Landtag Brandenburg Drucksache 6/11318 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.05.2019 / Ausgegeben: 08.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4479 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10976 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 4294 - Fach- und Rechtsaufsicht des „Toleranten Brandenburgs“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Auf die Frage 4 „Wurde die Koordinationsstelle bzw. das Netzwerk Tolerantes Brandenburg oder einer der Kooperationspartner oder einzelne Akteure oder Mitarbeiter der Kooperationspartner oder des Netzwerkes oder der Koordinierungsstelle bereits auf verfassungsfeindliche Aktivitäten durch einen Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder überprüft?“ teilte die Landesregierung mit, dass ihr zum angefragten Personenkreis keine Erkenntnisse von verfassungsfeindlichen Aktivitäten vorlägen. Ferner ist bemerkenswert, dass die Landesregierung es nicht für erforderlich hält, das gesamte Netzwerk „Tolerantes Brandenburg“ unter eine besondere Aufsicht zu stellen - und das, obwohl es für dieses weder eine Rechts- noch eine Fachaufsicht gibt, wie sie selbst mitgeteilt hat. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist die Antwort auf Frage 4 so zu verstehen, dass der Landesregierung deshalb keine Erkenntnisse zu verfassungsfeindlichen Aktivitäten des angefragten Personenkreises vorliegen , weil dieser dahingehend vom Verfassungsschutz überprüft wurde oder ist sie so gemeint, dass man überhaupt keine Ermittlungen diesbezüglich angestellt hat? (Bitte näher ausführen.) zu Frage 1: Der Landesregierung waren und sind keine tatsächlichen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bekannt, die die nachrichtendienstliche Beobachtung des genannten Personenkreises rechtfertigen würde. 2. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung eine besondere Aufsicht für das gesamte Netzwerk „Tolerantes Brandenburg“ nicht für erforderlich, obwohl es weder für die Koordinierungsstelle noch für die privatrechtlich verfassten Akteure des Beratungsnetzwerks noch für die nichtstaatlichen Kooperationspartner eine Fach- und/oder Rechtsaufsicht gibt, wie die Landesregierung selbst mitteilte? zu Frage 2: Die Landesregierung hält eine besondere Aufsicht für das gesamte Netzwerk "Tolerantes Brandenburg" nicht für erforderlich, weil es dafür keinen Anlass gibt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11318 - 2 - 3. Wie ist die fehlende Fach- und Rechtsaufsicht für das Netzwerk „Tolerantes Brandenburg “ nach Auffassung der Landesregierung mit Verfassungsrecht, insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip, in Einklang zu bringen? zu Frage 3: Das Rechtsstaatsprinzip bindet im Kern den Staat bei der Ausübung staatlicher Gewalt an Recht und Gesetz und dient so insbesondere dem Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür. Dieser Zweck wird durch die „fehlende Fach- und Rechtsaufsicht“ nicht tangiert. Im Gegenteil könnte sich im Fall von ungerechtfertigter Aufsicht oder Kontrolle von natürlichen oder juristischen Personen ein Konflikt mit dem Rechtsstaatsprinzip ergeben .