Landtag Brandenburg Drucksache 6/11343 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4496 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11039 Öffentliche Vertreter bei „Schülerstreiks“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Seit mehreren Monaten erregen die sogenannten „Schülerstreiks“ namens „Fridays For Future“ (FFF) die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Die Konzeption von „FFF“ beinhaltet, dass der Beginn der Veranstaltung mit den Unterrichtszeiten an den Schulen kollidiert. Die Problematik, die sich hieraus ergibt, nämlich die bewusste Inkaufnahme der Verletzung der Schulpflicht, wurde und wird in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Bei „FFF“ sprechen verschiedene Redner. Als Beispiel seien xxxxxxxxxx (15.02.2019 in Potsdam) und xxxxxxxxxxxxx (15.03.2019 in Berlin) genannt. Beide arbeiten am Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK), welches als Institut der Leibniz-Gemeinschaft vom Bund und Land finanziert wird. 1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Teilnahme an Veranstaltungen, die Schüler dazu bewegen kann, die Schulpflicht verletzen? zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt es, dass sich die Schülerinnen und Schüler sowohl politisch als auch gesellschaftlich engagieren. Dazu gehört das Verständnis für das konkrete Anliegen, eine nachhaltige Umweltpolitik zu fordern und auf die Gefahren des Klimawandels aufmerksam zu machen. Die Schülerdemonstrationen rücken die Themen in den Mittelpunkt des Interesses und veranlassen vermutlich viele Lehrerinnen und Lehrer , sie im Unterricht zu behandeln. Neben außerschulischen Orten bietet selbstverständlich auch der Unterricht zahlreiche Möglichkeiten, die Themen Umweltschutz und Klimawandel aufzugreifen und zu diskutieren. Hier sei exemplarisch auf den Fachteil Geografie des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 - 10 Berlin und Brandenburg verwiesen, der u.a. das Themengebiet „Klimawandel und Klimaschutz als Beispiel für internationale Konflikte und Konfliktlösungen 9/10“ behandelt. Die Schulpflicht darf durch die Teilnahme an Schülerdemonstrationen nicht außer Kraft gesetzt werden. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Teilnahme von 1. Staatsbediensteten 2. Mitarbeitern öffentlich geförderter Einrichtungen an derartigen Veranstaltungen? zu Frage 2: Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin mit dem Begriff „Staatsbedienstete “ die Beschäftigten des Landes Brandenburg (Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) meint. Es ist Beschäftigten des Landes nicht ver- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11343 - 2 - wehrt, als Privatpersonen unter Inanspruchnahme ihrer Grundrechte an solchen Versammlungen teilzunehmen. Soweit es sich nicht um Beschäftigte des Landes handelt, ist durch die Landesregierung keine Bewertung vorzunehmen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Teilnahme von 1. Staatsbediensteten 2. Mitarbeitern öffentlich geförderter Einrichtungen als Mitorganisatoren, Ordner, Redner oder in anderer helfender Funktion bei derartigen Veranstaltungen? zu Frage 3: Es wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen, die insoweit auch für Mitorganisatoren , Ordner, Redner oder Teilnehmer in anderer helfender Funktion gelten. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Aufwertung von derartigen Veranstaltungen durch den Empfang von Delegationen der „FFF“ durch Vertreter des Landtages oder der Landesregierung? zu Frage 4: Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird verwiesen. Soweit sich die Frage im Übrigen auf „Vertreter des Landtages“ bezieht, steht es der Landesregierung nicht zu, deren Verhalten zu bewerten. 5. Besteht hier nicht die Gefahr, dass die Verletzung der Schulpflicht durch derartige öffentlichkeitswirksame Empfänge legitimiert wird? zu Frage 5: Die gesetzlichen Regelungen im Land Brandenburg zur Umsetzung der Schulpflicht und zur Erfassung der unentschuldigten Fehltage sind gegeben. Daher besteht keine Gefahr, dass die Verletzung der Schulpflicht durch die Teilnahme an diesen Veranstaltungen legitimiert wird. Wichtig ist, mit Jugendlichen in den Dialog zu treten, um Handlungs- und Gestaltungsoptionen abzuwägen und zu diskutieren. 6. In welchem Umfang wurde das PIK seit 2009 durch das Land Brandenburg gefördert? zu Frage 6: Das Land Brandenburg wendet dem PIK jährlich Mittel im Rahmen der institutionellen Förderung zu. Die Höhe wird von Bund und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossenen und kann den jährlichen Landeshaushaltsplänen (Einzelplan 06, Kapitel 030) entnommen werden. 7. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung oder ihr untergeordnete Behörden, 1. Staatsbediensteten 2. Mitarbeitern öffentlich geförderter Einrichtungen disziplinarrechtlich oder in anderer Form und Weise Sanktionen für die Teilnahme und/oder Mithilfe bei Veranstaltungen auszusprechen , die die Schulpflicht verletzen? zu Frage 7: Veranstaltungen als solche können die Schulpflicht nicht verletzen. Die Frage wird dahingehend verstanden, welche Sanktionsmöglichkeiten die Landesregierung sieht, wenn Beschäftigte des Landes an einer Veranstaltung teilnehmen, an der auch Schülerinnen und Schüler ggf. unter Verletzung der Schulpflicht teilnehmen. Grundsätzlich stehen dafür bei Beamtinnen und Beamten die Instrumentarien des Disziplinarrechtes zur Verfügung , bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die des Arbeitsrechts. Ob und ggf. welche disziplinarrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Sanktionen konkret in Betracht kämen, Landtag Brandenburg Drucksache 6/11343 - 3 - ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Eine allgemeine Bewertung kann nicht vorgenommen werden. Die Landesregierung sieht zudem keinen Anlass für eine allgemeine Bewertung. Soweit es sich nicht um Beschäftigte des Landes handelt, ist durch die Landesregierung keine Bewertung vorzunehmen.