ (Landesamt für Umwelt, 2004). Frage 2: Werden für die Roteichen in Klausdorf Fördergelder eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 2: Derzeit liegen für die Brandfläche von Klausdorf/Treuenbrietzen drei Förderanträge vor. Die Roteiche ist in keinem dieser drei beantragten Vorhaben vorgesehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11287 - 2 - Frage 3: Für welche Baumarten können Fördermittel beantragt werden? Bitte auflisten. Zu Frage 3: Alle im BZT-Erlass https://forst.brandenburg.de/sixcms /media.php/9/bzt_brdb.pdf aufgeführten Laubbaumarten sind, unter Beachtung einschränkender Schutzgebietsbestimmungen, förderfähig. Nadelbaumarten werden grundsätzlich nicht gefördert. Einzige Ausnahme gilt für die anteilige Verwendung der heimischen Baumart Kiefer (Pinus sylvestris), soweit die Waldfläche geschädigt ist und die standörtlichen Verhältnisse eine Verwendung der Kiefer zwingend erfordern. Frage 4: In den „Empfehlungen für forstliches Vermehrungsgut für das Land Brandenburg “, werden 30 Baumarten aufgelistet. Pflanzt der Forst Brandenburg ausschließlich diese 30 Baumarten neu an? Wenn nicht, welche weiteren Arten werden gepflanzt? Frage 5: Warum gehören zu dem forstlichen Vermehrungsgut auch nicht-heimische Baumarten, wie z. B. Japanische Lärche und Douglasie? Zu Frage 4 und 5: Die Definition für forstliches Vermehrungsgut ist in § 2 Forstvermehrungsgutgesetzt (FoVG) geregelt. Danach sind alle in der Anlage zu § 2 aufgeführten Baumarten und künstliche Hybriden, die für forstliche Zwecke in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von Bedeutung sind, forstliches Vermehrungsgut . Die Liste der in Brandenburg heimischen Gehölzarten enthält weitere Baumarten. Welche Baumarten vom Waldbesitzer konkret gepflanzt werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Landesbetrieb Forst Brandenburg pflanzt ausschließlich Baumarten aus der Liste des Forstvermehrungsgutgesetzes und aus der Liste der in Brandenburg heimischen Gehölzarten an. Frage 6: Welche Baumarten werden in Brandenburg als gefährdet eingestuft? Bitte auflisten mit Gefährdungsgrad. Zu Frage 6: Die in Brandenburg gefährdeten Gehölzarten sind in den Roten Listen der Gefäßpflanzen Brandenburgs (2006) aufgeführt. Es wird unterschieden zwischen 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), 3 (gefährdet) und G (gefährdet ohne Kategorie). Folgende Baumarten/Baumartengruppen sind in Brandenburg als gefährdet gelistet: Gehölzart Gefährdung in Brandenburg Abies alba 1 Acer campestre G Juniperus communis 3 Malus sylvestris G Picea abies 2 Populus nigra 2 Prunus avium 2 Quercus pubescens G Salix-Arten 2 - 3 Ulmus-Arten 3 - G Frage 7: Werden gefährdete Baumarten in Brandenburg vermehrt oder deren Anpflanzung finanziell gefördert? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Bitte für die letzten 5 Jahre angeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11287 - 3 - Zu Frage 7: Im Rahmen der Sicherung der forstlichen Genressourcen sowie der Verwendung gebietsheimischer Gehölze werden seltene und gefährdete Baumarten gezielt beerntet , angezogen und insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt. Die Anlage von Waldrändern wird gefördert und ist an die Verwendung heimischer Gehölze gebunden. In den letzten 5 Jahren wurde die Anlage von ca. 21 km Waldrand gefördert. Die Gehölzzusammensetzung variiert nach Vorhaben und Standort. Weitere Angaben werden nicht erfasst und liegen somit der Landesregierung nicht vor.