Landtag Brandenburg Drucksache 6/11296 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.05.2019 / Ausgegeben: 07.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4481 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10980 Linksextremistische Aktivitäten im „Kulturzentrum Freiland“ in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Dem in der Landeshauptstadt Potsdam befindlichen „Kulturzentrum Freiland“ stehen auf seinem rund 12 000 Quadratmeter großen Gelände fünf Gebäude zur Verfügung, die von unterschiedlichen Betreibern bzw. Mietern genutzt werden. Pächter des Geländes in der Friedrich-Engels-Straße 22 ist seit 2011 die Cultus UG. Die bekannteste Einrichtung auf dem Gelände ist der „Spartacus Club“ im Haus 3, welcher vom „Spartacus e.V.“ betrieben wird. Der „Spartacus Club“ ist der zentrale Veranstaltungsort auf dem Gelände und ein Objekt der linken Szene, wie der Verfassungsschutz in seinem Bericht für das Jahr 2017 mitteilte. Weiterhin befindet sich - neben diversen anderen Anlaufpunkten für Linksradikale und Linksextremisten - auf dem Gelände eine „Antifaschistische Bibliothek“, die nach dem 2012 verstorbenen Kommunisten Fritz Teppich benannt ist. Regelmäßig finden unter dem Namen „Ultrash“ linksextreme Hardcore-Punk- Konzerte auf dem Gelände statt. Die Abkürzung „Ultrash“ ist ein Kofferwort aus „Ultra“ und „Rash“, wobei letzteres die Abkürzung für „Red and Anarchist Skinheads“ ist. Mit „Ultra“ wird ein Bezug zur linksextremistischen Fanszene des Fußballvereins SV Babelsberg 03 hergestellt. Das „Ultrash Festival No. XI“ im Jahr 2017 wurde vom brandenburgischen Verfassungsschutz in dessen Jahresbericht im Zusammenhang mit den G20-Protesten genannt . Darüber hinaus ist das „Freiland“ Teil der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Brandenburg e.V., welches wiederum ein Teil des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ist, das zum Netzwerk „Tolerantes Brandenburg “ gehört. Die Verpächterin und Eigentümerin des Geländes, die Stadtwerke Potsdam GmbH (ein kommunales Unternehmen der Stadt Potsdam), soll im vergangenen Jahr dem Vernehmen nach nur aufgrund politischen Drucks den Pachtvertrag um ein weiteres Jahr - bis zum September 2019 - verlängert haben. Eine erneute Verlängerung des Vertrages ist bereits in Rede. Dabei geht der „Kooperationsvertrag“ zwischen den Stadtwerken Potsdam und der Cultus UG gar so weit, dass die jährliche Pacht in Höhe von ca. 60.000 Euro via „Sponsoring“ in gleicher Höhe durch die Stadtwerke der Cultus UG quasi erlassen wird. Ferner erhält das „Freiland“ von der Stadt Potsdam eine jährliche Förderung von 190.000 Euro. Vorbemerkungen der Landesregierung: Bei der Liegenschaft des Kulturzentrums Freiland handelt es sich nicht um eine linksextremistische Liegenschaft im Sinne der aktuellen bundesweit abgestimmten Definition. Insofern erfolgt diesbezüglich auch keine systematische Informationserhebung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11296 - 2 - Frage 1: Welche von der Landesregierung geförderten Vereine und sonstigen Personenzusammenschlüssen nutzen gegenwärtig das „Freiland“-Gelände? Frage 2: Wer ist Mieter/Pächter von Teilen des Geländes bzw. der darauf befindlichen Räumlichkeiten und wie lange laufen nach Erkenntnissen der Landesregierung die jeweiligen Kontrakte? Frage 3: Sind die in Frage 2 genannten Verträge direkt mit der Stadtwerke Potsdam GmbH oder mit der Cultus UG geschlossen worden? zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung erfasst nicht, welche geförderten Vereine welche Liegenschaften nutzen. Frage 4: Hat die Landesregierung oder haben zumindest Vertreter der Regierungsparteien SPD und Die Linke im vergangenen Jahr Kontakt mit der Verpächterin des Geländes Kontakt aufgenommen, um sie, das heißt die Stadtwerke Potsdam, dazu zu bewegen, den Vertrag mit der Cultus UG als Träger des „Freilands“ zu verlängern? Wenn ja, um wen handelte es sich dabei und aus welchem Grund wurde sich vonseiten der Politik in diese Angelegenheit eingeschaltet? zu Frage 4: Die Landesregierung hat keinen diesbezüglichen Kontakt aufgenommen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen hier nicht vor. Frage 5: Wegen wie vieler Straftaten auf dem „Freiland“-Gelände wurden in den Jahren 2011 bis einschließlich 2019 Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Delikt und gegenwärtigem Verfahrensstand.) Frage 6: Bei wie vielen dieser ermittelten Straftaten handelte es sich um politisch linksmotivierte Straftaten? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen je Kalenderjahr ausweisen.) zu den Fragen 5 und 6: Zu der Frage eingeleiteter Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten im Zusammenhang mit dem Gelände des Kulturzentrums Freiland ist eine Beantwortung nur eingeschränkt möglich. Institutionen und Einrichtungen wie unter anderem das Kulturzentrum Freiland sind in den polizeilichen Systemen nicht recherchefähig als Tatörtlichkeit erfasst. Die Beantwortung anhand polizeilicher Daten erfolgt daher anhand der Anschrift (siehe Anlage). Ob die insoweit erfassten Verfahren in der Anlage eine Verbindung zu den Räumlichkeiten und/oder Veranstaltungen des Kulturzentrums Freiland aufweisen, lässt sich mit den Daten nicht feststellen. Politisch motivierte Straftaten werden in einer gesonderten Statistik (Kriminalpolizeilicher Meldedienst - Politisch motivierte Kriminalität ) erfasst. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-Links wurde für den Zeitraum 2011 bis 2019 eine Straftat im Sachzusammenhang erhoben. Dabei handelt es sich um eine Straftat gem. § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten) aus dem Jahr 2012. Frage 7: Seit wann und in welcher Höhe fördert die Landesregierung die Cultus UG und den Spartacus e.V. und zu welchem Zweck? (Bitte die Fördersummen für die jeweilige juristische Person einzeln nach Haushaltsjahren aufschlüsseln.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11296 - 3 - zu Frage 7: An die Cultus UG wurden folgende Zuwendungen ausgereicht: 2014 Ministerium der Finanzen Betrag: 5.212,50 € Zweck der Förderung: Projekt „Herstellen eines Tondokumentes über einen für Brandenburg historisch bedeutenden Künstler (Gundermann)“ Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Betrag: 7.000,00 € Zweck der Förderung: Maßnahme „Künstlerische Auseinandersetzung mit dem Lebenswerk von Gerhard Gundermann“ Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (MBJS) Betrag: 2.000,00 € Zweck der Förderung: Maßnahme „Podiumsdiskussion‚ Politisierung und Demokratisierung‘“ 2015 Ministerium der Finanzen Betrag: 13.262,80 € Zweck der Förderung: Projekt „Gundermann-Festival“ Ministerium für Wirtschaft und Energie Betrag: 900,00 € Zweck der Förderung: Druck von Unterrichtsmaterialien für Deutschkurse im Rahmen der Einrichtung der Erstaufnahmestelle für geflüchteten Menschen in der Heinrich-Mann-Allee 103 in Potsdam. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Betrag: 7.100,00 € Zweck der Förderung: Brandschutztreppe (Förderung von Investitionen) Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Betrag: 2.500,00 € Zweck der Förderung: Projekt „Angst“ (Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Betrag: 900,00 € Zweck der Förderung: Druck von Informationsmaterial/Unterrichtsmaterial und Beschaffung von Büroartikeln mit der Zielstellung, mit Deutschkursen Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung zu unterstützen und die Integration zu erleichtern. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11296 - 4 - 2016 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Betrag: 8.000,00 € Zweck der Förderung: Erster POP UP Kongress (Förderung der Popularmusik) 2018 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Betrag: 3.000,00 € Zweck der Förderung: Projekt „HollyHoodSchulakademie: HipHop&SocialJustice“ (Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Betrag: 1557,00 € Zweck der Förderung: Förderung einer Maßnahme mit dem Ziel der Sensibilisierung und Kommunikation von frauen- und gleichstellungspolitischen Themen im Rahmen der 28. Brandenburgischen Frauenwoche „Selber Schuld“. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (MBJS) Betrag: 3.102,00 € Zweck der Förderung: Maßnahme „Rechte Szenewelten - Veranstaltungsreihe über neue Ausdrucksformen von Neonazis“ Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (MBJS) Betrag: 541,43 € Zweck der Förderung: Maßnahme „Wirtschaftsverbrechen und andere ‚Kleinigkeiten‘“ An den Spartacus e.V. wurden keine Zuwendungen ausgereicht. Frage 8: Welche Förderung erhielten die Cultus UG und der Spartacus e.V. davon als Träger von Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII und seit wann sind diese Gesellschaften Träger der Jugendhilfe? Frage 9: Wann und durch welche staatliche Stelle wurde letztmalig geprüft, ob die Cultus UG und der Spartacus e.V. wegen ihrer Verstrickungen in die linksextremistische Szene weiterhin als Partner des Landes Brandenburg in der Jugendhilfe geeignet sind? zu den Fragen 8 und 9: Der Spartacus e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam seit dem 27. April 2012 und die Cultus UG seit dem 26. Juni 2014. Eine Überprüfung von örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe obliegt nicht der Landesregierung. Unabhängig davon prüft der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg entsprechend dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 3 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz fortlaufend, ob Hinweise mit Extremismusbezug vorliegen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11296 - 5 - Frage 10: Welche linksextremistischen Veranstaltungen wurden nach Erkenntnissen der Landesregierung in den Jahren 2011 bis einschließlich 2019 auf dem Gelände des „Freilands “ durchgeführt? (Bitte je Kalenderjahr auflisten nach Datum, Veranstalter und Veranstaltungsthema .) zu Frage 10: Öffentlich wurden auf dem Gelände des Freilands keine extremistischen Veranstaltungen beworben. Es ist aber nicht auszuschließen, dass an offen beworbenen Veranstaltungen auf dem Gelände auch Linksextremisten teilgenommen haben. Im Übrigen ist aus Sicht der Landesregierung das vorliegende überwiegende Geheimhaltungsinteresse der Arbeit des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse zu wahren. Die zwingende Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes ergibt sich daraus, dass durch eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand des Nachrichtendienstes im Hinblick auf die Fragestellung dessen Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung erheblich gefährdet wird. Die Landesregierung äußert sich zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes grundsätzlich nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landestages. Frage 11: Wie bewertet die Landesregierung die regelmäßige Durchführung von „Ultrash“- Konzerten auf dem Gelände des „Freilands“? zu Frage 11: Extremisten nutzen vielfältige Methoden zur Verbreitung ihrer Überzeugungen . Eine ist der Einsatz von Musik bei Musikveranstaltungen als Transportmittel, um ihre Position sowohl innerhalb ihrer Szene zu verbreiten, als auch außen stehende Personen zu erreichen. Der Verfassungsschutz wird dann hier tätig, wenn sich Anhaltspunkte für linksextremistische Musik ergeben. Dem Verfassungsschutz des Landes Brandenburg liegen keine Informationen über Auftritte linksextremistischer Bands auf den Ultrash-Festivals im Freiland vor. Eine Bewertung durch den Brandenburger Verfassungsschutz ist daher nicht möglich. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Linksextremisten diese Ultrash-Konzerte frequentierten. Bekannt ist, dass die „Red & Anarchist Skinheads Berlin /Brandenburg“ (RASH), welche der autonomen Szene Brandenburg zugerechnet werden können, das „Ultrash-Festival No. XI“ im Jahr 2017 genutzt haben, um zur Anreise zum G20-Gipfel aufzurufen. Frage 12: Wie ist nach Auffassung der Landesregierung die Trägerschaft von Cultus UG und Spartacus e.V. im Bereich der Jugendhilfe mit auf dem „Freiland“-Gelände durchgeführten linksextremen Veranstaltungen zu vereinbaren? zu Frage 12: Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages prüft der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg, ob verfassungsfeindliche (= extremistisch) politische Aktivitäten, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, bei den Vereinen im Kulturzentrum Freiland durchgeführt werden. Dazu liegen derzeit keine Hinweise vor. Frage 13: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen über die „Antifaschistische Bibliothek ‚Fritz Teppich‘“ Schriften mit linksextremem, verfassungsfeindlichem Inhalt zugänglich gemacht werden? zu Frage 13: Nein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11296 - 6 - Frage 14: Wurden in den Jahren 2011 bis einschließlich Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auf dem Gelände des „Freilands“ festgestellt? (Bitte auflisten nach Datum und Art des jeweiligen Verstoßes.) zu Frage 14: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und deren Überwachung sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz im Land Brandenburg sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig (§ 1 Jugendschutzzuständigkeitsverordnung ). Anlage/n: 1. Anlage Anlage zur KA 4481, Frage 5 Quelle: POLAS (Stand: 08.04.2019) Delikt (Bezeichnung) Jahr Bearbeitungsstand 1 x Gefährliche Körperverletzung 2012 polizeilich abgeschlossen 4 x besonders schwerer Fall des Diebstahl 2012 polizeilich abgeschlossen 1 x Diebstahl 2012 polizeilich abgeschlossen 1 x Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 2012 Einstellung gem. 170 II StPO 1 x Sachbeschädigung 2012 polizeilich abgeschlossen 1 x Gefährliche Körperverletzung 2013 polizeilich abgeschlossen 2 x Körperverletzung 2013 polizeilich abgeschlossen 1 x Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 2013 polizeilich abgeschlossen 9 x Diebstahl 2013 polizeilich abgeschlossen 1 x Unterschlagung 2013 polizeilich abgeschlossen 1 x Beleidigung 2013 polizeilich abgeschlossen 1 x Gefährliche Körperverletzung 2014 polizeilich abgeschlossen 2 x besonders schwerer Fall des Diebstahl 2014 polizeilich abgeschlossen 3 x Diebstahl 2014 polizeilich abgeschlossen 3 x Hausfriedensbruch 2014 polizeilich abgeschlossen 1 x Sachbeschädigung 2014 polizeilich abgeschlossen 1 x Unbefugter Gebrauch (Kraftwagen) 2014 polizeilich abgeschlossen 1 x Verstoß Sprengstoffgesetz 2014 polizeilich abgeschlossen 1 x besonders schwerer Fall des Diebstahl 2015 polizeilich abgeschlossen 3 x Diebstahl 2015 polizeilich abgeschlossen 1 x Hausfriedensbruch 2015 polizeilich abgeschlossen 2 x besonders schwerer Fall des Diebstahl 2016 polizeilich abgeschlossen 2 x Diebstahl 2016 polizeilich abgeschlossen 1 x Hausfriedensbruch 2016 polizeilich abgeschlossen 1 x Sachbeschädigung 2016 polizeilich abgeschlossen 1 x besonders schwerer Fall des Diebstahl 2017 polizeilich abgeschlossen 3 x Diebstahl 2017 polizeilich abgeschlossen 1 x Unterschlagung 2017 polizeilich abgeschlossen 1 x Sachbeschädigung 2017 polizeilich abgeschlossen 1 x besonders schwerer Fall des Diebstahl 2018 polizeilich abgeschlossen 2 x Diebstahl 2018 polizeilich abgeschlossen 1 x Unterschlagung 2018 polizeilich abgeschlossen 1 x Hausfriedensbruch 2018 polizeilich abgeschlossen 1 x Sachbeschädigung 2018 Abgabe StA Potsdam am 26.04.2018 1 x Verstoß BtMG 2018 polizeilich abgeschlossen 1 x Nötigung 2019 polizeilich abgeschlossen