Landtag Brandenburg Drucksache 6/11295 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.05.2019 / Ausgegeben: 07.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4468 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10921 Finanzielle Ausstattung des Klinikums „Ernst von Bergmann“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Finanzminister Görke kündigte im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kabinett vor Ort“ an, die Landeszuschüsse für das Klinikum „Ernst von Bergmann“ (EvB) in Potsdam zu erhöhen. Aktuell erhält das Krankenhaus jährlich 6,5 Millionen Euro an Landesfördermitteln (siehe PNN vom 22.02.2019, Dem Klinikum fehlt Geld für wichtige Projekte). Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle finanzielle Situation am Klinikum Ernst von Bergmann (EvB)? zu Frage 1: Das Klinikum Ernst von Bergmann ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung . Der Landesregierung liegen keine belastbaren Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Klinikums vor. Aussagen über das Bilanzergebnis und über Gewinn- und Verlustrechnungen der Krankenhäuser kann die Landesregierung nicht treffen. Frage 2: Wie hat sich die Höhe der Landesfördermittel (Investitionspauschale) für das Klinikum Ernst von Bergmann entwickelt? (bitte für die Jahre 2014 - 2018 aufschlüsseln) zu Frage 2: Das Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam hat folgende Investitionspauschale erhalten: - im Kalenderjahr 2014 - 3,80 Mio. € - im Kalenderjahr 2015 - 5,36 Mio. € - im Kalenderjahr 2016 - 5,35 Mio. € - im Kalenderjahr 2017 - 5,26 Mio. € - im Kalenderjahr 2018 - 6,68 Mio. €. Frage 3: Der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam und Aufsichtsratsvorsitzende des Klinikums Ernst von Bergmann hat angekündigt, sich für höhere Landeszuschüsse einzusetzen („Wir werden da dran bleiben“). Wie stellt sich der Abstimmungsprozess zwischen der Stadt Potsdam und der Landesregierung aktuell dar? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11295 - 2 - zu Frage 3: Abstimmungen über höhere Landeszuschüsse zwischen der Stadt Potsdam und der Landesregierung gibt es aktuell nicht. Der finanzielle Rahmen der Krankenhausförderung bzw. das Fördervolumen für die Investitionspauschale ist bereits durch den Doppelhaushalt 2019/2020 festgelegt. Frage 4: In welcher Gesamthöhe wird der vom Finanzminister angekündigte aufgestockte Krankenhauszuschuss für das Klinikum Ernst von Bergmann voraussichtlich liegen? Werden die anderen Krankenhäuser im Land mit einer adäquaten Finanzaufstockung bedacht ? Zu Frage 4: Die Höhe der Investitionspauschale richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Eine Aufstockung der Krankenhausinvestitionspauschale wurde bereits im Doppelhaushalt 2019-2020 beschlossen. Die Investitionsfördermittel für die 54 Plankrankenhäuser im Land Brandenburg wurden um 20 Mio. € auf 100 Mio. € erhöht. Bei dieser Aufstockung beträgt der auf gesetzlicher Basis errechnete Anteil des Klinikums Ernst von Bergmann im Kalenderjahr 2019 6,55 Millionen €. Dies entspricht einer fast 25%igen Erhöhung gegenüber 2017 um fast 1,3 Mio. € jährlich. Die Berechnung und Bemessung der Investitionspauschale der Fördermittel für die Krankenhausförderung unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die in der Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung - BbgKHEGIPV) verankert sind. Bei gleichbleibenden Haushaltsansätzen wie bis 2022 geplant und bei gleichbleibenden Berechnungsgrundlagen würden von 2019 bis 2022 insgesamt 520 Mio. € Fördermittel für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen. Diese setzen sich aus der Investitionspauschale von 100 Mio. € pro Jahr und dem Strukturfonds II 30 Mio. € pro Jahr zusammen. Davon würde das Klinikum Ernst von Bergmann die für 2019 geplante Investitionspauschale i. H. v. 6,55 Mio. € auch in den Jahren 2020-2022 erhalten. Das entspricht für 2014-2022 einer Summe von 52,68 Mio. €. Dazu kämen noch die Mittel aus dem Strukturfonds II, sofern das Klinikum Ernst von Bergmann erfolgreich Mittel beantragt, z. B. für seine IT-Infrastruktur. Frage 5: In welchen Abteilungen des Krankenhauses sieht die Landesregierung besonderen Investitionsbedarf? Zu Frage 5: Seit der Einführung der Investitionspauschale im Jahr 2013 entscheiden die Krankenhäuser eigenverantwortlich über die Verwendung der Fördermittel in den einzelnen Abteilungen des Krankenhauses und in welcher Höhe die Fördermittel für die Abteilungen verwendet werden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über den detaillierten Investitionsbedarf in den Abteilungen der Krankenhäuser vor. Frage 6: Welchen Finanzbedarf pro Jahr hat das Klinikum EvB beim Land angemeldet? Zu Frage 6: Eine jährliche Anmeldung des investiven Finanzbedarfs durch das Klinikum Ernst von Bergmann beim Land erfolgt nicht. Die Berechnung der Investitionspauschale für das Klinikum erfolgt nach Antragstellung, in der die Erlösdaten des Vorjahres mit einem entsprechenden Testat einer Wirtschaftsprüferin, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt werden. Bei der Bemessung der Investitionspauschale werden 80 Prozent der Erlöse der Krankenhäuser und 20 Prozent der Förderhistorie herangezogen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11295 - 3 - Frage 7: Die Landesregierung verweist laut Medienberichten auch auf den Krankenhaus- Strukturfonds des Bundes, aus dem Brandenburg 30 Mio. Euro pro Jahr für die kommenden drei Jahre zustünden. In welcher Höhe ist eine Unterstützung des Klinikums EvB aus diesem Fonds geplant? Zu Frage 7: Im Rahmen der Fortsetzung des Krankenhausstrukturfonds stehen für das Land Brandenburg rund 120 Mio. € von 2019 bis 2022 zur Verfügung. Dies entspricht durchschnittlich 30 Mio. € pro Jahr. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Strukturfonds ist unmittelbar an bestimmte Förderzwecke und Voraussetzungen geknüpft. Diese sind im § 12 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und in §§ 11 und 12 der Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds -Verordnung- KHSFV) aufgeführt. Von allen 54 Plankrankenhäusern im Land Brandenburg können Anträge gestellt werden. Maßstab für die Förderentscheidung sind die Vorgaben des KHG i.V. m. der KHSFV. Aussagen darüber, ob das Klinikum EvB Fördermittel aus diesem Fonds erhalten kann und in welcher Höhe, können nicht getroffen werden. Das Bundesversicherungsamt entscheidet über die Anträge und zahlt die bewilligten Mittel aus dem Krankenhaustrukturfonds an das Land Brandenburg. Im Land Brandenburg wird es ein Antragsauswahlverfahren geben, an dem sich das Klinikum EvB beteiligen kann. Frage 8: Für welche konkreten Projekte können die Mittel des Krankenhaus-Strukturfonds in Brandenburg (am EvB) verwendet werden? Zu Frage 8: Die Mittel des Krankenhausstrukturfonds können für folgende Zwecke verwendet werden: - Abbau von Überkapazitäten, - Vorhaben zur Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen an Hochschulkliniken, - Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen und telemedizinischer Netzwerksstrukturen , - Vorhaben zur Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit der Krankenhäuser und - Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten in den mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten. Einzelheiten zu den Förderzwecken des Krankenhausstrukturfonds sind in § 11 der Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds -Verordnung - KHSFV) zu entnehmen.