Datum des Eingangs: 14.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1130 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 411 der Abgeordneten Anja Heinrich und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/881 Schaffung von zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen Wortlaut der Kleinen Anfrage 411 vom 16.03.2015: Im Koalitionsvertrag kündigt die Landesregierung an, 100 zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeiter zu schaffen. Wir fragen die Landesregierung: 1. In welchem Zeitraum sollen wie viele der angekündigten Stellen geschaffen werden? 2. Wie sind die geplanten Stellen auf die Landkreise verteilt? 3. Zu welchem Anteil werden die angekündigten Stellen vom Land, zu welchem Anteil von den Kommunen finanziert? 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass den zusätzlich zur Verfügung gestellten Landesmittel kommunale Mittel in entsprechender Höhe gegenüberstehen , um tatsächlich zusätzliche Stellen zu schaffen? 5. An welche Qualifikation ist die Besetzung der Schulsozialarbeiterstellen gebunden? 6. Wie versteht die Landesregierung das Tätigkeitsprofil eines Schulsozialarbeiters und welche Aufgaben fallen konkret darunter? 7. Wie wird die gleichmäßige Verteilung der angekündigten zusätzlichen Schulsozi- alarbeiterstellen auf die verschiedenen Schulformen (Grundschule, Oberschule, Gymnasium und Förderschule) gewährleistet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schaffung von zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit ist im Haushaltsgesetz 2015/2016 (HG 2015/2016), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/650 vom 03.03.2015, in Verbindung mit dem Finanzplan des Landes Brandenburg 2014 bis 2018, vorgesehen. Erst nach Beschlussfassung darüber kann über die entspre- chenden Mittel verfügt werden. Die Planungsprozesse zur Umsetzung der zusätzlichen Mittel sind deswegen noch nicht abgeschlossen und es können gegenwärtig nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden. Frage 1: In welchem Zeitraum sollen wie viele der angekündigten Stellen geschaffen werden? Zu Frage 1: Der Haushaltsentwurf der Landesregierung für die Jahre 2015/2016 geht davon aus, dass die zusätzlichen Stellen schrittweise mit jährlich 25 Stellen bis 2018 geschaffen werden. Frage 2: Wie sind die geplanten Stellen auf die Landkreise verteilt? Zu Frage 2: Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, im Rahmen des Programms zur Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit diese schrittweise aufzustocken. Frage 3: Zu welchem Anteil werden die angekündigten Stellen vom Land, zu welchem Anteil von den Kommunen finanziert? Zu Frage 3: Die derzeitigen Planungen gehen davon aus, dass die Förderung der Stellen gemäß jener des Programms zur Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erfolgen wird, wonach der Landesanteil bei etwa 20 % liegt. Frage 4: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass den zusätzlich zur Verfügung gestellten Landesmittel kommunale Mittel in entsprechender Höhe gegenüberstehen, um tatsächlich zusätzliche Stellen zu schaffen? Zu Frage 4: Über die Einrichtung von Stellen der Schulsozialarbeit entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Das Programm zur Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit wird vollständig in An-spruch genommen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die geplante Erweiterung des Programms auch in Anspruch genommen wird. Frage 5: An welche Qualifikation ist die Besetzung der Schulsozialarbeiterstellen gebunden? Zu Frage 5: Die Besetzung der Stellen von Schulsozialarbeit erfolgt in Verantwortung des jeweiligen Trägers. Dabei ist bei öffentlichen Trägern das Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII und bei Trägern der freien Jugendhilfe die Sicherung der fachlichen Voraussetzungen gemäß § 74 Abs. 1 zu beachten. Davon ausgehend, dass die Rah- menbedingungen für das Programm zur Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auch für die Besetzung der neuen Stellen gelten werden, kommen im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben aus Landessicht nur Fachkräfte infrage, die ein Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik absolviert haben und über eine staatliche Anerkennung verfügen oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Frage 6: Wie versteht die Landesregierung das Tätigkeitsprofil eines Schulsozialarbeiters und welche Aufgaben fallen konkret darunter? Zu Frage 6: Bereits in der 2. Legislaturperiode sind vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sozialarbeit an Schulen im Land Brandenburg herausgegeben worden, die die fachliche Entwicklung und das Tätigkeitsprofil der Sozialarbeit in Schulen geprägt haben und noch prägen. Im April 2013 fand zu den Arbeitsschwerpunkten der Sozialarbeit an Schulen eine große Fachtagung statt, in der auch die Fragen nach dem Tätigkeitsprofil thematisiert wurden. In vielen Kreisen und kreisfreien Städten haben die zuständigen Jugendämter auf dieser Grundlage konkrete Standards und Konzepte für die Schulsozialarbeit entwickelt, die die bestimmten Anforderungen und Bedingungen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich reflektieren. Die Landesregierung begrüßt diesen Prozess, der der weiteren Qualitätsentwicklung im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit dient. Im Rahmen der Beratungsaufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe unterstützt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe auch in dem Bereich der Jugendsozialarbeit , zu dem die Sozialarbeit an Schulen gehört. Außerdem können sich die Akteure ebenso an die Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe mit Sitz in Potsdam wenden. Frage 7: Wie wird die gleichmäßige Verteilung der angekündigten zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen auf die verschiedenen Schulformen (Grundschule, Oberschule, Gymnasium und Förderschule) gewährleistet? Zu Frage 7: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kreise und kreisfreien Kommunen die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für Schulsozialarbeit im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung gemäß den regionalen Bedingungen und Bedürfnissen einsetzen werden. Dabei sind die spezifischen Bedarfe in den Schulen zum Maßstab zu nehmen . Eine formelle Gleichmäßigkeit bei der Verteilung entspricht nicht den von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Aufgaben.