Landtag Brandenburg Drucksache 6/11344 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4511 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11128 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 4349 – Millionenlücke beim Brandenburgischen Staatstheater Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: In der Antwort zur Kleinen Anfrage 4349 behauptet die Landesregierung, dass es keine Verpflichtung des Brandenburgischen Staatstheaters Cottbus gäbe, alle Angestellten bereits ab dem Jahr 2020 nach dem Tarif zu bezahlen. Diese Aussage steht jedoch im klaren Gegensatz zu den Aussagen mehrerer Gewerkschaften. Beispielhaft sei die Pressemitteilung der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) vom 20.02.2019 genannt. So begrüßen die Vertreter der betroffenen Gewerkschaften DOV, ver.di, der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA) zwar grundsätzlich die neue Finanzierung, weisen in ihren Stellungsnahmen jedoch genau darauf hin, was die Landesregierung in ihrer Antwort bestreitet: Sie betonen, dass die tarifvertragliche Verpflichtung des Staatstheaters bestehe, bereits ab dem 1. Januar 2020 alle Beschäftigten nach vollem Flächentarif zu bezahlen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso kommen die Landesregierung und die oben genannten Gewerkschaften zu den gegensätzlichen Aussagen? Zu Frage 1: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4349 (Drucksache 6/10691) geschildert, haben die Tarifvertragsparteien in den geltenden Anwendungstarifverträgen zu den jeweils einschlägigen Flächentarifverträgen Normalvertrag (NV) Bühne, Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) und Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vereinbart, dass sie ab spätestens September 2018 Gespräche über die tarifliche Zukunft der Beschäftigten nach dem 31.12.2019 aufnehmen. Ferner haben sie vereinbart, dass dabei die tarifvertraglich zu vereinbarende stufenweise Rückkehr in das Vergütungsniveau der jeweiligen Flächentarifverträge spätestens bis Dezember 2022 angestrebt wird. Die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder ) als Trägerin des Staatstheaters befindet sich gegenwärtig in Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die konkrete Ausgestaltung der stufenweisen Rückkehr auf das Niveau der jeweiligen Flächentarifverträge. Für eine sofortige Rückkehr sind weder im Haushaltsgesetz des Landes noch im Haushaltsplan der Stiftung Mittel eingestellt. Es liegt Landtag Brandenburg Drucksache 6/11344 - 2 - daher im gegenseitigen Interesse der Tarifparteien, bei möglichst weitgehender Wahrung der eigenen Interessen praktikable Lösungen zu finden. 2. Wie gedenkt die Landesregierung mit diesem Widerspruch umzugehen? Zu Frage 2: Es besteht kein Widerspruch. 3. Sind die oben genannten Gewerkschaften schon auf das Staatstheater bzw. die Landesregierung zugegangen, um ihre Forderungen direkt vorzutragen? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1.