Datum des Eingangs: 14.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1132 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 380 des Abgeordneten René Wilke der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/822 Wortlaut der Kleinen Anfrage 380 vom 10.3.2015 Altersgerechter und barrierefreier Wohnraum im Land Brandenburg In einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/3882) erfragt diese den bundesweiten Bedarf an altersgerechten, barrierearmen und barrierefreien Wohnraum. Sie bezieht sich auf Zahlen des Deutschen Verbands für Wohnungswesen sowie auf eine aktuelle Berechnung der Prognos AG im Auftrag der KfW Bankengruppe . Demnach werden bereits heute etwa 2,5 Millionen zusätzlicher altersgerechte und barrierefreie Wohnungen bundesweit benötigt, denen gegenüber jedoch aktuell nur etwa 700.000 entsprechende Wohnungen existieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele altersgerechte und barrierefreie Wohnungen werden im Land Brandenburg schätzungsweise benötigt? 2. Wie viele altersgerechte und barrierefreie Wohneinheiten existieren bereits? 3. Wie gedenkt die Landesregierung, künftig den Bedarf an altersgerechten und barrierefreien (bezahlbaren) Wohnraum gerade auch in ländlichen Regionen zu decken vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die einen enormen Anstieg der Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen werden, prognostiziert? 4. Welche Unterschiede lassen sich sowohl im Angebot als auch in der aktuellen bzw. der zu erwartenden Nachfrage im ländlichen und im städtischen Raum ausmachen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele altersgerechte und barrierefreie Wohnungen werden im Land Brandenburg schätzungsweise benötigt? Zu Frage 1: Das Land führt keine eigenen Bedarfserhebungen durch. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe geht im aktuellen Wohnatlas für Brandenburg von einem geschätzten Bedarf an weitgehend barrierefreien Wohneinheiten (Datenbasis 2011) von aktuell 79.000 Wohnungen aus. Frage 2: Wie viele altersgerechte und barrierefreie Wohneinheiten existieren bereits? Zu Frage 2: Das Kuratorium Deutsche Altershilfe geht im aktuellen Wohnatlas für Brandenburg von einem geschätzten Bestand an weitgehend barrierefreien Wohneinheiten (Datenbasis 2011) von 45.000 Wohnungen aus. Frage 3: Wie gedenkt die Landesregierung, künftig den Bedarf an altersgerechten und barrierefreien (bezahlbaren) Wohnraum gerade auch in ländlichen Regionen zu decken vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, die einen enormen Anstieg der Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen werden, prognostiziert? Frage 4: Welche Unterschiede lassen sich sowohl im Angebot als auch in der aktuellen bzw. der zu erwartenden Nachfrage im ländlichen und im städtischen Raum ausmachen? Zu Frage 3 und 4: Die Deckung des Wohnraumbedarfes erfolgt im Wesentlichen durch die Akteure auf der kommunalen Ebene. Das Land hat mit der sozialen Wohnraumförderung und ordnungspolitischen Instrumenten - wie der Bauordnung - Steuerungsmöglichkeiten. Hier ist die Landesregierung auf mehreren Ebenen tätig. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung hat die Schaffung von barrierefreien Wohnungen eine hohe Priorität. Beim Neubau von geförderten Mietwohnungen muss grundsätzlich der barrierefreie Zugang hergestellt werden. Die Landesregierung hat hierzu auch entsprechende Planungshilfen veröffentlicht. Mit der beabsichtigten Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung verfolgt die Landesregierung auch das Ziel, dass zukünftig bei der Errichtung von Wohngebäuden mehr barrierefreie Wohnungen entstehen. Bereits jetzt gilt im Land Brandenburg die DIN 18040, die einen weitgehenden Begriff von Barrierefreiheit in das geltende Bauordnungsrecht einführt. Flächendeckende Daten zu Bedarf und Angebot liegen nicht vor.