Datum des Eingangs: 14.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1133 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 406 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/876 JVA Frankfurt vor dem Verkauf Wortlaut der Kleinen Anfrage 406 vom 13. März 2015: Das für mehrere Millionen 1995 renovierte Gebäude in Frankfurt (Oder) versinkt seit 2013 ungenutzt im Dornröschenschlaf und soll jetzt verkauft werden. Der Branden- burgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen hat das Objekt öffentlich im Internet ausgeschrieben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso spart man hier auf Kosten der Sicherheit der Bürger, wenn man eine Einrichtung schließt, die die Polizei entlastet? 2. Welchen Erlös erwartet sich die Landesregierung vom Verkauf? 3. Warum wird die JVA nicht spätestens jetzt als solche genutzt? 4. Wie erklärt die Landesregierung den Bürgern den Einsatz von Polizeibeamten zur Transport-sicherung von Gefangenen in weit entfernte JVA, während die Beamten an anderer Stelle fehlen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieso spart man hier auf Kosten der Sicherheit der Bürger, wenn man eine Einrich- tung schließt, die die Polizei entlastet? Frage 4: Wie erklärt die Landesregierung den Bürgern den Einsatz von Polizeibeamten zur Transportsicherung von Gefangenen in weit entfernte JVA, während die Beamten an anderer Stelle fehlen? zu den Fragen 1 und 4: Auf Kosten der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger wird nicht gespart. Polizei und Justizvollzug sind gemäß § 1 des Brandenburgischen Polizeigesetzes bzw. § 2 des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes und § 2 des Brandenburgischen Siche- rungsverwahrungsvollzugsgesetzes gleichermaßen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Polizei und Justiz arbeiten nicht nur in dieser Frage eng ab- gestimmt zusammen und optimieren in einem ständigen Prozess die Zusammenar- beitsformen. Die polizeiliche Dienstorganisation wird in diesem Fall durch die justizseitig gegebe- nen Erfordernisse beeinflusst. Personalressourcen der Polizei sind für aufwändige Transporte nicht berechnet, die polizeilichen Aufwendungen für Transporte sind durch die Schließung der JVA gestiegen. Kernaufgaben der Polizei wurden hierdurch allerdings nicht gefährdet. Justizseitig gegebene Erfordernisse waren eine Anpassung der Haftplatzkapazitäten aufgrund rückläufiger Gefangenenzahlen sowie die Nutzung frei gewordener Stellen zur Umsetzung der auf Resozialisierung von Strafgefangenen ausgerichteten Voll- zugsgesetze des Landes Brandenburg. Der weitere, aufgrund der baulichen Gege- benheiten sehr personalintensive Betrieb der JVA Frankfurt, auch als Außenstelle der JVA Cottbus-Dissenchen, war aufgrund des Missverhältnisses zwischen der ho- hen Anzahl an Bediensteten einerseits und der tatsächlichen Gefangenenzahl ande- rerseits unwirtschaftlich. Weitere Maßnahmen zur Anpassung der Haftplatzkapazitä- ten wurden u. a. mit dem Verzicht auf die Sanierung des letzten Hafthauses (Haus 3) in der JVA Brandenburg an der Havel ergriffen. Sonstige Alternativen zur Schließung der Einrichtung ergaben sich unter diesen Rahmenbedingungen aus Sicht des MdJEV nicht. Frage 2: Welchen Erlös erwartet sich die Landesregierung vom Verkauf? zu Frage 2: Das Land hat in seiner Ausschreibung bewusst keine Kaufpreisvorgabe gemacht und auch kein Mindestgebot benannt. Es wird erwartet, dass die eingehenden Gebote sich an den jeweiligen Nutzungskonzepten orientieren. Frage 3: Warum wird die JVA nicht spätestens jetzt als solche genutzt? zu Frage 3: Es besteht auch weiterhin kein Bedarf an der Nutzung der Einrichtung.