Datum des Eingangs: 14.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1131 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 311 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU - Fraktion Drucksache 6/677 Wortlaut der Kleinen Anfrage 311 vom 23.02.2015: Unternehmensentwicklung und Nachtragsmanagement im Landesbetrieb Straßenwesen Zum Jahresanfang hat sich die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung von der Arbeit des Landesbetriebs Straßenwesen (LS) beeindruckt gezeigt und das „hohe Leistungsvermögen der Behörde“ gelobt. Demgegenüber stehen Beschwerden und Klagen von Bauunternehmen, welche die mangelnde Effektivität sowie eine ausgesprochen lange Bearbeitungszeit von Forderungen der Unternehmen kritisieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorhaben umfasst die 3. Stufe der Unternehmensentwicklung [vgl. Antwort auf Frage Nr. 94 der Großen Anfrage Nr. 34 (Drucksache 5/8701) der CDU-Fraktion] im Detail? Ist die 3. Stufe der Unternehmensentwicklung abgeschlossen ? (falls nein: Wann wird dies der Fall sein?) 2. Welche Ziele sollen mit der 3. Stufe erreicht werden? 3. Wird die Unternehmensentwicklung evaluiert (falls ja: Durch wen, wann und mit welchen Ergebnissen)? Erfolgt ein Benchmark mit anderen Straßenbauverwaltungen ? 4. Ist eine weitere Umstrukturierung, Reform oder Entwicklung des LS geplant (falls ja: Bitte Ziele, Maßnahmen und Zeitansatz erläutern)? 5. Wann wird ein neuer Vorstandsvorsitzender für den LS berufen? Wie ist der Stand des Verfahrens? 6. In welcher Höhe standen dem LS von 2009 bis 2014 pro Jahr Bundesmittel zur Verfügung? Wofür wurden diese Mittel eingesetzt? 7. Sind bereitgestellte Bundesmittel in den Jahren 2009 bis 2014 nicht abgerufen worden (falls ja: In welcher Höhe und aus welchem Grund)? Ist das Land auf eine Mittelrückgabe von anderen Bundesländern vorbereitet? 8. Wie viele Bauingenieure sind im LS derzeit angestellt (bitte nach Landes- und Bundesstellen aufschlüsseln)? Wie viele davon sind mit Planungsaufgaben befasst? Wie ist die Altersstruktur bei den Bauingenieuren im LS? 9. Wie hoch sind die durchschnittlichen Lohnkosten für einen Bauingenieur pro Jahr? 10. Wie ist das Nachtragsmanagement beim LS organisiert? Wem ist es unterstellt und welchen Weisungen unterliegt es? 11. Welche Stellen innerhalb des LS sind ab welcher Höhe einer Nachtragsforderung verantwortlich und entscheidungsbefugt? 12. Gibt es eine Kontrolle oder Prüfung des Nachtragsmanagements durch Stellen außerhalb des LS (falls ja: In welchen Fällen, in wie vielen Fällen 2009 bis 2014, durch wen und mit welchem Ergebnis)? 13. Welchen Stellen und Personen im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wird in welchen zeitlichen Abständen über das Nachtragsmanagement im LS berichtet? 14. Wie viele Nachträge wurden in den Jahren 2009 bis 2014 beim LS angemeldet (bitte aufschlüsseln nach Projekt, Volumen in Euro sowie Anzahl der beteiligten Unternehmen)? 15. Wie lange war pro Jahr in den Jahren 2009 bis 2014 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Nachträge? 16. Wie viele Nachträge pro Jahr wurden im Zeitraum 2009 bis 2014 fristgerecht bearbeitet (bitte aufschlüsseln nach abgelehnten sowie ganz bzw. teilweise stattgegebenen Forderungen)? 17. Bei wie vielen Nachtragsforderungen wurden im Zeitraum 2009 bis 2014 Gerichtsverfahren eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Gerichtsverfahren , Streitwert und Ergebnis der Verfahren)? 18. In welcher Höhe wurden bei diesen Gerichtsverfahren pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 Zahlungen fällig aufgrund von Gerichtsurteilen oder Einigung der Parteien (bitte aufschlüsseln nach Urteil oder Einigung, Zahlungshöhe der Nachtragsforderung sowie Zahlungshöhe der Zinsforderung)? 19. In welcher Höhe wurden pro Jahr von 2009 bis 2014 Zinszahlungen fällig aufgrund der nicht fristgerechten Bearbeitung von Zahlungsforderungen sowie Nachtragsforderungen (bitte aufschlüsseln)? 20. Wie hoch ist die Anzahl der Schlichtungsverfahren nach § 18 Absatz 2 VOB/B von 2009 bis 2014, wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? Wie viele Personen sind mit der Bearbeitung befasst? Auf welcher Grundlage ist der LS als „der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle“ (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/B) zuständig? 21. Wann werden die Leiter der einzelnen Dienststellen, z. B. für Cottbus und Frankfurt (Oder), benannt und eingesetzt? 22. In der Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 34 blieb die Frage nach der Höhe des Anlagevermögens der Straßen und Brücken unbeantwortet. Es erfolgte lediglich der Hinweis, das Anlagevermögen „…ist nicht bilanziell bewertet.“ Welche Angaben oder Schätzungen bezüglich der Höhe des Anlagevermögens liegen vor? Wie gedenkt das Land künftig eine vertrauensvolle und effiziente "Vermögensverwaltung" transparent bewertbar zu machen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorhaben umfasst die 3. Stufe der Unternehmensentwicklung [vgl. Antwort auf Frage Nr. 94 der Großen Anfrage Nr. 34 (Drucksache 5/8701) der CDU-Fraktion] im Detail? Ist die 3. Stufe der Unternehmensentwicklung abgeschlossen? (falls nein: Wann wird dies der Fall sein?) Frage 2: Welche Ziele sollen mit der 3. Stufe erreicht werden? Frage 3: Wird die Unternehmensentwicklung evaluiert (falls ja: Durch wen, wann und mit welchen Ergebnissen)? Erfolgt ein Benchmark mit anderen Straßenbauverwaltungen? Frage 4: Ist eine weitere Umstrukturierung, Reform oder Entwicklung des LS geplant (falls ja: Bitte Ziele, Maßnahmen und Zeitansatz erläutern)? Zu den Fragen 1 bis 4: Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die 3. Stufe der Unternehmensentwicklung umfasst die Überprüfung der Meistereien. Ziel ist die Erarbeitung einer Konzeption zu einer Reorganisation der Straßen- und Autobahnmeistereien. Mit der Umsetzung der Konzeption wird die 3. Stufe abgeschlossen werden. Prioritäre Teilkonzepte wie beispielsweise Neuorganisation der Meistereien im südwestlichen und nördlichen Berliner Umland werden vorgezogen, bearbeitet und umgesetzt. Mit der Organisationsentwicklung wird die Erwartung verbunden die Kernaufgaben des Betriebsdienstes (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ) mit ausreichender Vollzugsqualität abzudecken. Die Evaluierung ist in den Prozess der Unternehmensentwicklung als laufender Prozess integriert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine über die 3. Stufe der Unternehmensentwicklung hinausgehenden Reformen des LS absehbar bzw. geplant. Frage 5: Wann wird ein neuer Vorstandsvorsitzender für den LS berufen? Wie ist der Stand des Verfahrens? Zu Frage 5: Der neue Vorstandsvorsitzende kann erst nach Abschluss der laufenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren berufen werden. Frage 6: In welcher Höhe standen dem LS von 2009 bis 2014 pro Jahr Bundesmittel zur Verfügung ? Wofür wurden diese Mittel eingesetzt? Zu Frage 6: Die jährlich durch den LS in Anspruch genommenen Bundesmittel sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Frage 7: Sind bereitgestellte Bundesmittel in den Jahren 2009 bis 2014 nicht abgerufen worden (falls ja: In welcher Höhe und aus welchem Grund)? Ist das Land auf eine Mittelrückgabe von anderen Bundesländern vorbereitet? Zu Frage 7: Der LS hat die ihm zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Zeitraum 2000 – 2014 vollständig abgerufen und umgesetzt. Frage 8: Wie viele Bauingenieure sind im LS derzeit angestellt (bitte nach Landes- und Bundesstellen aufschlüsseln)? Wie viele davon sind mit Planungsaufgaben befasst? Wie ist die Altersstruktur bei den Bauingenieuren im LS? Zu Frage 8: Im LS sind derzeit insgesamt 483 Ingenieure verschiedener Fachrichtungen beschäftigt . Diese werden ausschließlich auf Landesstellen geführt. Mit Planungsaufgaben sind 183 Ingenieure befasst. Die Altersstruktur ist wie folgt: 24-30 Jahre 3 Beschäftigte 31-40 Jahre 29 Beschäftigte 41-50 Jahre 129 Beschäftigte 51-60 Jahre 269 Beschäftigte 60-65 Jahre 53 Beschäftigte Frage 9: Wie hoch sind die durchschnittlichen Lohnkosten für einen Bauingenieur pro Jahr? Zu Frage 9: Die Personaldurchschnittskosten für Tarifbeschäftigte betragen für Ingenieure der EG 10 61.900 € EG 11 66.500 € EG 12 72.400 € Frage 10: Wie ist das Nachtragsmanagement beim LS organisiert? Wem ist es unterstellt und welchen Weisungen unterliegt es? Zu Frage 10: Das Nachtragsmanagement ist zentral organisiert und ist für alle Bauverträge nach VOB/B aller Abteilungen des LS verantwortlich. Es ist dem Vorstand Planung und Bau unterstellt und unterliegt den Weisungen einer Dienstanweisung (Nachtragsordnung ). Frage 11: Welche Stellen innerhalb des LS sind ab welcher Höhe einer Nachtragsforderung verantwortlich und entscheidungsbefugt? Zu Frage 11: Unabhängig von der Höhe ist die bauüberwachende Stelle verantwortlich hinsichtlich der Entscheidung über die Berechtigung eines Nachtrages. Ist dies gegeben, hat das Nachtragsmanagement die weitere Entscheidungskompetenz für die Nachtragsverfahren bis zu der Vertragsfortschreibung. Frage 12: Gibt es eine Kontrolle oder Prüfung des Nachtragsmanagements durch Stellen außerhalb des LS (falls ja: In welchen Fällen, in wie vielen Fällen 2009 bis 2014, durch wen und mit welchem Ergebnis)? Zu Frage 12: Grundsätzlich unterliegt auch das Nachtragsmanagement des LS der Fachaufsicht der Obersten Straßenbaubehörde. Die Prüfung der einzelnen Nachträge ist Teil der operativen Tätigkeit, die der LS eigenverantwortlich zu leisten hat. Aufgabe der Fachaufsicht ist die Prüfung des Managementsystems dahingehend, dass eine rechtmäßige Bearbeitung ermöglicht wird und der dafür vorgesehene Prozessablauf eine zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung erwarten lässt. Mit der Einführung des zentralen Nachtragsmanagements auf der Basis der vormals bereits auf Niederlassungsebene eingeführten Nachtragsmanager war das gegeben. Dieses Management unterliegt der anlassbezogen Überprüfung; Anlässe reichen hierbei von organisatorischen Änderungen bis zu fachlich-inhaltlich veränderten Rahmenbedingungen. Frage 13: Welchen Stellen und Personen im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wird in welchen zeitlichen Abständen über das Nachtragsmanagement im LS berichtet ? Zu Frage 13: Der Obersten Straßenbaubehörde wird anlassbezogen im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen berichtet. Frage 14: Wie viele Nachträge wurden in den Jahren 2009 bis 2014 beim LS angemeldet (bitte aufschlüsseln nach Projekt, Volumen in Euro sowie Anzahl der beteiligten Unternehmen )? Zu Frage 14: Im Jahr 2013 wurden 813 Nachträge und im Jahr 2014 780 Nachträge eingereicht. Für den Zeitraum vor Einführung der zentralen Erfassung im Rahmen des Nachtragsmanagements kann nur ein Durchschnittswert (890 Nachträge pro Jahr) angegeben werden. Die Nachtragsforderungen der Auftragnehmer beliefen sich im Jahr 2013 auf 48,1 Mio. EUR und im Jahr 2014 auf 35,6 Mio. EUR. Frage 15: Wie lange war pro Jahr in den Jahren 2009 bis 2014 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Nachträge? Zu Frage 15: Für die Jahre 2009 bis 2012 liegen keine einheitlichen Gesamterhebungen im LS vor. Es wird von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa einem Jahr ausgegangen. In 2013 beträgt die durchschnittliche Dauer von der Beantragung der Nachtragsleistung bis zur Bestätigung des Nachtrags 10,6 Monate (7,4 Monate Bauüberwachung /3,2 Monate Nachtragsmanagement). In 2014 sind dies 11,9 Monate (6,6 Monate Bauüberwachung/5,3 Monate Nachtragsmanagement). Frage 16: Wie viele Nachträge pro Jahr wurden im Zeitraum 2009 bis 2014 fristgerecht bearbeitet (bitte aufschlüsseln nach abgelehnten sowie ganz bzw. teilweise stattgegebenen Forderungen)? Zu Frage 16: Die VOB/B sowie die einschlägigen Gesetze und Regelwerke definieren für die Nachtragsbearbeitung keine Fristen. Frage 17: Bei wie vielen Nachtragsforderungen wurden im Zeitraum 2009 bis 2014 Gerichtsverfahren eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Gerichtsverfahren, Streitwert und Ergebnis der Verfahren)? Frage 18: In welcher Höhe wurden bei diesen Gerichtsverfahren pro Jahr im Zeitraum 2009 bis 2014 Zahlungen fällig aufgrund von Gerichtsurteilen oder Einigung der Parteien (bitte aufschlüsseln nach Urteil oder Einigung, Zahlungshöhe der Nachtragsforderung sowie Zahlungshöhe der Zinsforderung)? Zu den Fragen 17 und 18: Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gerichtsverfahren zu Nachträgen dauern in der Regel mehrere Jahre, das heißt sie sind auch periodenübergreifend. Im Zeitraum 2009 bis 2014 wurden insgesamt 44 Gerichtsverfahren mit einem Streitwert in Höhe von 16.440.145,99 Euro eingeleitet. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 15 Verfahren zu Gunsten des Landes entschieden , ein Verfahren zu Lasten des Landes, elf Verfahren endeten mit einem Vergleich und acht Verfahren gingen in die Berufung. Insgesamt ergaben sich daraus Zahlungspflichten in Höhe von 1.663.589,98 Euro. Diese Beträge wurden in Summe ausgezahlt, darin sind auch Zinsanteile enthalten, die bei Vergleichsabschlüssen in der Regel nicht gesondert ausgewiesen werden. Frage 19: In welcher Höhe wurden pro Jahr von 2009 bis 2014 Zinszahlungen fällig aufgrund der nicht fristgerechten Bearbeitung von Zahlungsforderungen sowie Nachtragsforderungen (bitte aufschlüsseln)? Zu Frage 19: Grundsätzlich können anerkannte und ausgezahlte Zinsforderungen bei folgenden Fallkonstellationen entstehen: 1) Aus Zahlungsverzug einer als berechtigt anerkannten Forderung des Auftragnehmers auf Grundlage einer bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarung (Stichwort : „verspätete Zahlung“). Ausgezahlte Zinsforderungen dieser Art sind ein Ausnahmefall und werden nicht gesondert erfasst. 2) Aus Zahlungsverzug einer als berechtigt anerkannten Forderung des Auftragnehmers , die jedoch einer zusätzlichen Vereinbarung (Stichwort: „Nachtrag“, „Bearbeitungszeiten von Nachträgen“) bedarf. Ob ein Anspruch auf Zinsen besteht, hängt von der Frage ab, wann Fälligkeit eintritt. Bis Mitte des Jahres 2012 galt als Voraussetzung der Fälligkeit eine schriftliche Vereinbarung des Nachtrags. Gemäß diesem Grundsatz fielen Zinsen regelmäßig nicht an, sodass eine Statistik entbehrlich war. Zur neuen Rechtslage liegen wegen der kurzen bisherigen Geltungsdauer der geänderten VOB/B noch keine belastbaren statistischen Daten vor. 3) Bei gerichtlicher Feststellung eines monetären Anspruches zugunsten des Auftragnehmers wird dieser mit dem gerichtlich festgestellten Zinsanspruch in Summe gemäß der geltenden Kostenzuordnung aus dem entsprechenden (Bau-)Titel getragen . Frage 20: Wie hoch ist die Anzahl der Schlichtungsverfahren nach § 18 Absatz 2 VOB/B von 2009 bis 2014, wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? Wie viele Personen sind mit der Bearbeitung befasst? Auf welcher Grundlage ist der LS als „der auftraggebenden Stelle unmittelbar vorgesetzte Stelle“ (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/B) zuständig? Zu Frage 20: Jahr Anzahl der Schlichtungsverfahren Durchschnittliche Bearbeitungsdauer [Monate] Anzahl der mit der Bearbeitung befassten Personen 2009 11 3,7 1 – 2 2010 9 5,9 1 – 2 2011 11 9,9 1 – 2 2012 13 9,2 1 – 2 2013 14 9,5 1 2014 6 3,2 bzw. noch offen 1 Mit Schreiben des MIR vom 27.12.2006, Gz.: 12.5 wurde die „Änderung des Erlasses zu Vorbehaltsaufgaben und Zustimmungserfordernissen des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung gegenüber dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg , Durchführung von Verfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B“ bekannt gegeben. Der Antrag ist nach wie vor an das MIL zu richten, so dass nach wie vor die „unmittelbar vorgesetzte Stelle“ angerufen wird. Diese soll nach § 18 Abs.2 Satz 2 VOB/B die Gelegenheit zur mündlichen Aussprache geben. Es steht Ihr frei zu entscheiden, wie diese Aussprache gewährt wird. Dies erfolgt regelmäßig durch Beauftragung des LS. Dem MIL wird zu dem Verfahren berichtet, dieses kann das Verfahren jederzeit an sich ziehen. Frage 21: Wann werden die Leiter der einzelnen Dienststellen, z. B. für Cottbus und Frankfurt (Oder), benannt und eingesetzt? Zu Frage 21: Mit der 2. Stufe der Unternehmensentwicklung ist im LS eine Spartenorganisation aufgebaut und die vorherige Struktur – 1 Zentrale, 4 Niederlassungen – aufgelöst worden. Die Organisationseinheiten der Außenstandorte - Dienststätten - sind den neuen Abteilungen zugeordnet. Damit entfällt die Hierarchieebene „Leiter der Dienststelle “. Frage 22: In der Beantwortung der Großen Anfrage Nr. 34 blieb die Frage nach der Höhe des Anlagevermögens der Straßen und Brücken unbeantwortet. Es erfolgte lediglich der Hinweis, das Anlagevermögen „…ist nicht bilanziell bewertet.“ Welche Angaben oder Schätzungen bezüglich der Höhe des Anlagevermögens liegen vor? Wie gedenkt das Land künftig eine vertrauensvolle und effiziente "Vermögensverwaltung" transparent bewertbar zu machen? Zu Frage 22: Es liegen keine Angaben oder Schätzungen bezüglich des Anlagevermögens vor. Die Landesstraßen und Brücken gehören zum Ressortvermögen des MIL und sind dem LS im Einvernehmen mit dem MdF nicht in das wirtschaftliche Eigentum übertragen worden. Eine Bewertung von Ressortvermögen wird als nicht zielführend erachtet, da eine wirtschaftliche Verwertung nicht vorgesehen ist. Beantwortung Frage 6 Kleine Anfrage 311 Anlage 1 Bundesmittel LS zur Drucksache 6/1131 (Angaben in Mio. €) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Bundesmittel gesamt 332,2 277,8 295,1 270,9 270,1 243,6 davon Investitionen in den Neubau der BFStr 49,4 43,1 47,5 55,9 79,7 47,1 in die Erhaltung der BFStr 137,4 117,5 122,7 100,4 88,1 90,5 in den Um-u.Ausbau der BFStr 31,1 27,3 28,2 29,9 17,5 26,1 Sonstige Investitionen *1) 17,9 17,1 16,3 9,8 9,4 6,1 Unterhaltung der BFStr. 53,5 57,2 59,5 55,0 57,4 59,2 Sonstige Bundesmittel *2) 42,9 15,6 20,9 19,9 18,0 14,6 *1) sonstige Investitionen sind: Bau von Radwegen, Tank-u. Rastanlagen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Verkehrstelematikanlagen *2) sonstige Bundesmittel sind: Hochbaumaßnahmen, Staatsdrittel für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Aufwendungen für Lärmschutz, sächliche Ausgaben, Beschaffung Kfz